Einreise- & Visum-Bestimmungen
Königreich Saudi-Arabien (SA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Saudi-Arabiens.
Voraussetzung für die Einreise aus Deutschland ist ein gültiges Visum (auch Touristenvisum) oder eine Aufenthaltserlaubnis mit entsprechendem Re-Entry-Visum, s. Einreise und Zoll.
Die Vorlage eines PCR-Tests oder Impfnachweises ist bei Einreise nicht notwendig. Eine direkte Einreise ist aus den meisten Ländern möglich, mit Ausnahme von Libyen, Syrien, Iran, Armenien, Somalia, DR Kongo, Venezuela und Belarus.
Reisende müssen über eine (Reise-)Krankenversicherung verfügen, die auch eine COVID-19-Infektion (inkl. Krankenhausaufenthalte, institutionelle Quarantäne, Notfälle, ambulante Behandlungen) abdeckt.
Ausreise und Transit
Der Flughafentransit ist möglich, jedoch nicht für Einreisende aus bestimmten Ländern, s. Einreise.
Für die Ausreise aus Saudi-Arabien gelten die Vorschriften des Ziellandes.
Beschränkungen im Land
Es besteht keine generelle Maskenpflicht (Ausnahmen sind u.a. die Große Moschee in Mekka sowie die Prophetenmoschee in Medina). Dennoch wird weiterhin zu erhöhter Vorsicht geraten und das freiwillige Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich:
Seit dem 13.05.2013 ist eine persönliche Beantragung der Visa bei der Firma " VFS TasHeel" zwingend erforderlich.
VFS TasHeel erfasst im Auftrag der Botschaft Saudi Arabien von jedem Antragsteller die biometrischen Daten (Fingerabdrücke sowie digitale Fotos).
und
- VFS TasHeel International Berlin
- c/o Regus, am Postdamer Platz 10, Haus 2, 5th Floor
- 10785 Berlin
- VFS TasHeel International Frankfurt
- Baseler Str. 44-48
- Gutleutstr. 80
- 60323 Frankfurt am Main
- Um vorstellig zu werden muss ein Termin über das Online Portal gebucht werden (dies erfolgt über die Webseite von VFS)
Bei der Beantragung von Terminen können wir behilflich sein.
Jeder Antragsteller muss alle notwendigen Unterlagen zum Interview mitbringen. Die für jede Visaart benötigten Unterlagen sowie die anfallenden Gebühren wurden explizit auf der Webseite von VFS benannt. Leider haben wir keine Auskunft darüber erhalten, wie die Zahlung zu tätigen ist. Wir empfehlen sicherheitshalber Bargeld und eine EC-Karte mitzunehmen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 7-10 Werktage.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für ist nicht möglich:
Seit dem 13.05.2013 ist eine persönliche Beantragung der Visa bei der Firma " VFS TasHeel" zwingend erforderlich.
VFS TasHeel erfasst im Auftrag der Botschaft Saudi Arabien von jedem Antragsteller die biometrischen Daten (Fingerabdrücke sowie digitale Fotos).
und
- VFS TasHeel International Berlin
- c/o Regus, Postdamer Platz 10, Haus 2, 5th Floor
- 10785 Berlin
- VFS TasHeel International Frankfurt
- Baseler Str. 44-48
- Gutleutstr. 80
- 60323 Frankfurt am Main
- Um vorstellig zu werden muss ein Termin über das Online Portal gebucht werden (dies erfolgt über die Webseite von VFS)
Bei der Beantragung von Terminen können wir behilflich sein.
Jeder Antragsteller muss alle notwendigen Unterlagen zum Interview mitbringen. Die für jede Visaart benötigten Unterlagen sowie die anfallenden Gebühren wurden explizit auf der Webseite von VFS benannt. Leider haben wir keine Auskunft darüber erhalten, wie die Zahlung zu tätigen ist. Wir empfehlen sicherheitshalber Bargeld und eine EC-Karte mitzunehmen.
Die Bearbeitungszeit beträgt in etwa 7-10 Werktage.
Fakten
- Hauptstadt: Riad
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Saudi-Rial ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +966
Informationen zum Transitvisum
Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Saudi-Arabien zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich dort touristisch aufzuhalten. Das Transitvisum wird mit einer Gültigkeit von 3 Tagen erteilt, wenn der Antragsteller das Flughafengelände verlassen möchte.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger maschinenlesbarer Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- identisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig mit weißem Hintergrund
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Kein Schmuck: Piercings, Ohrringe, Ketten, Brillen etc.
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Visum des Ziellandes im Reisepass
- Flugticket mit fester Reservierung des Weiterfluges
Informationen zum Besuchervisum
Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Verwandte zu besuchen. Die Visumgültigkeit kann entsprechend der Einladung für die 1-fache Einreise (30 Tage) oder für die mehrfache Einreise (90 oder 180 Tage) ausgestellt werden. Die endgültige Entscheidung über die Gültigkeit trifft das Konsulat bei Ausstellung des Visums.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger maschinenlesbarer Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
- 1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- identisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig mit weißem Hintergrund
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Kein Schmuck: Piercings, Ohrringe, Ketten, Brillen etc.
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Genehmigung des Saudi Arabischen Außenministeriums
- Es muß ein Genehmigungsschreiben des Saudi Arabischen Außenministeriums vorgelegt werden.
- Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. Geburtsurkunde des Kindes
- Beim Besuch des Ehemannes / Vaters wird eine Fotokopie der Heiratsurkunde bzw. der Geburtsurkunde verlangt.
- Die Heiratsurkunde muss vom zuständigen Standesamt aktualisiert sein (darf nicht älter als 6 Monate sein).
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
- Es werden aktuell keine Touristenvisa erteilt.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen. Die Visumgültigkeit kann entsprechend der Einladung für die 1-fache Einreise (30 Tage) oder für die mehrfache Einreise (90 oder 180 Tage) ausgestellt werden. Techniker und Ingenieure erhalten jedoch lediglich ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Die endgültige Entscheidung über die Gültigkeit trifft das Konsulat bei Ausstellung des Visums.
Die Einreise über den Landweg liegt im Ermessen des Konsulates und ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der Geschäftssitz der einladenden Firma an der Landesgrenze liegt. Im Visaantrag muss dies vermerkt werden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger maschinenlesbarer Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
- 1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- identisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig mit weißem Hintergrund
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Kein Schmuck: Piercings, Ohrringe, Ketten, Brillen etc.
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Einladung aus Saudi Arabien in Form einer Referenznummer oder Genehmigungsnummer
- Weibliche Geschäftsreisende können ein Visum nur mit einer Einladung in Form einer Genehmigungsnummer vom Saudi Arabischen Aussenministerium (Visa-Slip) beantragen.
Einladung aus Saudi Arabien in Form einer A.) Referenznummer oder B.) Genehmigungsnummer (Visa-Slip)
Bevor das Geschäftsvisum bei dem Konsulat des Königreichs von Saudi Arabien in Berlin beantragt werden kann, muss zunächst der Geschäftspartner in Saudi Arabien tätig werden und entweder eine Referenznummer oder eine Genehmigungsnummer (Visa-Slip) beantragen.
A. Referenznummer (Muster ansehen)
Für folgende Personen und Berufsgruppen ist die Referenznummer nicht geeignet (siehe unten B.):
- Rechtsanwälte, Architekten, medizinische Berufe
- weibliche Geschäftsreisende
A.1. Einholung einer Referenznummer durch den Geschäftspartner in Saudi Arabien
Um eine Referenznummer zu erhalten, sind personenbezogene Daten des Antragstellers auf der folgenden Internetseite einzugeben: » https://enjazit.com.sa/
- 1. Dateneingabe
- 2. Zahlung der Bearbeitungsgebühr
- 3. Ausdruck der Dateneingabe mit Referenznummer
A.2. Beglaubigung durch die IHK in Saudi Arabien
Die Ausdrucke mit Referenznummer müssen anschließend bei der IHK in Saudi Arabien beglaubigt werden. Nach Zahlung einer Beglaubigungsgebühr kann die Freischaltung durch die IHK für das Konsulat in Berlin erfolgen.
A.3. Versendung der beglaubigten Referenznummer an den Antragsteller
Der beglaubigte Ausdruck mit Referenznummer muss anschließend an den Antragsteller gesendet werden (eine gut lesbare Kopie per Fax ist ausreichend).
B. Genehmigungsnummer (Visa-Slip) aus Saudi Arabien (Muster ansehen)
Die Einholung der Genehmigungsnummer (Visa-Slip) über das Aussenministerium von Saudi Arabien ist zwingend erforderlich für folgende Personen und Berufsgruppen:
- weibliche Geschäftsreisende
- Rechtsanwälte, Architekten, medizinische Berufe, Kinder und Professoren.
B.1. Einholung einer Genehmigungsnummer (Visa-Slip) durch den Geschäftspartner in Saudi Arabien
Um eine Genehmigungsnummer (Visa-Slip) zu erhalten, muss der Partner in Saudi Arabien die personenbezogenen Daten des Antragstellers auf der folgenden Internetseite eingeben: » https://visa.mofa.gov.sa
- Auf dem ausgedruckten Formular muss die Bearbeitungsnummer der IHK in Saudi Arabien notiert sein.
- Ausdruck ist in tabellarischer Form mit den Namen der Reisenden.
B.2. Versendung der Genehmigungsnummer (Visa-Slip) an den Antragsteller
Der Ausdruck der Genehmigungsnummer (Visa-Slip) muss anschließend an den Antragsteller gesendet werden (eine gut lesbare Kopie per Fax ist ausreichend).
C. Einladungsservice durch uns auf Anfrage
Die Referenz- bzw. Genehmigungsnummer kann auch von uns auf Anfrage bei den entsprechenden Ministerien beantragt werden.
D. Reise- und Kostenübernahmebestätigung der entsendenden deutschen Firma
Weiterhin ist ein Schreiben auf Geschäftspapier mit Firmenlogo der entsendenden Firma des Antragstellers mit folgenden Angaben erforderlich:
- Name mit Berufsangabe des Antragstellers
- Angaben über den Berufsabschluss
- Der Berufsabschluss XXXX wurde am XX.XX.XXXX bei der Fachhochschule/Universität XXXX erworben
- Grund und Dauer der Reise
- Aufenthaltsorte, Anschrift des zu besuchenden Unternehmens in Saudi Arabien
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
- Adressat: Botschaft des Königreichs Saudi Arabien, Konsularabteilung, Tiergartenstr. 33-34, 10785 Berlin
- Das Schreiben muss im Original vorliegen.
Dieses Schreiben muss zusätzlich von der zuständigen IHK in Deutschland beglaubigt werden, wenn aus Saudi Arabien die Einladung in Form einer Referenznummer gesendet wurde:
- Schreiben im Original
- Stempel der IHK nicht älter als 1 Monat
E. Handelregisterauszug des deutschen Unternehmens
Informationen zum Arbeitsvisum
Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, in Saudi-Arabien eine Arbeit Aufzunehmen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger maschinenlesbarer Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
- nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 2 gegenüberliegende freie Seiten Sichtvermerk
- der Reisepass darf keinen israelischen Stempel aufweisen
- 1 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- identisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig mit weißem Hintergrund
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Kein Schmuck: Piercings, Ohrringe, Ketten, Brillen etc.
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Aus Saudi-Arabien
- Ein Schreiben des Saudi Arabischen Arbeitgebers mit der elektronischen Vollmacht (auf arabisch: "Tafwed") des Saudi Arabischen Außenministeriums.
- Arbeitsvertrag im Original, beglaubigt von der saudischen IHK und vom saudischen Aussenministerium.
- Gesundheitszeugnis mit negativem HIV-Test, nicht älter als 3 Monate
- der HIV-Test muss vom zuständigen Gesundheitsamt beglaubigt sein
- Beglaubigungsservice beim zuständigen Gesundheitsamt durch unser Team auf Anfrage
- Qualifikationszeugnis
- Fotokopie des Qualifikationszeugnisses ist ausreichend
- Berufsabschlüsse
- Die Berufsabschlüsse müssen von der jeweils zuständigen IHK beglaubigt sein.
- Beglaubigte Studienabschlüsse
- Studienabschlüsse, die in Deutschland erlangt wurden (z. B. Ingenieur), müssen vom Bundesverwaltungsamt in Köln beglaubigt sein
Beglaubigungsservice beim Bundesverwaltungsamt in Köln durch unser Team auf Anfrage -
Studienabschlüsse, die im Ausland erlangt wurden, müssen von den dortigen zuständigen Behörden beglaubigt sein.
Beglaubigungsservice für Studienabschlüsse im Ausland durch unser Team auf Anfrage
- Studienabschlüsse, die in Deutschland erlangt wurden (z. B. Ingenieur), müssen vom Bundesverwaltungsamt in Köln beglaubigt sein
- Handelsregisterauszug des deutschen Unternehmens
im Web
in Deutschland
- Saudi-Arabien (KSA) Kulturbüro Berlin
Bundesallee 22
10717 Berlin - Saudi-Arabien (KSA) Botschaft Berlin
Tiergartenstraße 33-34
10785 Berlin - Saudi-Arabien (KSA) Generalkonsulat Frankfurt am Main
- 20. Etage Messeturm -
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer