Einreise- & Visum-Bestimmungen
Kanada (CA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kanadas.
Die Einschränkungen zur Einreise sind größtenteils aufgehoben. Der Impfstatus der Reisenden wird nicht mehr überprüft. COVID-19-Tests sind weder vor noch nach der Einreise erforderlich.
Personen sollen nicht reisen, wenn sie COVID-19-Symptome zeigen. Wenn Reisende während der Reise Symptome zeigen, sollten sie einen Flugbegleiter, das Kreuzfahrtpersonal oder einen Grenzbeamten informieren. Sie werden dann ggf. an einen Quarantänebeamten verwiesen, der entscheidet, ob der oder die Reisende weiter medizinisch untersucht werden muss.
Das Ausfüllen der ArriveCAN-App vor Einreise ist nicht mehr obligatorisch, sondern optional möglich, z.B. um Zeit am Flughafen zu sparen.
Ausreise und Transit
Die kanadische Regierung hat die Einschränkung der Nutzung von Zügen und Flugzeugen innerhalb Kanadas und zur Ausreise aus Kanada komplett aufgehoben. Dies gilt sowohl für die Tests als auch für die Maskenpflicht in Flugzeugen und Zügen, hier spricht die kanadische Regierung allerdings die starke Empfehlung aus, weiterhin Masken zu tragen.
Gäste auf Kreuzfahrtschiffen benötigen weder einen COVID-19-Test vor dem Boarden, noch müssen sie geimpft sein, noch die ArriveCAN-App benutzen.
Durchreisende, auch deutsche Staatsangehörige, benötigen eine elektronische Reisegenehmigung (eTA). Für den internationalen Transit gilt, dass während des Transfers der Transitbereich nicht verlassen werden darf und z.B. auch ein Terminalwechsel am gleichen Flughafen nicht möglich ist. Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zum Transit vor.
Die kanadische Regierung hält ausführliche Informationen zu allen Maßnahmen und Beschränkungen im Flugverkehr vor.
Beschränkungen im Land
An allen Flughäfen sowie für Reisen in Zügen, Bussen und Fähren besteht eine Empfehlung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. Es gelten die üblichen Hygieneregeln.
In Abhängigkeit vom Infektionsgeschehen können zukünftig wieder Einschränkungen unterschiedlichen Ausmaßes verhängt werden. Über die in den jeweiligen Provinzen geltenden aktuellen Regeln informiert die kanadische Regierung. Nähere Angaben zur Beantragung eines kanadischen Nachweises und der zuvor gegebenenfalls erforderlichen Registrierung ausländischer Impfnachweise finden sich auf den Webseiten der Gesundheitsministerien der Provinzen, z.B. für Ontario. Mit mehrwöchigen Bearbeitungszeiten ist zu rechnen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Beachten Sie detaillierte Maßnahmen sowie ergänzende Informationen der kanadischen Regierung.
- Die ArriveCAN-App kann weiter benutzt werden, ist aber nicht mehr obligatorisch.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei Einreise als Tourist oder Geschäftsreisende benötigen deutsche Staatsangehörige für einen Aufenthalt bis maximal 6 Monate kein Visum.
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Bei Einreise 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Für Kanada gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Kanada aufzunehmen.
Das Arbeitsvisum berechtigt zu einer Arbeitsaufnahme in Kanada.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- visumfrei z. B. auch für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
- Andorra
- Antigua und Barbuda
- Australien
- Bahamas
- Barbados
- Belgien
- Botswana
- Brunei
- Dänemark
- Estland
- Finnland
- Frankreich
- Griechenland
- Großbritannien (bitte die Hinweise auf der Botschaftsseite beachten)
- Irland
- Island
- Israel (nur Passinhaber eines nationalen Passes)
- Italien
- Japan
- Korea (Republik)
- Lettland
- Litauen (nur mit E-Pass)
- Liechtenstein
- Luxemburg
- Malta
- Marokko
- Monaco
- Namibia
- Niederlande
- Neuseeland
- Norwegen
- Papua Neuguinea
- Polen (nur mit E-Pass)
- Portugal
- St. Kitts und Nevis
- St. Lucia
- St. Vincent
- San Marino
- Singapur
- Slowakei
- Slowenien
- Solomonen
- Spanien
- Swasiland
- Schweden
- Schweiz
- Ungarn
- Österreich
- Kroatien
- USA
- West Samoa
- Zypern
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Bei Einreise 6 Monate gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Visumpflicht
Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
- Ägypten
- Äquatorialguinea
- Äthiopien
- Afghanistan
- Albanien
- Algerien
- Angola
- Argentinien
- Armenien
- Aserbaidschan
- Bahrein
- Bangladesch
- Belarus
- Belize
- Benin
- Bhutan
- Bolivien
- Bosnien-Herzegowina
- Brasilien
- Bulgarien
- Burkina Faso
- Burma
- Burundi
- Chile
- China
- Costa Rica
- Cote d Ivoire
- Djibouti
- Dominica
- Dominikanische Republik
- Ecuador
- Elfenbeinküste
- El Salvador
- Eritrea
- Fidji
- Gabun
- Gambia
- Georgien
- Ghana
- Grenada
- Guatemala
- Guinea
- Guinea-Bissau
- Guyana
- Haiti
- Honduras
- Indien
- Indonesien
- Iran
- Irak
- Israel
- Jamaika
- Jordanien
- Kambodscha
- Kamerun
- Kap Verde
- Kasachstan
- Katar
- Kenia
- Kiribati
- Korea (Nord)
- Kosovo
- Kuwait
- Kirgisistan
- Kolumbien
- Komoren
- Kongo (Demokratische Rep.)
- Kongo (Republik)
- Kuba
- Laos
- Libanon
- Lesotho
- Liberia
- Libyen
- Litauen (nur Passinhaber ohne biometrischen Pass)
- Macao S.A.R.
- Mazedonien
- Madagaskar
- Malawi
- Malaysia
- Malediven
- Mali
- Marschall Inseln
- Mauretanien
- Mauritius
- Mexiko
- Mikronesien
- Moldawien
- Mongolei
- Montenegro
- Mosambik
- Myanmar
- Nauru
- Nepal
- Nicaragua
- Niger
- Nigeria
- Oman
- Ost Timor
- Pakistan
- Palau
- Palästinensische Gebiete
- Panama
- Paraguay
- Peru
- Philippinen
- Polen (Passinhaber ohne biometrischen Pass)
- Rumänien
- Russland
- Ruanda
- Sambia
- Sao Tome e Principe
- Saudi Arabien
- Senegal
- Serbien
- Seychellen
- Sierra Leone
- Simbabwe
- Somalia
- Südafrika
- Sri Lanka
- Sudan
- Suriname
- Syrien
- Taiwan
- Tadschikistan
- Tansania
- Thailand
- Togo
- Tonga
- Trinidad und Tobago
- Tschad
- Tschechische Republik
- Tunesien
- Türkei
- Turkmenistan
- Tuvalu
- Uganda
- Ukraine
- Uruguay
- Usbekistan,VAE
- Vanatu
- Venezuela
- Vietnam
- Yemen
- Zentralafrikanische Rep.
Für Kanada gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Kanada aufzunehmen.
Das Arbeitsvisum berechtigt zu einer Arbeitsaufnahme in Kanada.
Besonderheiten
Besuche in die USA
- Reisenden ohne Visum, die während ihrer Reise die kanadische Landesgrenze zu Besuchen in die USA, St. Pierre und Miquelon überschreiten möchten, ist die Rückkehr nach Kanada gestattet.
Voraussetzung:
- Der bei Grenzübertritt genehmigte Aufenthalt in den angegebenen Ländern darf auf keinen Fall überschritten werden.
- Es muss der jeweilige Stempeleintrag im Pass beachtet werden
Die Visabeantragung erfolgt seit dem 27.04.12 in Österreich
-
The Canadian Embassy
Immigration Section
Laurenzerberg 2
1010 Vienna
Austria
Fakten
- Hauptstadt: Ottawa
- Amtsprache: Englisch, Französisch
- Währung: Kanadischer Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: mehrere siehe NANP
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular (Besuchervisum)
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel
- Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 2 Monate, jeweils mit Kontostand.
- Kopie der Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Monate
- Bei Selbständigen ist die Bilanz des letzten Jahres erforderlich.
- Bürgschaftserklärung der Eltern für Studenten und Schüler.
-
Buchungsbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Informationen zum Arbeitsvisum
Das Arbeitsvisum berechtigt zu einer Arbeitsaufnahme in Kanada.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular (Besuchervisum)
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel
- Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 2 Monate, jeweils mit Kontostand.
- Kopie der Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Monate
- Bei Selbständigen ist die Bilanz des letzten Jahres erforderlich.
- Bürgschaftserklärung der Eltern für Studenten und Schüler.
-
Buchungsbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
-
Arbeitsgenehmigung vom HRDC (Human Resorces & Development Centre)
- Diese Genehmigung muss vom Arbeitgeber in Kanada bei den zuständigen Behörden beantragt werden.
-
Referenzschreiben des Arbeitgebers in Deutschland
- Dieses Schreiben muss Angaben über persönliche Daten des Reisenden, den Reisebeginn und die Reisedauer, die Orte des Aufenthaltes in Kanada und detaillierte Angaben über den Grund der Reise enthalten. Zusätzlich muss bestätigt sein, dass die Kosten der Reise und des Aufenthaltes in Kanada von der Firma übernommen werden.
-
Arbeitsplatzbeschreibung des kanadischen Arbeitgebers
- Dieses Schreiben muss auf Geschäftspapier mit Unterschrift des Arbeitgebers vorgelegt werden. (Schreiben per E-mail werden nicht akzeptiert.)
- Polizeiliches Führungszeugnis im Original, bei Arbeitsaufenthalten ab 6 Monate
Informationen zum Studentenvisum
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Kanada aufzunehmen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular (Besuchervisum)
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel
- Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 2 Monate, jeweils mit Kontostand.
- Kopie der Gehaltsabrechnungen der letzten 2 Monate
- Bei Selbständigen ist die Bilanz des letzten Jahres erforderlich.
- Bürgschaftserklärung der Eltern für Studenten und Schüler.
-
Buchungsbestätigung
- Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
- „Letter of Acceptance“ der kanadischen Schule oder Universität.
-
Einladungsschreiben der Gastfamilie mit Unterschrift.
- Dieses Schreiben muss im Original oder als gut leserliche Fax-Kopie vorgelegt werden. (E-mails werden nicht akzeptiert.)
- Schüler und Studenten über 18 Jahren benötigen zusätzlich ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis im Original.
- Schüler und Studenten unter 18 Jahren benötigen eine notariell beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern.
-
Formular IMM 1294
Das Formular muss (zusätzlich zum Formular Besuchervisum) vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
im Web
in Deutschland
- Kanada Konsulat Berlin
Leipziger Platz 17
10117 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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