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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Malta (MT)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Maltas.

Sämtliche COVID-19-Einreisebeschränkungen nach Malta sind derzeit aufgehoben.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht nur in medizinischen und in Pflegeeinrichtungen. Geschäfte und Dienstleistungsbetriebe dürfen selbst entscheiden, ob in ihren Räumlichkeiten ein Schutz getragen werden muss. Die generellen Abstandsregeln zum gegenseitigen Schutz sind weiterhin einzuhalten.

Aktuelle Informationen zu den geltenden Beschränkungen sind auf der englischsprachigen Webseite der maltesischen Regierung veröffentlicht.

Empfehlungen

  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie das Gesundheitsamt unter der Tel.-Nr. +356 2132 4086.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Malta kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Personalausweis
    Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei für alle EU-Bürger
    Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
    Passgültigkeit: muss gültig sein

Fakten

  • Hauptstadt: Valletta
  • Amtsprache: Maltesisch, Englisch
  • Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +356
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Konsulate
in Deutschland
  • Malta Konsulat Berlin
    Klingelhöferstrasse 7
    10785 Berlin
  • Malta Honorarkonsulat Potsdam
    Schopenhauerstraße 27
    14467 Potsdam
  • Malta Honorarkonsulat Hamburg
    Palmaille 120
    22767 Hamburg
  • Malta Honorarkonsulat Bremen
    Westerstraße 17
    28199 Bremen
  • Malta Honorarkonsulat Köln
    Friedrichstraße 5
    50676 Köln
  • Malta Honorarkonsulat Mainz
    Orchideenweg 3
    55126 Mainz
  • Malta Honorarkonsulat Halle
    Augustastraße 6-8
    6108 Halle
  • Malta Honorarkonsulat Stuttgart
    Am Hauptbahnhof 7
    70173 Stuttgart
  • Malta Honorarkonsulat München
    Konrad-Celtis-Straße 79
    81369 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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