Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik von Kiribati (KI)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Kiribatis.
Die Einreise nach Kiribati ist auch für Ausländer möglich. Vor der Reise müssen die folgenden Unterlagen vorab per E-Mail an covidentry@mhms.gov.ki geschickt und bei Einreise mitgeführt werden werden:
- Impfnachweis,
- Unterschriebene Einverständniserklärung zu den Covid-19-Maßnahmen Kiribatis (kann hier heruntergeladen werden),
- Erklärung über den Gesundheitszustand (kann hier heruntergeladen werden),
- Ein Genesenennachweis, falls zutreffend.
Nach Einreise werden Ankommende einem PCR-Test unterzogen. Bis das Testergebnis vorliegt (i.d.R. innerhalb von 24 bis 48 Std.) müssen Reisende sich an einem Ort aufhalten, z.B. im Hotelzimmer.
Gleiches gilt für den internationalen Schiffsverkehr.
Ausreise und Transit
Obige Regelungen gelten auch für Transitreisende bzw für Reisende von Tarawa auf die Outer Islands.
Beschränkungen im Land
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Die örtlichen Abstands- und Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Kiribati.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die kiribatischen Behörden.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige die als Besucher einreisen, erhalten bei Ankunft eine Besuchserlaubnis (Visitor‛s Permit) für einen Aufenthalt bis zu 30 Tagen.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Tickets für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
visumfrei bis 30 Tage auch für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
Antigua und Barbuda, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Bulgarien, Cook Islands, Dänemark, Estland, Fidschi, Finnland, Frankreich, Grenada, Griechenland, Hong Kong (nur für Inhaber von British Nationals Overseas Pässe und Hong Kong Special Administrative Region Pässe), Irland, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Kenia, Lettland, Lesotho, Litauen, Luxemburg, Malawi, Malaysia, Malta, Mauritius, Nauru, Niederlande, Neuseeland, Niue, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Samoa, Seychellen, Sierra Leone, Singapur , Slowakei, Slowenien, Solomon Inseln, Spanien, Schweden, Schweiz, Tonga, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Tunesien, Tuvalu, Ungarn, United Kingdom, United Kingdom Übersee-Territorien (Bermuda, Cayman Islands, Montserrat und Turks-und Caicos-Inseln), Vereinigtes Staaten von Amerika, Vanuatu, Sambia, Simbabwe, Zypern.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 3 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Tickets für die Rück- oder Weiterreise
- Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für den Aufenthalt
Fakten
- Hauptstadt: South Tarawa
- Amtsprache: Kiribatisch, Englisch
- Währung: Kiribati- und Australische Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +686
im Web
in Deutschland
- Kiribati Honorarkonsulat Hamburg
Neumühlen 13
22763 Hamburg
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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