Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Nachstehende Leistungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle VES visa-express service® (nachfolgend VES genannt) erteilten Aufträge, soweit nicht ausdrücklich anders lautende Bestimmungen schriftlich vereinbart wurden.
§ 2 Auftrags- und Leistungsumfang
- Die von VES zu erbringende Dienstleistung umfasst die Bearbeitung und Einreichung von Visa-Anträgen nebst dazugehörigen Dokumenten bei den ausländischen Vertretungen sowie deren Abholung und Rücksendung an den Auftraggeber/Kunden. Die Versendung erfolgt per Nachnahme auf dem Postweg oder per Kurier/Inkasso.
- Die bei VES eintretende Leistungspflicht entsteht erst nach Eingang eines verbindlichen Angebots auf Vertragsabschluss, das durch Zusendung der für die Bearbeitung des Visum-Antrags erforderlichen Unterlagen erfolgt. VES behält sich vor, ohne Nennung von Gründen das Angebot nicht anzunehmen, informiert dann aber den Interessenten.
- VES ist berechtigt, im Einzelfall die Ausführung des Auftrags ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen.
- Darüber hinausgehende Sonderleistungen sowie Änderungen nach Auftragserteilung sind im Einzelfall in schriftlicher Form gesondert zu vereinbaren.
§ 3 Vergütung und Zahlung
- Für die Bearbeitung, Sichtung Überprüfung, gegebenenfalls Vervollständigung, Korrektur und Einreichung der Anträge auf Erteilung eines Visums erhält VES eine Vergütung (Entgelt) gemäß der aktuellen Preise des VES-Online-Preisrechners. Alle Vergütungen verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Die Zahlung erfolgt gegen Vorkasse, Lastschrift, Nachnahme oder Rechnung. Es bleibt VES vorbehalten, nach freiem Ermessen Leistungen und Zustellungen nur gegen Vorkasse oder andere genannte Zahlungsarten auszuführen. Bei Leistung gegen Rechnung sind alle Rechnungsbeträge spätestens zehn Tage nach Zugang fällig. Die Zahlung gilt mit Eingang auf dem Konto von VES als erfolgt. Schecks werden nur nach entsprechender Vereinbarung erfüllungshalber entgegengenommen. Eine Bezahlung des Kunden/Auftraggebers auf diese Weise erfolgt erst mit Gutschrift des Scheckbetrages auf dem Konto von VES.
- Daneben sind VES die Aufwendungen zu ersetzen, die zur Erfüllung der übernommenen Dienstleistung nach § 1 dieser Bestimmungen erforderlich waren und angefallen sind (§ 670 BGB).
- Die zu Ziffer 1 genannte Vergütung sowie die Bearbeitungsgebühren, welche regelmäßig von den ausländischen Vertretungen in eigenem Ermessen erhoben werden und außerhalb des Einflussbereichs von VES liegen, sowie die Versandkosten sind im Zeitpunkt der Auftragserteilung sofort zur Zahlung fällig. Sonderleistungen gemäß § 2 Ziffer 4 dieser Bedingungen werden gesondert vergütet.
- Kurzfristige Änderungen der Bearbeitungsgebühren der ausländischen Vertretungen liegen nicht im Einflussbereich von VES. Die Weiterleitung hierauf gerichteter und sonstiger bei den ausländischen Vertretungen eingeholter Auskünfte und Preisangaben durch VES an den Auftraggeber/Kunden steht insoweit unter dem Vorbehalt der nachträglichen Änderung auch bei Rechnungserteilung durch VES.
- Dem Kunden/Auftraggeber steht das Recht zur Aufrechnung mit einer Entgeltforderung von VES nur zu, soweit es sich um von VES unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderung handelt.
§ 4 Leistungsstörungen
- Sollte die Erteilung des Visums oder eine sonstige von den ausländischen Vertretungen vorzunehmende Handlung aus von VES nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht rechtzeitig erfolgen, bleibt der Anspruch auf Zahlung des vereinbarten Entgelts, auf Erstattung der entstandenen Aufwendungen nach § 2 Ziffer 2 und der angefallenen Konsulatsgebühren nach § 2 Ziffer 4 bestehen.
- Kommt ein Vertrag durch fehlende Annahme von VES nicht zustande, erfolgt die unverzügliche Rücksendung der Unterlagen des Anbietenden auf dessen Kosten (übliche Postgebühren zuzüglich etwaiger Zuschläge für Einwurfeinschreiben oder Einschreiben/Rückschein).
- Erklärt der Auftraggeber/Kunde den Rücktritt vom Vertrag oder die Kündigung, bleibt der Entgeltanspruch von VES sowie der Anspruch auf Aufwendungsersatz (§ 3 Nr. 2) bestehen, soweit bereits eine Leistung erfolgte und ersatzpflichtige Aufwendungen entstanden.
- Zahlt der Auftraggeber/Kunde im Lastschriftverfahren, entsteht im Falle einer von VES nicht zu vertretenden Lastschriftrückgabe ein Anspruch auf Zahlung einer Kostenpauschale von 25,00 € inklusive entstandener Bankrücklastkosten für zusätzlichen Bearbeitungsaufwand bei VES. Dem Auftraggeber/Kunden wird das Recht des Nachweises eingeräumt, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstand.
- Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers/Kunden hat VES Anspruch auf Verzinsung der Entgelt- forderung in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für Verbraucher (§ 13 BGB) und in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz für Unternehmer (§ 14 BGB, § 288 BGB). VES behält sich entsprechend § 288 III BGB die Geltendmachung eines weiteren Schadens vor.
- Zahlungen an VES, die von Dritten nach unentgeltlicher Nutzung der von VES online zur Verfügung gestellten Dokumente in der Absicht erfolgen, Konsulatsgebühren/Konsulatsservicegebühren zu begleichen, werden als aufgedrängte Bereicherung nach Saldierung mit den bei VES entstandenen Bearbeitungskosten (Aufwendungsersatz) erstattet. Der Bereicherungsgläubiger hat im Rahmen seiner Mitwirkungspflicht seine vollständige IBAN schriftlich (E-Mail) anzugeben. Der Aufwendungsersatz wird pauschaliert mit EUR 15,00 beziffert. Dem Gläubiger wird die Möglichkeit des Nachweises eingeräumt, dass die Bearbeitungskosten nicht oder wesentlich geringer als diese Pauschale angefallen sind.
§ 5 Gewährleistung und Haftung
- Die Versendung von VISA - Anträgen, Reisedokumenten und sonstigen erforderlichen Unterlagen erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers. Für etwaige Verluste, Beschädigungen oder die verspätete Aushändigung auf oder nach dem Postweg übernimmt VES keine Haftung.
- Gewährleistung für die tatsächliche und termingerechte Erteilung der beantragten Visa oder sonstigen Leistungen der ausländischen Vertretungen übernimmt VES nicht. VES übernimmt auch keine Gewährleistung für von den ausländischen Vertretungen erteilte und von VES an den Auftraggeber/Kunden weitergeleitete Auskünfte aller Art.
- Für den rechtzeitigen Zugang der für die Auftragsausführung/Dienstleistung erforderlichen Unterlagen, Dokumente und Informationen ist der Auftraggeber/Kunde verantwortlich. Ist es VES aufgrund verspäteter Zusendung unmöglich, den Vertrag termingerecht auszuführen, übernimmt VES keine Haftung.
- Die Haftung von VES ist ausgeschlossen für Schäden oder Verzögerungen, deren Ursache außerhalb des Einflussbereichs von VES liegen. Dazu gehören alle Fälle höherer Gewalt, welche die Leistung insgesamt oder die rechtzeitige Leistung für VES trotz geschuldeter Sorgfalt zur Umsetzung der Interessen des Auftraggebers/Kunden unmöglich machen. VES übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen von Mitarbeitern der ausländischen Vertretungen, anderen Institutionen, juristischen Personen oder Behörden, welche die VISA-Erteilung betreiben oder deren Tätigkeit dafür notwendig ist.
VES wird in diesen Fällen von der Leistungspflicht frei (§ 275 BGB). Der Anspruch auf das Entgelt entfällt, soweit nicht für den Auftraggeber bereits entgeltpflichtige Teilleistungen von VES erbracht wurden oder ersatzpflichtige Aufwendungen bei VES entstanden. - Im Übrigen werden Schadensersatzansprüche aus Vertragsverletzung, Verzug, unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsanbahnung, Vertragsverhandlungen oder ähnlichen geschäftlichen Kontakten auf Fälle des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit seitens VES beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, derer sich VES bedient. Der Umfang der Haftung wird auf maximal 250,00 € für die Ersatzbeschaffung von Unterlagen und Dokumenten als vertragstypisches Risiko beschränkt.
§ 6 Datenschutz
Mit Aufnahme der Geschäftsbeziehungen werden die Daten des Auftraggebers, die auch personenbezogen sein können, intern gespeichert und für die Durchführung des Vertrages nach Bedarf manuell oder im automatisierten Verfahren bearbeitet. Eine Übermittlung der Daten an Dritte wird ausschließlich in dem Falle der Erforderlichkeit zur Ausführung des Auftrages vorgenommen. VES verpflichtet sich zur Beachtung und Einhaltung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes in der jeweils gültigen Form.
§ 7 Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des VES.
- Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder sollten diese eine rechtliche Lücke aufweisen, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmungen und zur Ausfüllung einer etwaigen Lücke tritt an deren Stelle eine Regelung, die dem tatsächlichen Willen der Parteien entspricht, letztlich sollen in diesem Fall die gesetzlichen Regelungen gelten.
- Das Vertragsverhältnis unterliegt für beide Parteien ausschließlich den rechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland.
- Mit Auftragserteilung werden die vorstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber anerkannt und Bestandteil des Vertrages zwischen den Parteien. Der Auftraggeber erteilt ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Bedingungen den Auftrag. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennt VES nicht an, es sei denn, die Zustimmung zur Geltung erfolgt ausdrücklich schriftlich. Schweigen bei Annahme von Aufträgen oder Zahlungen führt nicht zum Einverständnis mit der Geltung entgegenstehender Allgemeiner Geschäftsbedingungen.
Berlin, 10.12.2015