Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Ruanda (RW)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Ruandas.
Es besteht aktuell keine Impfnachweis-/Testpflicht für die Einreise nach Ruanda.
Vor der Einreise nach Ruanda auf dem Landweg für Geimpfte ist kein Testnachweis vorgeschrieben, es gibt stichprobenartige Tests auf ruandischer Seite der Grenze nach Einreise. Eine COVID-19-Impfung wird von den ruandischen Behörden empfohlen.
Ausreise und Transit
Je nach Reiseziel kann ein COVID-Test vor Abreise erforderlich sein. Sollte dies der Fall sein, ist zu beachten, dass die Testauswertung für PCR-Tests bis zu 48 Stunden dauern kann. Testergebnisse werden per SMS bzw. E-Mail übermittelt und können online abgerufen werden.
Bei Weiterreise in Nachbarländer sind die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise zu beachten.
Beschränkungen im Land
Es besteht eine Empfehlung in Innenräumen Maske zu tragen. Besucher öffentlicher Einrichtungen, Hotels, Restaurants, etc. müssen vollständig geimpft sein (dies gilt auch für den öffentlichen Nahverkehr), Handwaschstationen und Desinfektionsmittel nutzen und die Abstandsregeln beachten.
Kurzfristige Änderungen sind auf dem Twitter-Account des Rwandan Office of the Prime Minister @primatureRwanda abrufbar.
Informationen, unter welchen Bedingungen touristische Aktivitäten stattfinden, stellt das Rwanda Development Board zur Verfügung.
Empfehlungen
- Beachten Sie bei Weiterreise in Nachbarländer die dortigen Reise- und Sicherheitshinweise.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der ruandischen Regierung auf der Webseite des ruandischen Gesundheitsministeriums.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Ruanda für einen Aufenthalt bis 30 Tage kein Visum.
- Reisende, die nicht als Touristen einreisen, müssen innerhalb von 14 Tagen nach Einreise ein Visum bei der ruandischen Ausländerbehörde (D.G. Immigration & Emigration) beantragen.
- Eine Überschreitung der Aufenthaltsdauer kann mit einer Geldbuße belegt werden und kann zu Verzögerungen bei der Ausreise führen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Reisepass der Bundesrepublik Deutschland der bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
- vorläufiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland der bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
Für die Republik Ruanda gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium aufzunehmen. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Informationen für nicht-deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
- visumfreie Einreise (kostenloses Visum bei Ankunft) für folgende Staatsangehörige:
Benin, Zentralafrikanische Republik, Tschad, Ghana, Guinea, Indonesien, Haiti, Senegal, Seychellen, Sao Tome und Principe, Demokratische Republik Kongo, Mitglieder der ostafrikanischen Staatengemeinschaft, Mauritius, Philippinen, Singapur
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- nationaler Reisepass der bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig ist
Für die Republik Ruanda gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium aufzunehmen. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit aufzunehmen.
Besonderheiten
Einreise
-
Pflicht: Internationaler Impfschein mit gültigem Gelbfieberimpfnachweis
Es muss ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden. -
Empfohlene Impfungen:
Prophylaxe gegen Malaria
Impfung gegen Meningitis
Hier finden Sie weitere Informationen:
» www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Fakten
- Hauptstadt: Kigali
- Amtsprache: Kinyarwanda, Französisch, Englisch
- Währung: Ruanda Franc ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +250
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für den Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- zusätzlich: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- zusätzlich: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biomatrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Buchungsbestätigung eines Reisebüros über die Hin- und Rückreise
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für den Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- zusätzlich: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
2 Visa Antragsformulare
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.
- Adressat:Botschaft der Republik Ruanda, Deutschland, Konsularabteilung, Jägerstr. 67-69, 10117 Berlin
- Einladung aus Ruanda
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Ruanda Botschaft Berlin
Jägerstr. 67-69
10117 Berlin - Ruanda Honorarkonsulat Hamburg
Rödingsmarkt 43
20459 Hamburg - Ruanda Honorarkonsulat Hannover
- Postfach 920218, 30441 Hannover -
Hahnensteg 43a
30459 Hannover - Ruanda Honorarkonsulat Stuttgart
Heilbronner Str. 362
70469 Stuttgart - Ruanda Honorarkonsulat Tutzing
Benediktenweg 11d
82327 Tutzing
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer