Vor Aufenthalten in von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebieten um das Kernkraftwerk Fukushima Daiichi I im Nordosten der Insel Honshu wird gewarnt.
Fukushima
Nach dem Unglück im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi im Jahr 2011 gibt es weiterhin Gebiete, für die Evakuierungsanordnungen gelten. Bei den evakuierten Gebieten in Fukushima handelt es sich um Teile der Ortschaften von Futaba, Iitate, Katsurao, Minamisōma, Namie, Okuma und Tomioka, siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry (METI). Meiden Sie die von der japanischen Regierung ausgewiesenen evakuierten Gebiete (siehe Karte des Ministry of Economy, Trade and Industry). Unternehmen Sie notwendige Reisen in die evakuierten Gebiete erst nach Kontakt mit den zuständigen regionalen Behörden und beschränken Sie diese auf ein Minimum.Bei Fragen zu Reaktorsicherheit und Strahlenschutz informiert das Bundesamt für Strahlenschutz.
Reisen in andere Landesteile sind aus radiologischer Sicht unbedenklich.
Informationsstand: 20.05.2021
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Aktuelle Informationen bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Das generelle Einreiseverbot für Reisende aus Deutschland wurde aufgehoben.
Für deutsche Staatsangehörige besteht Visafreiheit für Aufenthalte bis zu 90 Tagen ohne Erwerbstätigkeit. Auch Einreisen mit für Studienaufenthalte und andere mittel- und langfristigen Aufenthalte ausgestellten Visa sind wieder möglich. Auch die Neubeantragung o.g. Visa kann erfolgen.
Nähere Informationen hierzu bietet die Botschaft von Japan in Berlin.
Unabhängig vom Impfstatus der Reisenden muss bei Einreise aus Deutschland kein COVID-19-Test bei Ankunft am Flughafen in Japan durchgeführt werden. Reisende müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Eine Testpflicht innerhalb von 72 Stunden vor Abflug entfällt, sofern die Reisenden von der japanischen Regierung anerkannte COVID-19-Impfnachweise vorlegen können. Nähere Informationen, auch zur Einreise aus Drittländern, bieten die Botschaft von Japan in Berlin, das japanische Außenministerium und das japanische Gesundheitsministerium.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Das Tragen von Masken ist in Verkehrsmitteln, Gebäuden und in Städten auch außerhalb von Gebäuden allgemein üblich, jedoch nicht rechtlich bindend.
In allen anderen Fällen, wie z.B. bei einer Erwerbstätigkeit, einem Studium, einer Berufsausbildung oder bei einem Aufenthalt von über 180 Tagen, wird ein Visum vor der Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für Japan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Für Japan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Vor der Beantragung eines Visums für Japan muss bei der zuständigen Auslandsvertretung telefonisch erfragt werden, welche Unterlagen einzureichen sind:
Botschaft von Japan
Hiroshimastraße 6
10785 Berlin
Tel. (0 30) 210 94-0
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.15, 14.00 - 16.30 Uhr
Konsularbereich:
Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Japanisches Generalkonsulat Düsseldorf
Breite Str. 27 (2. Etage)
40213 Düsseldorf
Tel. (02 11) 16 48 20
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 11.30, 13.00 - 16.00 Uhr
Konsularbereich:
Nordrhein-Westfalen
Japanisches Generalkonsulat Frankfurt am Main
Messeturm, 34. OG
Friedrich-Ebert-Anlage 49
60308 Frankfurt a. Main
Tel. (0 69) 23 85 730
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.30, 14.30 - 16.30 Uhr
Konsularbereich:
Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland
Japanisches Generalkonsulat Hamburg
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg
Tel. (0 40) 3 33 01 70
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.30 - 12.00, 14.00 - 16.30 Uhr
Konsularbereich:
Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein
Japanisches Generalkonsulat München
Karl-Scharnagl-Ring 7
80539 München
Tel. (0 89) 4 17 60 40
Öffnungszeiten:
Mo-Fr 9.00 - 12.00, 14.00 - 16.00 Uhr
Konsularbereich:
Baden-Württemberg, Bayern
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer