Sehr geehrte Damen und Herren, Die Arbeit der Konsularabteilung der Botschaft wird in einer eingeschränkten Weise durchgeführt. Aus diesem Grund wird die Bearbeitung der Unterlagen vorübergehend ausgesetzt. Wir bitten Sie daher, keine Unterlagen per Post zu versenden.
Quelle: https://germany.tmembassy.gov.tm/de
Informationsstand: 18.03.2020
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich bei den offiziellen Stellen Turkmenistans.
Bei Einreise sind ein negativer, höchstens 48 Stunden vor Einreise (nicht: Beginn der Reise) durchgeführter PCR-Test und ein Impfzertifikat gegen COVID-19 vorzulegen. Seit dem Erhalt der ersten Impfdosis müssen mindestens 42 Tage verstrichen sein. Alternativ zu einem Impfzertifikat kann auch eine Bescheinigung über vorhandene Antikörper (IgM, IgG) vorgelegt werden. Genesenennachweise werden nicht akzeptiert.
Bei Einreise erfolgt ein weiterer PCR-Test, zahlbar in USD. Sollte dieser positiv ausfallen, wird seitens der turkmenischen Behörden Zwangsquarantäne in einem staatlichen Isolationskrankenhaus angeordnet. Bei negativem Testergebnis ist nach Einreise eine dreitägige Selbstisolation vorgeschrieben.
Internationale Linienflüge nach Aschgabat, Turkmenbaschi und Turkmenabat werden nach und nach wieder aufgenommen. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich. Der Fährverkehr über Turkmenbaschi findet weiterhin unregelmäßig statt.
Die Landgrenzen bleiben weiterhin teilweise geschlossen. Derzeit liegen keine zuverlässigen Informationen darüber vor, ob das Passieren der Landgrenzen zu den Nachbarstaaten für deutsche Staatsangehörige möglich ist.
Reisen und Transportmöglichkeiten können landesweit weiterhin eingeschränkt sein. Die touristische Infrastruktur ist z.T. weiterhin geschlossen.
Bitte informieren Sie sich über Details der möglichen Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien, Hotels etc..
Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
Für die Republik Turkmenistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Turkmenistan zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Turkmenistan touristisch aufzuhalten. Ein Visum für das Zielland muss bereits im Reisepass vorhanden sein.
Für die Republik Turkmenistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Turkmenistan zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Turkmenistan touristisch aufzuhalten. Ein Visum für das Zielland muss bereits im Reisepass vorhanden sein.
Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Turkmenistan zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Seminaren und Konferenzen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer