Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Nicaragua (NI)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Nicaraguas.
Die nicaraguanische Regierung empfiehlt, mindestens 36 Stunden vor der Ein- oder Ausreise den Grenzübertritt bei den nicaraguanischen Behörden anzuzeigen. Einige Fluggesellschaften werten diese Registrierung als Pflicht.
Bei Einreise nach Nicaragua ist ein vollständiger Impfschutz gegen COVID-19 nachzuweisen. Nicht vollständig geimpfte Personen müssen zur Einreise einen negativen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Etwaige Hinweise der Fluggesellschaften sind zu beachten.
Der PCR-Test muss vor der Einreise auf dem Luftweg an die Fluggesellschaft übersandt werden, damit diese das Einverständnis der nicaraguanischen Behörden einholt. Beim Grenzübergang auf dem Landweg muss der PCR-Test spätestens 36 Stunden vor der Einreise an die nicaraguanischen Behörden per E-Mail (solicitudes@migob.gob.ni) übermittelt werden.
Ausreise und Transit
S. Abschnitt Aktuelles – COVID-19 - Einreise.
Beschränkungen im Land
Es gibt aktuell keine Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Klären Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Details zur Übermittlung des PCR-Tests (s. Einreise) mit Ihrer Fluggesellschaft (insbesondere Frist zum Übersenden, Empfängeradresse).
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Touristenkarte bei Ankunft
- Deutsche Staatsangehörige können bei Ankunft für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage eine Touristenkarte erwerben
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass: mindestens 6 Monate
Gebühren: ca. USD 5,00
Verlängerung möglich: Einzelfallentscheidung der nicaraguanischen Einwanderungsbehörde - Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise nach Nicaragua für einen Aufenthalt von maximal 3 Monaten ein Visum in Form einer sog. „Touristenkarte“. Die Touristenkarte wird bei Einreise erworben.
Für die Republik Nicaragua gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Nicaragua gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Fakten
- Hauptstadt: Managua
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Cordoba Oro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +505
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund (geschäftlich, kaufmännisch oder beratend) und die Dauer der Reise, die Anschrift der Kontaktfirma in Nicaragua sowie mit der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
- Der Geschäftspartner in Nicaragua muss eine Einladung per Fax zusenden. Diese muss dann zusammen mit den übrigen Unterlagen beim Konsulat vorgelegt werden.
im Web
in Deutschland
- Nicaragua Konsulat Berlin
Joachim-Karnatz-Allee 45
10557 Berlin - Nicaragua Honorarkonsulat München
Osterwaldstr. 95
80805 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer