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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Australien (AU)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich auf der Webseite des australischen Innenministeriums.

Die Einreise aus Deutschland nach Australien ist derzeit unabhängig vom Impfstatus und ohne Nachweis eines negativen COVID-19-Tests möglich. Weitere Einreisebestimmungen im Abschnitt Einreise und Zoll sind zu beachten.

Ausreise und Transit

Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.

Beschränkungen im Land

Die australischen Bundesstaaten und -territorien treffen in eigener Zuständigkeit Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus.

Gängige Abstands- und Hygieneregeln gelten vielerorts fort, insbesondere in Hochrisikobereichen wie Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich auf der Webseite der australischen Regierung und bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der Anforderungen für Ihren spezifischen Flug nach Australien.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Informieren Sie sich auch beim australischen Gesundheitsministerium zur Ausbreitung des Virus und zu Maßnahmen der Regierung.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Coronavirus Helpline (24h) unter 1800 020 080 oder nutzen Sie die online unter Diagnosehilfe des australischen Gesundheitsministeriums. Bei einem akuten medizinischen Notfall wählen Sie 000.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein eVisitor-Visum (Elektronisches Besuchervisum) vor Einreise

  • Deutsche Touristen und Geschäftsreisende haben die Möglichkeit mit einem sog. eVisitor-Visum einzureisen.
  • das eVisum ist eine elektronisch gespeicherte Einreisegenehmigung für Australien
  • es ersetzt das Visum und ermöglicht eine schnelle Passkontrolle bei der Ankunft in Australien
  • Am Flughafen wird das eVisitor über den Check-in im Computer überprüft und bei Ankunft in Australien wird der Reisende als eVisitor-Inhaber identifiziert
  • Es wird empfohlen, das eVisitor mindestens 4 Wochen vor Abreise zu erstellen
  • das eVisitor-Visum kann für die folgenden Reisegründe erstellt werden: Urlaub, Besuchsreise zu Familie oder Freunden, Geschäftsreise, Teilnahme an Messen oder Konferenzen
  • Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für 1 Jahr gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Kalendermonaten (mehrfache Einreise)

Folgende Unterlagen müssen bei Einreise vorgewiesen werden können:

  • mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

eVisitor-Visum für Nichtdeutsche Nationalitäten
Für die Pässe folgender Länder (unabhängig vom Geburtsland des Antragstellers) kann ein eVisitor-Visum beantragt werden:
Andorra, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Island, Irland, Italien, Japan, Korea (Republik), Kanada, Lettland, Liechtenstein, Litauen,  Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Slowakei, Slowenien,  Spanien, Schweden, Schweiz, Tschechische Republik, Vatikan, Zypern

  • Touristen und Geschäftsreisende mit den oben genannten Staatsangehörigkeiten haben die Möglichkeit mit einem sog. eVisitor-Visum einzureisen.
  • das eVisum ist eine elektronisch gespeicherte Einreisegenehmigung für Australien
  • es ersetzt das Visum und ermöglicht eine schnelle Passkontrolle bei der Ankunft in Australien
  • Am Flughafen wird das eVisitor über den Check-in im Computer überprüft und bei Ankunft in Australien wird der Reisende als eVisitor-Inhaber identifiziert
  • Es wird empfohlen, das eVisitor mindestens 4 Wochen vor Abreise zu erstellen
  • das eVisitor-Visum kann für die folgenden Reisegründe erstellt werden: Urlaub, Besuchsreise zu Familie oder Freunden, Geschäftsreise, Teilnahme an Messen oder Konferenzen
  • Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für 1 Jahr gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 3 Kalendermonaten (mehrfache Einreise)

Folgende Unterlagen müssen bei Einreise vorgewiesen werden können:

  • mindestens 6 Monate gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • gültiges Ticket für den Rück- oder Weiterflug

In allen anderen Fällen und für alle oben nicht genannten Staatsangehörigkeiten wird ein Visum vor Einreise benötigt.

Fakten

  • Hauptstadt: Canberra
  • Amtsprache: Englisch
  • Währung: Australischer Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +61

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Dieses Visum ist erforderlich für alle Nationalitäten die kein eVisitor-Visum beantragen können, oder länger als 3 Monate am Stuck in Australien verbringen möchten.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Farbige Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Pass (ohne Aufenthaltserlaubnis) der folgenden Länder: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Liechtenstein, Malta, Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, Schweiz oder
    • anderer nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als der geplante Aufenthalt
  • Farbige Kopie der Lichtbildseite des Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als der geplante Aufenthalt
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • biometrisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 1 Visa Antragsformular
    • Das entsprechende Visaantragsformular richtet sich nach dem Grund des Aufenthaltes.
      Ausführliche Informationen zu allen Visa-Arten mit den entsprechenden Visaantragsformularen für einen vorübergehenden Besuchs- oder Arbeitsaufenthalt in Australien erhalten Sie auf der Web-Seite der Australischen Botschaft unter:
      » http://www.germany.embassy.gov.au/
  • 1 Zusatz- Antragsformular (956a) für alle Antragsteller
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel für den Aufenthalt
    • Kopie der Kontoauszüge des Antragstellers der letzten 3 Monate, jeweils mit Kontostand.
  • Einkommensteuererklärung für Selbständige
    • Selbständige Personen (z. B. auch Eltern von Austauschschülern!) müssen zusätzlich die letzte Einkommensteuererklärung in Kopie beifügen.
  • Auslandskrankenversicherung
    • Es muss eine Kopie der bestehenden Auslandskrankenversicherungspolice, die über den gesamten Reisezeitraum gültig ist, vorgelegt werden.

Informationen zum eVisitor-Visum für Touristen und Geschäftsreisende

Das eVisitor-Visum ist ab Ausstellung für die mehrfache Einreise, 1 Jahr gültig (abhängig von der Passgültigkeit) und berechtigt zu einem Aufenthalt von maximal 3 Kalendermonaten am Stück. Eine Arbeitsaufnahme ist untersagt!

Einreisebestimmungen mit eVisitor-Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • 1 Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • 1 Passkopie (Lichtbildseite)

Sofort-Beantragung

  • Sie können das eVisitor-Visum sofort beantragen, indem Sie das ausgefüllte „eVisitor-Visaantragsformular“ zusammen mit unserer Bestellankündigung und einer Passkopie (Lichtbildseite) an unsere Email-Adresse oder Faxnummer senden
  • Sie erhalten je nach Dringlichkeit innerhalb von ca. 2-3 Tagen eine entsprechende Bestätigung.
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Konsulate
in Deutschland
  • Australien Botschaft Berlin
    Wallstr. 76-79
    10179 Berlin
  • Australien Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Main Tower, 28. Etage
    Neue Mainzer Str. 52-58
    60311 Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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