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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts
Vor Reisen nach Irak wird mit Ausnahme der Region Kurdistan-Irak gewarnt.
Von nicht erforderlichen Reisen in die Region Kurdistan-Irak wird aufgrund der volatilen Sicherheitslage abgeraten.
Informationsstand: 18.01.2021

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Irak (IQ)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Iraks.

Für alle Reisenden nach Zentralirak und in die Region Kurdistan-Irak ist, mit Ausnahme von Reisenden aus der VR China, derzeit kein gültiger Nachweis über eine vollständige Impfung gegen COVID-19 mehr erforderlich. Die vollständige Impfung ist mit einem QR-Code wie z.B. im Europäischen Impfzertifikat nachzuweisen.

Reisende aus der VR China, die aus medizinischen Gründen nachweislich keine vollständige Impfung gegen COVID-19 erhalten können, benötigen einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 72 Stunden ist.

Die Nachweise müssen bei Einreise schriftlich bzw. ausgedruckt in englischer oder arabischer Sprache vorgelegt werden. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften können hierüber hinausgehen.

Für die Quarantäne-Vorschriften wird auf die jeweils aktuellen Regelungen des Gesundheitsministeriums der kurdischen Regionalregierung verwiesen. Ein- und Ausreisemöglichkeiten an den Landgrenzen Iraks sind weiterhin stark eingeschränkt.

Ausreise und Transit

Es bestehen keine COVID-19 bedingten Einschränkungen des internationalen Flugverkehrs.

Die Ausreise aus der Region Kurdistan-Irak kann entweder mit dem Nachweis einer vollständigen Impfung (mind. zwei Dosen), mit einem aktuellen negativen PCR-Test oder mit einer medizinischen Bestätigung, dass eine Impfung nicht möglich ist, erfolgen. Abhängig vom Reiseziel und den dortigen Bestimmungen können Fluggesellschaften die Beförderung eines Passagiers ebenfalls von der Vorlage eines negativen PCR-Tests abhängig machen.

Beschränkungen im Land

Es bestehen derzeit keine COVID-19 bedingten Einschränkungen.

Empfehlungen

  • Erkundigen Sie sich vor Einreise in Irak auch bei Ihrer Fluggesellschaft nach möglicherweise bestehenden Testpflichten auch bei vollständiger Impfung.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Rufnummer 122.
  • Verfolgen Sie die irakischen Medien und informieren Sie sich über ggf. auch kurzfristig verkündete Ausgangssperren, Reiseverbote, Testpflichten, Quarantänevorschriften, Gesundheitsprüfungen und sonstige Präventionsmaßnahmen.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Irak gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Irak gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Fakten

  • Hauptstadt: Bagdad
  • Amtsprache: Arabisch, Kurdisch
  • Währung: Irakischer Dinar ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +964

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • zusätzlich eine Farbkopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • zusätzlich eine Farbkopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Visagenehmigung durch das irakische Innenministerium
    • Die Visa Antragsunterlagen werden an das irakische Innenministerium in Bagdad weitergeleitet.
    • Die Genehmigung für die Erteilung oder Ablehnung eines Visums trifft ausschließlich das Ministerium.

Aktuell werden für Touristen keine Visa erteilt

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • zusätzlich eine Farbkopie der Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
  • Visagenehmigung durch das irakische Innenministerium
    • Die Visa Antragsunterlagen werden an das irakische Innenministerium in Bagdad weitergeleitet.
    • Die Genehmigung für die Erteilung oder Ablehnung eines Visums trifft ausschließlich das Ministerium.
  • Genehmigung des irakischen Außenministeriums
    • Der Geschäftspartner in Irak muß einen Antrag auf Genehmigung der Visumerteilung beim Außenministerium in Bagdad stellen und veranlassen, dass die Genehmigung für die Visumbefürwortung an die Botschaft in Berlin weitergeleitet wird.
    • Nach Vorliegen der Genehmigung wird der Reisende von der Botschaft informiert und erhält eine Telex-Nummer. Erst mit Bekanntgabe der Telex-Nummer können die Antragsunterlagen vollständig bei der Botschaft eingereicht werden.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben - in englischer Sprache - des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der irakischen Kontaktfirma sowie eine Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
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Konsulate
in Deutschland
  • Irak Botschaft Berlin
    Pacelliallee 19 - 21
    14195 Berlin
  • Irak Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Westendstr. 12
    60325 Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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