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Beglaubigungen / Legalisation

Die Bestätigung, mit der die Echtheit einer öffentlichen Urkunde für die Verwendung im Ausland versehen wird, nennt sich Apostille oder Legalisation. Die Legalisation besteht aus einem mehrstufigen Beglaubigungsverfahren. So muss eine Urkunde nach dem ordentlichen Legalisationsverfahren zunächst von den Behörden des Staates, aus dem die Urkunde stammt, beglaubigt werden. Zuletzt von der Botschaft oder dem Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Da an diesem Verfahren mehrere Behörden beteiligt sind, können wir Ihnen erst nach Vorprüfung Ihres zu legalisierenden Dokumentes ein konkretes Angebot über die Dauer und Kosten des Verfahrens anbieten. Bitte füllen Sie das Anfrageformular aus und senden Sie uns Ihr Dokument zur Vorprüfung per e-Mail an ves@expressvisa.de zu.

Die Gebühren für die Vorprüfung in Höhe von EUR 25,00 netto zuzüglich 19 % MwSt. (EUR 4,75) werden bei Auftragserteilung mit den anfallenden Legalisationsgebühren verrechnet.

Anfrage zu einer Legalisation

Geben Sie das Land an, für welches die Dokumente legalisiert werden sollen:


Um was für ein Dokument handelt es sich?
Zum Beispiel: Zeugnisse, Arbeitsvertrag, Heiratsurkunde etc.


Wenn schon Bearbeitungsschritte wie zum Beispiel Vorbeglaubigungen / Übersetzungen etc. durchgeführt wurden, geben Sie diese hier bitte an:



Wenn vorhanden, können Sie hier das zu legalisierende Dokument anhängen:

(Max 10 MB / Datei)


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