Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik San Marino (SM)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei einer offiziellen Stelle San Marinos.
Die Einreise erfolgt grundsätzlich über Italien, sodass die Einreisebestimmungen für Italien auch maßgeblich sind.
Reisende mit Voraufenthalten in bestimmten auf der Webseite des Außenministeriums nachzulesenden Ländern benötigen für die Einreise einen negativen PCR-Test, der maximal 48 Stunden vor der Einreise durchgeführt wurde.
Ausreise und Transit
Die Durchreise durch San Marino und Italien ist aus den anderen EU/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden möglich. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.
Zu Durch- und Weiterreise durch Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien.
Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Busverkehr, Fahrpläne sind bei den jeweiligen Anbietern online einsehbar. Für Verbindungen ab Italien informieren die Reise- und Sicherheitshinweise für Italien.
Beschränkungen im Land
In San Marino ist der nationale Gesundheitsnotstand aufgehoben.
In geschlossenen Räumen, auf Märkten, Demonstrationen sowie dort, wo der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, wird das korrekte Tragen zumindest einer chirurgischen Maske nachdrücklich empfohlen. FFP2-Masken werden für öffentliche Verkehrsmitteln und die Benutzung von Fahrstühlen empfohlen.
Kinder unter sechs Jahren und Personen mit entsprechender Einschränkung sowie deren Hilfspersonen, sofern dadurch eine Interaktion mit der Person verhindert wäre, müssen generell keine Maske tragen.
Bei einer bestätigten COVID-19-Infektion ist eine Selbstisolation vorgeschrieben. Personen mit Symptomen wie Atemwegsinfektion und Fieber dürfen das Haus nicht verlassen und müssen einen Arzt kontaktieren.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich auf der Website des san-marinesischen Außenministeriums und der Regierung, dem Istituto per la Sicurezza Sociale oder über diese E-Mailadresse: viaggiareinformati@esteri.sm.
- Bei Grippesymptomen oder Fieber (über 37,5°C) ist es nicht gestattet, das Haus zu verlassen. In diesem Fall besteht die Verpflichtung, einen Arzt zu kontaktieren.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise Italien.
im Web
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer