Beglaubigung
Die Legalisation von in Deutschland ausgestellten Dokumenten ist zum Nachweis deren Authentizität und deren Anerkennung im Ausland notwendig. Die Dokumente müssen von einer Auslandsvertretung des Landes (Botschaft, Konsulat) im Original beglaubigt werden.
In einigen Fällen ist außerdem die Vorbeglaubigung durch ein Landgericht, das Bundesverwaltungsamt oder durch die Ghorfa (Deutsch-Arabische Handelskammer) erforderlich.
Gerne sind wir bei der Beglaubigung und Legalisation Ihrer Dokumente behilflich.
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