Einreise- & Visum-Bestimmungen
Union der Komoren (KM)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen der Komoren.
Reisende ab 12 Jahren, die den Nachweis eines vollständigen Impfschemas gegen COVID-19 erbringen, müssen bei Einreise in die Komoren keinen RT-PCR-Test vorweisen.
Für Reisende in die Komoren, die kein vollständiges Impfschema vorweisen können, ist der Nachweis eines negativen RT-PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, weiterhin obligatorisch.
Ausreise und Transit
Für Reisende mit dem Nachweis eines vollständigen Impfschemas gegen COVID-19 ist kein RT-PCR-Test bei Ausreise erforderlich, sofern er im Zielland nicht als Reisedokument verlangt wird.
Für Reisende, die kein vollständiges Impfschema nachweisen können, ist die Vorlage eines negativen RT-PCR-Tests, nicht älter als 72 Stunden, unabhängig vom Reiseziel erforderlich.
Beschränkungen im Land
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen im Land.
Empfehlungen
- Bitte informieren Sie sich vor Reiseantritt über die aktuell geltenden Einreisebedingungen und kontaktieren Sie die jeweilige Fluggesellschaft, um den Status des Fluges und die Abflugbedingungen zu überprüfen.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der komorischen Regierung.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Moroni.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Visum bei Einreise
- Deutsche Touristen und Geschäftsreisende erhalten für einen Aufenthalt auf den Komoren bis zu maximal 45 Tage ein Visum bei Ankunft auf dem Flughafen. Eine Visumsverlängerung vor Ablauf des erteilten Visums ist möglich.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Reisepass oder Kinderreisepassder Bundesrepublik Deutschland
Der Reisepass muss bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Zudem muss im Reisepass noch mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ sein. - Vorlage der Rückflug- oder Weiterreisetickets mit fester Buchung.
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt.
Fakten
- Hauptstadt: Moroni
- Amtsprache: Komorisch, Französisch, Arabisch
- Währung: Komoren Franc ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +269
im Web
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer