Vor Reisen
- in die Regionen Timbuktu, Kidal, Gao, Taoudenni, Ménaka, Mopti und Segou
- in die nördlichen Teile der Regionen Kayes und Koulikoro sowie den nordöstlichen Teil der Region Sikasso wird gewarnt.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile von Mali einschließlich der Hauptstadt Bamako wird abgeraten.
Informationsstand: 15.01.2021
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malis.
Für die Einreise nach Mali ist ein gültiges Visum erforderlich. Bei Einreise kann ein ausgefülltes Formular des malischen Gesundheitsministeriums verlangt werden.
Bei Einreise wird der Nachweis einer vollständigen (mindestens zwei Dosen) Impfung gegen COVID-19 (Impfpass oder COVID-Zertifikat) und eine Gelbfieberimpfung verlangt. Alternativ zur Impfung kann ein negativer PCR-Test vorgelegt werden, der nicht älter als 72 Stunden ist.
Auch für die Ausreise ist ein negativer PCR-Test erforderlich, der nicht älter als 72 Stunden bei Ausreise sein darf oder eine vollständige Impfung gegen COVID-19.
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Für die Republik Mali gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Für die Republik Mali gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung muss persönlich durch den Antragsteller in der Botschaft erfolgen.
Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung muss persönlich durch den Antragsteller in der Botschaft erfolgen.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer