Einreise- & Visum-Bestimmungen
Islamische Republik Mauretanien (MR)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Mauretaniens.
Das Einreisevisum wird bei Einreise am Flughafen erteilt. Für die Einreise ist ein Nachweis über eine vollständige Impfung (mit WHO-zertifiziertem Impfstoff) oder ein negativer PCR-Test, nicht älter als 72 Stunden, notwendig. Kinder unter 12 Jahren sind vom Impferfordernis und von der Testpflicht ausgenommen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine Einschränkungen des regulären internationalen Flugverkehrs. Die Landgrenzen Mauretaniens zu Algerien sind geschlossen. Die Landgrenzen zu Marokko, Senegal und Mali sind für Ein- und Ausreise grundsätzlich geöffnet.
Beschränkungen im Land
Die Ausgangssperre ist aufgehoben.
Es wird offiziell empfohlen, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen und Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft nach den aktuellen Bestimmungen betreffend PCR-Tests und der Anerkennung von Impfungen für die Einreise nach Mauretanien.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Islamische Republik Mauretanien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Mauretanien aufzunehmen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Islamische Republik Mauretanien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Mauretanien aufzunehmen.
Zuständigkeit
Die Konsularabteilung ist zuständig für konsularische Betreuung der in folgenden Ländern lebenden mauretanischen Staatsbürger so wie die Bearbeitung von Visaanträge:
- Deutschland
- Estland
- Lettland
- Litauen
- Österreich
- Polen
- Rumänien
- Tschechien
- Ungarn
- Slowakei
Fakten
- Hauptstadt: Nouakchott
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Ouguiya ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +222
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder Computer
- in französischer Sprache
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Reisebestätigung + Flugbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise mit genauen Reisedaten.
-
Kopie der Flugbestätigung mit Flugdaten über den gebuchten Hin- und Rückflug
-
Individualreisende benötigen eine Bankbescheinigung
- Aus der Bankbescheinigung muss ersichtlich sein, dass der Reisende für die Reise und den Aufenthalt über ausreichende Geldmittel verfügt.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder Computer
- in französischer Sprache
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
-
Bescheinigung des deutschen Arbeitgebers über Weiterbeschäftigung
- Bestätigung, dass der Reisende nach seiner Rückkehr weiter beschäftigt wird.
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Beruf des Reisenden
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des mauretanischen Partners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
- Adressat: Botschaft der Islamischen Republik Mauretanien, Konsularabteilung, Kommandantenstraße 80, 10117 Berlin.
im Web
in Deutschland
- Mauretanien Botschaft Berlin
Königin-Luise-Str. 9
14195 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer