Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei der burkinischen Regierung.
Bei Einreise - und bei Visabeantragung bei der burkinischen Botschaft in Berlin - ist neben dem Nachweis über die Gelbfieberimpfung zwingend ein mindestens 14 Tage alter Impfnachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 vorzulegen. Neben dem (gelben) Impfausweis der Weltgesundheitsbehörde WHO (sog. „Internationale Bescheinigung über Impfungen und Impfbuch“) oder dem offiziellen nationale Impfnachweis von Burkina Faso sollte auch das (digitale) Impfzertifikat der EU mitgeführt werden. Sollte kein anerkannter Impfnachweis vorliegen, ist zwingend ein negativer PCR-Test vorzuweisen, der nicht älter als fünf Tage sein darf.
Für die Ausreise ist erneut zwingend ein Nachweis über eine vollständige Impfung identisch zur Einreise vorzuweisen, bzw. ein negativer PCR-Test, der nicht älter als fünf Tage sein darf. Die Einreisebestimmungen der Transit- und Zielländer sind zu beachten. Grundsätzlich kann es bei der Ausreise aus Burkina Faso zu Verzögerungen in den Testzentren und Labors kommen, sodass nicht gewährleistet ist, dass das Testergebnis den Vorgaben entsprechend pünktlich vorliegt.
In vielen Geschäften und öffentlichen Einrichtungen besteht vereinzelt Maskenpflicht.
Für Burkina Faso gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Für Burkina Faso gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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