Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Botsuana (BW)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich unbedingt zusätzlich bei der Botschaft von Botsuana.
Die Fluggesellschaften erteilen nähere Auskünfte zu den Beförderungsbedingungen.
Ausreise und Transit
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der botsuanischen Regierung auf der Facebook-Seite des Gesundheitsministeriums.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten rufen Sie die Hotline unter +267-16 6 49 an.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei einem touristischen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Bei Ausreise mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
-
Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Für die Republik Botsuana (Republic of Botswana) gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
Visumfrei bis 90 Tage:
-
Österreich, Schweiz
Antigua u Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Belgien, Belize, Brasilien, Brunei Darussalam, Bulgarien, Kanada, Chile, Costa Rica, Kroatien, Zypern, Dänemark, Dominica, Dominikanische Republik, Estland, Fidji, Finnland, Frankreich, Gambia, Griechenland, Grenada, Guyana, Heiliger Stuhl, Hong Kong, Ungarn, Island, Irland, Israel, Italien, Jamaika, Japan, Kenia, Kiribati, Lesotho, Liechtenstein, Litauen, Lettland, Luxembourg, Malawi, Malaysia, Malediven, Malta, Mauritius, Mexiko, Monaco, Mosambik, Namibia, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Papua Neuguinea, Paraguay, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Samoa, San Marino, Seychellen, Sierra Leone, Singapur, Slowakische Republik, Solomonen, Südafrika, Südkorea, Spanien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent u. Grenadinen, Swasiland, Schweiden, Tansania, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tuvalu, Uganda, Großbritannien, USA, Uruguay, Vanatu, Venezuela, Sambia, Simbabwe.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass bei Ausreise
- Flugtickets- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
-
gültiger Internationaler Gelbfieberimpfpass bei Ein- bzw. Ausreise über Drittstaaten (z. B. Brasielien, Argentinien)
Personen, die die Gelbfieberimpfung nicht vertragen, können ein formloses ärztliches Attest (in englischer oder spanischer Sprache) vorlegen.
Nichtdeutsche Staatsangehörigeder folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Armenien, Aserbaidschan, Bangladesch, Burkina Faso, Bosnien & Herzegowina, Belarus, Benin, Buthan, Bolivien, Burkina Faso, Burundi, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Zentralafrika, Tschad, China, Kolumbien, Komoren, Kongo (Republik), Kongo (demokratische Republik), Cote d'Ivoire, Kuba, Tschechische Republik, Djibouti, Ecuador, Ägypten, El Salvador, Äquatorialguinea, Eritrea, Äthiopien, Gabun, Georgien, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Iran, Irak, Jordanien, Kasachstan, Korea (Republik), Kuwait, Kirgisistan, Laos, Libanon, Liberia, Libyen, Mazedonien, Madagaskar, Mali, Mauretanien, Mikronesien, Moldavien, Mongolei, Montenegro, Marokko, Myanmar, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Palau, Panama, Phillippinen, Katar, Ruanda, Sao Tome u Prinzipe, Saudi Arabien, Senegal, Serbien, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Sumatra, Syrien, Suriname, Taiwan, Tadschikistan, Thailand, Togo, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, VAE, Usbekistan, Vatikanstadt, Vietnam, Jemen.
Achtung: Ihre Visa-Antragsunterlagen werden von uns beim zuständigen Konsulat in Belgien eingereicht!
Für die Republik Botsuana (Republic of Botswana) gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Fakten
- Hauptstadt: Gaborone
- Amtsprache: Setswana, Englisch
- Währung: Pula ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +267
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Wichtig: Notieren Sie Ihren Vor- und Nachnamen auf der Rückseite des Fotos.
-
2 Visa Antragsformulare
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Reise- und Hotelbuchungsbestätigung
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
-
Reisebestätigung des Reiseveranstalters mit folgenden Angaben
- Aufenthaltsdauer und Aufenthaltsorte
- Auf dem Schreiben muss ersichtlich sein, dass die Unterkunft und die Reise bereits bezahlt sind
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Wichtig: Notieren Sie Ihren Vor- und Nachnamen auf der Rückseite des Fotos.
-
2 Visa Antragsformulare
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Reise- und Hotelbuchungsbestätigung
- Nachweis ausreichender Geldmittel für den Aufenthalt
- Einladung aus Botsuana (auch in Kopie oder per Fax)
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen
im Web
in Deutschland
- Botsuana (Botswana) Botschaft Berlin
Lennestr. 5
10785 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer