Aktuelle, verbindliche Auskünfte zu den Einreisebedingungen erteilen die zuständigen nigerianischen Auslandsvertretungen der Nigerian Immigration Service und das nigerianische Seuchenkontrollzentrum, NCDC.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Einreisende müssen vor Einreise einen einfachen Gesundheitsfragebogen über die Webseite des NCDC ausfüllen. In Ausnahmefällen kann der Fragebogen auch bei Ankunft am Flughafen in Papierform ausgefüllt werden.
Bei Grenzübertritt in Nachbarländer auf dem Landweg ist mit Behinderungen zu rechnen.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Für die Bundesrepublik Nigeria gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Für die Bundesrepublik Nigeria gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Bitte wählen Sie hierzu bei Visum bestellen das gewünschte Visum + Onlineeingabe aus. Dort haben wir für Sie das VES Formular Daten für den Online-Antrag in deutscher Sprache als PDF-Datei hinterlegt. Sie können das Formular am PC ausfüllen, da die Daten maschinell weiter verarbeitet werden:
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um Freunde und Verwandte zu Besuchen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen und Freunde und Verwandte zu besuchen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Achtung: Sämtliche Dokumente müssen in 4-facher Ausfertigung (Kopien) eingereicht werden.
Nach Visaerteilung bleibt 1 Exemplar im Konsulat. Die 3 weiteren Exemplare müssen nach Einreise für die Umwandlung in eine Aufenthaltsgenehmigung bei den zuständigen Behörden in Nigeria vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer