Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Indonesien (ID)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei der indonesischen Immigrationsbehörde.
Bezüglich Visa beachten Sie bitte den Abschnitt Einreise und Zoll Visum.
Ausländische Reisende ab 18 Jahren müssen bei Einreise einen englischsprachigen Nachweis über zwei Impfungen (mindestens 14 Tage vor Abreise; gilt als vollständige Impfung) vorweisen. Ausnahmen bezüglich Impfnachweis gelten für Minderjährige, Genesene mit entsprechendem Nachweis einer offiziellen staatlichen Stelle und für Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können und über entsprechende ärztliche Bescheinigungen eines staatlichen Krankenhauses verfügen.
Nach Landung erfolgt ein COVID-19-Symptomcheck, inklusive Körpertemperaturmessung. Bei Symptomen und/oder einer Körpertemperatur von mehr als 37,5° C, erfolgt ein verpflichtender PCR-Test. Reisende mit positivem Testergebnis werden aufgefordert, eine Selbstisolation einzuhalten.
Ausreise und Transit
Bei Transit und Ausreise kann je nach Fluggesellschaft und Ziel-/Umsteigeflughafen die Vorlage der Impfbescheinigungen und/oder eines negativen PCR-Tests erforderlich sein.
Beschränkungen im Land
Die indonesische Regierung empfiehlt weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, insbesondere in Innenräumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Im Einzelfall kann im Reiseverkehr oder beim Betreten öffentlicher Einrichtungen das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Rahmen des Hausrechts verlangt werden.
Reisende über 18 Jahren benötigen weiterhin für innerindonesische Reisen einen Nachweis über drei Impfungen. Bei ausländischen Reisenden, die nach Einreise zum innerindonesischen Zielort weiterreisen, genügt der Nachweis über zwei Impfungen. Innerindonesisch Reisende im Alter von sechs bis 17 Jahren benötigen zwei Impfungen, bei Ein- und anschließend innerindonesischer Weiterreise kann eine Befreiung erfolgen. Kinder unter sechs Jahren benötigen in Begleitung ihrer nach den vorherigen Regelungen geimpften Eltern keinen Impfnachweis.
Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können im innerindonesischen Reiseverkehr vom Erfordernis eines negativen PCR- oder Antigen-Tests bei Vorlage einer entsprechenden ärztlichen Bescheinigung eines staatlichen Krankenhauses befreit werden.
Detaillierte Auskünfte zu den jeweils geltenden Nachweis- und Testerfordernissen geben die Transportunternehmen.
Empfehlungen
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Beachten Sie die Hinweise lokaler Behörden.
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Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der indonesischen Regierung, da Einreisebeschränkungen sich kurzfristig ändern können.
- Informieren Sie sich zu den medizinischen Voraussetzungen für eine Einreisevoraussetzungen nach Indonesien bei der zuständigen Auslandsvertretung Indonesiens in Ihrem Ausreisestaat. Informieren Sie sich weiterhin über die deutsche Botschaft in Jakarta, wenn Sie sich noch als Tourist in Indonesien aufhalten.
- Bitte informieren Sie sich vor allen Flügen rechtzeitig bei Ihrer Fluggesellschaft zu den benötigten Unterlagen (wie Impfnachweis bzw. einen negativen COVID-19-Test), sowohl für die Ausreise als auch für Flüge innerhalb Indonesiens.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise für deutsche Staatsangehörige ist möglich:
- bei Ankunft auf den folgenden Flug- und Seehäfen für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von 7 Tagen bis maximal 30 Tage (ohne Verlängerungsmöglichkeit)
Flughäfen:
1. Soekarno Hatta - Jakarta
2. Halim Perdana Kusumah - Jakarta
3. Sam Ratulangi - Manado
4. Adisumarmo - Surakarta
5. Adisucipto - Yogyakarta
6. Juanda - Surabaya
7. Polonia - Medan
8. Sultan Syarif Kasim II - Pekanbaru
9. Tabing - Padang
10. Ngurah Rai - Bali
11. Selaparang - Mataram
12. Sepinggan - Balikpapan
13. El Tari - Kupang
14. Hasanuddin - Makassar
Seehäfen:
1. Sekupang, Batu Ampar, Nongs, Marina Teluk Senimba, Batam Center Batam
2. Bandar Bintan Telani, Lagoi Bandar Sri Udana - Lobam in Tanjung Uban
3. Sri Bintan Pura - Tanjung Pinang
4. Belawan - Medan
5. Sibolga
6. Yos Sudarso - Dumai - Riau
7. Teluk Bayur - Padang
8. Tanjung Priok - Jakarta
9. Padang Bai - Benoa Bali
10. Jayapura – Papua
11. Bitung – Manado
12. Tanjung Balai Karimun Riau
13. Tanjung Mas – Semarang
14. Tenau – Kupang
15. Pare – pare
16. Soekarno Hatta - Makasar
17. Maumere - Nusa Tenggara Timur
Bei Einreisen über andere Grenzübergangsstellen ist das Visum unbedingt vor Einreise zu beantragen.
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor der Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
- Für Geschäftsreisende: Einladung aus Indonesien in Kopie
Gebühren für das Visa-on-Arrival:
7 (sieben)-tägiger Aufenthalt = USD 10,00
30 (dreißig)-tägiger Aufenthalt = USD 25,00
Obwohl Geschäftsreisende, die keiner "Tätigkeit" nachgehen, offiziell wie Touristen mit einem Visa-on-Arival einreisen dürfen, wird dringend empfohlen, bei jeder Art von Geschäftsreise ein Geschäftsvisum vor Einreise zu besorgen. Bereits die Mitnahme von Unterlagen oder die Teilnahme an Seminaren kann von den indonesischen Immigration Authorities als visumpflichtige Ausübung einer Tätigkeit ausgelegt werden.
Für die Republik Indonesien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die journalistische Arbeitsaufnahme wird ein Journalistenvisum benötigt.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise für nicht deutsche Staatsangehörige ist möglich:
-
Visa-on-Arrival werden auch für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen erteilt:
Algerien, Argentinien, Australien, Ägypten, Bahrain, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Fidschi, Frankreich, Griechenland, Indien, Iran, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kambodscha, Katar, Kuwait, Laos, Lettland, Libyen, Litauen, Luxemburg, Liechtenstein, Malediven, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Norwegen, Oman, Österreich, Panama, Portugal, Polen, Rumänien, Russland, Saudi Arabien, Schweiz, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Suriname, Südafrika, Südkorea, Tschechische Republik, Taiwan, Tunesien, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich (Großbritannien), USA, VR China, Zypern -
Visafreie Kurzaufenthalte bis maximal 30 Tage sind für folgende Staatsangehörige möglich:
Brunei Darussalam, Chile, Hongkong, Macau, Malaysia, Marokko, Peru, Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor der Einreise benötigt.
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum for Einreise.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Nationaler Reisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
-
Nationaler Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- Nachweis der Rück- oder Weiterreiserickets mit bestätigter Flugbuchung.
Gebühren für das Visa-on-Arrival:
7 (sieben)-tägiger Aufenthalt = USD 10,00
30 (dreißig)-tägiger Aufenthalt = USD 25,00
Für die Republik Indonesien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Für die journalistische Arbeitsaufnahme wird ein Journalistenvisum benötigt.
Besonderheiten
Visum on Arrival
Momentan können die Visa für Indonesien nur dann in der Botschaft beantragt werden, wenn der Aufenthalt 30 Tage überschreitet. Visa für einen Aufenthalt von unter 30 Tagen werden nur noch bei Einreise am Flughafen erteilt (Mit einem vorläufigen Reisenpass nicht möglich!).
Fakten
- Hauptstadt: Jakarta
- Amtsprache: Indonesisch
- Währung: Rupiah ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +62
- Die Landfläche Indonesiens verteilt sich auf 17.508 Inseln, von denen rund 6000 bewohnt sind.
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig und berechtigt einen touristischen Aufenthalt von 30 bis 60 Tagen. Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- zusätzlich 1 Passkopie: Lichtbildseite
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- zusätzlich 1 Passkopie: Lichtbildseite
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Kopie der Flug- oder Schiffskarte (Tickets) nach Indonesien.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Journalistenvisum
Medienberichterstattung und Dreharbeiten fallen unter die Kategorie journalistische Aufenthalte. Es ist grundsätzlich ein Visum vor Einreise erforderlich.
Genehmigung im Vorfeld notwendig
-
Vor Visaantragstellung muss eine Sondergenehmigung für Dreharbeiten und Medienberichterstattung bei der zuständigen indonesischen Behörde beantragt werden.
- Zuständig ist der Minister für Auswärtige Angelegenheiten. Die Anträge müssen mindestens 30 Tage vor der geplanten Abreise nach Indonesien bei der Presseabteilung der indonesischen Botschaft eingereicht werden.
- Liste aller Mitarbeiter
- Fotokopien der Reisepässe (Lichtbildseite)
- Lebensläufe
- Übersicht über den Zeitplan und die Drehorte
- Liste des Equipments mit Mengenangaben
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Unterschrift der Erklärung
- Dreharbeiten in Naturschutzgebieten erfordern spezielle Genehmigungen (SIMAKSI) des Generaldirektors für Naturschutz, Minister für Umwelt.
-
Das Visum kann erst nach Erteilung der Genehmigung beantragt werden.
Link zum Antragsformular für Dreharbeiten
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- zusätzlich 1 Passkopie: Lichtbildseite
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Kopie der Flug- oder Schiffskarte (Tickets) nach Indonesien.
Wichtiger Hinweis zum Filmen von Orang Utans in Kalimanten:
Das Forstministerium der Republik Indonesien hat ein Verbot für das Filmen von Orang Utans erlassen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig und berechtigt einen Aufenthalt von 30 bis 60 Tagen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen. Zum Besuch von Konferenzen oder Seminaren muss zusätzlich ein Brief des Veranstalters mit Informationen über Art, Länge und Programm der Konferenz / des Seminars eingereicht werden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate länger als das Visum
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- zusätzlich 1 Passkopie: Lichtbildseite
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Kopie der Flug- oder Schiffskarte (Tickets) nach Indonesien.
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden
- Adressat: Botschaft der Republik Indonesien, Konsularabteilung, Lehrter Str. 16-17, 10557 Berlin
-
Einladung des Geschäftspartners aus Indonesien
- Adressat: Botschaft der Republik Indonesien, Konsularabteilung, Lehrter Str. 16-17, 10557 Berlin
- gut leserliche Faxkopie ist ausreichend
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Indonesien Botschaft Berlin
Lehrter Str. 16-17
10557 Berlin - Indonesien Generalkonsulat Hamburg
Bebelallee 15
22299 Hamburg - Indonesien Honorarkonsulat Kiel
Brauner Berg 15
24159 Kiel - Indonesien Generalkonsulat Frankfurt am Main
Zeppelinallee 23
60325 Frankfurt am Main - Indonesien Honorarkonsulat Stuttgart
- Dienstleistungsgebäude E5, Raum 5.045 -
Airport Stuttgart
70629 Stuttgart
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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