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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Volksrepublik Bangladesch (BD)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Bangladeschs.

Reisende, die die vollständige Dosis eines von der WHO zugelassenen COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können mit dem offiziellen Impfnachweis nach Bangladesch einreisen. Ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat ist nicht erforderlich.

Reisende, die keine volle Dosis eines COVID-19-Impfstoffs erhalten haben, können nach Bangladesch einreisen, wenn sie innerhalb von 72 Stunden vor der Abflugzeit über ein RT-PCR-basiertes COVID-19-Negativzertifikat verfügen. Dies gilt für alle Personen ab Vollendung des 12. Lebensjahres. Personen unter 12 Jahren benötigen kein RT-PCR-Zertifikat. Sie müssen jedoch die gleichen Gesundheitsformalitäten einhalten, die für ihre Familienangehörigen bei der Ankunft gelten.

Fluggäste mit COVID-19-Symptomen müssen sich an den Gesundheitsschalter wenden, bevor sie zur Einwanderungsbehörde gehen.

Unabhängig vom Herkunftsland und der COVID-19-Impfung werden Reisende mit COVID-19-Symptomen bei Ankunft zur Durchführung eines RT-PCR-Tests in ein staatlich autorisiertes Krankenhaus oder eine staatlich autorisierte Einrichtung geschickt. Wenn das RT-PCR-Testergebnis positiv ist, werden die Betroffenen auf eigene Kosten in einer von der Regierung benannten Einrichtung isoliert. Ein weiterer RT-PCR-Test wird nach sieben Tagen durchgeführt. Sofern das Testergebnis negativ ist, wird die Quarantäne aufgehoben. Die Quarantäne wird durch die jeweils zuständige Behörde sichergestellt.

Weitere Informationen zu den aktuellen Einreisebestimmungen, Kategorisierung und den unterschiedlichen Quarantäneregeln werden auf der Webseite der zivilen Luftfahrtbehörde von Bangladesch veröffentlicht.

Ausreise und Transit

Derzeit gibt es keine pandemiebedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Grundsätzlich gilt die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes in der Öffentlichkeit wie auch in Geschäften, Supermärkten, Einkaufszentren und auf Märkten.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. 

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Volksrepublik Bangladesch gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Volksrepublik Bangladesch gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Zuständigkeit

Das Konsulat ist akkreditiert für Antragsteller aus:

  • Tschechische Republik
  • Romania
  • Slowakei

Fakten

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu Besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Die Seite mit den Personeninformationen sowie die Seiten mit den Nr. 1, 2 und 3 müssen zusätzlich kopiert werden
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Die Seite mit den Personeninformationen sowie die Seiten mit den Nr. 1, 2 und 3 müssen zusätzlich kopiert werden
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder Computer
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben. Die Unterschrift muss identisch mit der Unterschrift im Reisepass sein.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die geplante Hin- und Rückreise
  • Selbsterklärung des Reisenden
    • Eine Selberklärung des Reisenden über den Zweck des Besuchs (nur Touristisch), über die Aufenthaltskosten, der Unterbringung und den Aufenthaltszeitraum im Original.
  • Einreise auf dem Luftweg und spätere Ausreise auf dem Landweg (und umgekehrt)
    • In diesen Fällen ist eine sog. Route Changes Permission erforderlich
    • Diese Erlaubnis wird durch das Department of Passports and Immigration in Dhaka erteilt.
  • Erstantragsteller
    • Antragstellern, die zum 1. Mal ein Visum für Bangladesch beantragen, wird maximal ein Visum für die 2-fache Einreise genehmigt.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Österreich, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Die Seite mit den Personeninformationen sowie die Seiten mit den Nr. 1, 2 und 3 müssen zusätzlich kopiert werden
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • identisch
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder Computer
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben. Die Unterschrift muss identisch mit der Unterschrift im Reisepass sein.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
    Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    • Angabe der Mitgliedsnummer und Anschrift der zuständigen IHK (Industrie- und Handelskammer)
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
    • Adressat: Botschaft der VR Bangladesch, Dovestr. 1, 10587 Berlin
  • Einladungsschreiben des Geschäftspartners in Bangladesch
  • Erstantragsteller
    • Antragstellern, die zum 1. Mal ein Visum für Bangladesch beantragen, wird maximal ein Visum für die 2-fache Einreise genehmigt.
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Konsulate
in Deutschland
  • Bangladesch Botschaft Berlin
    Kaiserin-Augusta-Allee 111
    10553 Berlin
  • Bangladesch Honorarkonsulat Potsdam
    Eisenhartstr. 2
    14469 Potsdam
  • Bangladesch Honorarkonsulat Hamburg
    Billhorner Kanalstr. 69
    20539 Hamburg
  • Bangladesch Honorarkonsulat Bremen
    Martinistr. 58
    28195 Bremen
  • Bangladesch Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Schnappbornweg 75
    60599 Frankfurt am Main
  • Bangladesch Honorarkonsulat München
    Wittelsbacherplatz 1
    80333 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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