Aktuelle Informationen zu den vorübergehenden Einreisebeschränkungen in Brasilien finden Sie unter folgendem Link:
-> Verordnung Nr. 670 vom 01. April 2022
Die Gesundheitserklärung für Reisende (Declaração de Saúde do Viajante - DSV) steht unter folgendem Link zur Verfügung:
-> https://formulario.anvisa.gov.br/index.php/register/index?sid=39183
Informationsstand: 29.04.2022
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Brasiliens.
Reisende, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfnachweis oder einen negativen COVID-19-Test (Antigen-/RT-PCR-Test, nicht älter als einen Tag vor Abflug) vorzulegen. Kinder unter 12 Jahren müssen keinen Impf- oder Testnachweis vorlegen. Es werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde oder der Weltgesundheitsorganisation akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein. Der Impfnachweis ist in Papierform oder digital, in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache vorzulegen.
Impfnachweise, welche nur aus einem QR-Code bestehen, werden nicht anerkannt. Aus dem Impfzertifikat muss hervorgehen: Vollständiger Name der geimpften Person, Name des verwendeten Impfstoffes, Chargennummer, Daten der Impfungen. Genesenennachweise werden grundsätzlich nicht akzeptiert.
Einreisen auf dem Landweg unterliegen den oben genannten Regeln zu Flugreisen. Der entsprechende Nachweis muss am Grenzübergang oder dem entsprechenden Beförderungsunternehmen vorgelegt werden. Weitere Informationen erteilt die brasilianische Gesundheitsbehörde.
Zwischen Brasilien und Europa bestehen regelmäßige kommerzielle Flugverbindungen. Der innerbrasilianische Flugverkehr findet statt.
Im Dienstleistungssektor können Einschränkungen wie z.B. kürzere Öffnungszeiten und ein reduziertes Gastronomieangebot bestehen. Die Maskenpflicht innerhalb Brasiliens ist nicht einheitlich geregelt, weshalb Reisende gebeten werden, sich nach den lokalen Bestimmungen zu erkundigen.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Deutsche Geschäftsreisende sollten grundsätzlich vor der Einreise bei der zuständigen brasilianischen Vertretung anfragen, ob für die geplante Reise ein Visum benötigt wird. Dies gilt auch dann, wenn lediglich Verträge unterzeichnet oder Vorträge gehalten werden sollen.
Die Möglichkeit der visumfreien Einreise gilt nicht für deutsche Reisende, die u. a. folgende Reisegründe haben:
Für die Föderative Republik Brasilien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, einen Studiengang in Brasilien aufzunehmen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen kann ein Geschäftsvisum notwendig sein. Bei einer Arbeitsaufnahme ist ein Arbeitsvisum erforderlich.
Staatsangehörige der folgenden Länder dürfen sich als Touristen oder Besucher bis 90 Tage ohne Visum in Brasilien aufhalten:
Staatsangehörige der folgenden Länder dürfen sich als Touristen oder Besucher bis 60 Tage ohne Visum in Brasilien aufhalten:
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Staatsangehörige der folgenden Länder müssen das Visum persönlich beim Konsulat beantragen:
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für die Föderative Republik Brasilien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Studentenvisum berechtigt dazu, einen Studiengang in Brasilien aufzunehmen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen kann ein Geschäftsvisum notwendig sein. Bei einer Arbeitsaufnahme ist ein Arbeitsvisum erforderlich.
Die Konsularabteilung in Berlin nimmt KEINE Passanträge per Post von Antragstellern entgegen, die im Amtsbezirk/Zuständigkeitsbereich eines anderen Konsulats wohnhaft sind.
Das Konsulat in Berlin ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen Anhalt, Schleswig Holstein.
Das Konsulat in Frankfurt ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Thüringen.
Das Konsulat in München ist zuständig für Antragsteller mit Wohnsitz in Baden-Württemberg und Bayern.
Für Antragsteller, die ihren Wohnsitz nicht in den für Berlin genannten Bundesländern haben, können wir die Visa weiterhin über unsere Partnerbüros beantragen.
Alle Reisenden müssen eine Ein- und Ausreisekarte ausfüllen, die normalerweise kurz vor Ankunft in Brasilien an Bord der Flugzeuge, Schiffe oder Busse ausgeteilt wird. Sie kann auch schon vorher von der Seite der brasilianischen Bundespolizei: cartao-de-entrada-e-saida. Die ausgefüllte und abgestempelte Einreisekarte muss bei der Ausreise wieder vorgelegt werden.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Brasilien aufzunehmen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Brasilien aufzunehmen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer