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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Fürstentum Liechtenstein (LI)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen beim Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein.

Bei der Einreise nach Liechtenstein gelten aktuell keine Einschränkungen.

Ausreise und Transit 

Es bestehen keine Beschränkungen für die Durchreise durch das Fürstentum Liechtenstein.

Beschränkungen im Land

Sämtliche Nachweispflichten wurden aufgehoben. In Abstimmung mit dem schweizerischen Bundesrat sind erneute Beschränkungen möglich. Die Regierung Liechtensteins bittet um eigenverantwortliche Selbstisolation im Falle einer Ansteckung mit dem COVID-19. Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen können in eigenem Ermessen eine Maskenpflicht verhängen.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile COVID-19-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten informieren Sie sich bitte ebenfalls beim Amt für Gesundheit des Fürstentums Liechtenstein.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Liechtenstein für einen Aufenthalt bis 3 Monate kein Visum.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Reisepass
    Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
     
  • Personalausweis
    Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
  • Vorläufiger Personalausweis
    Gültigkeit: muss gültig sein.
     
  • Wer visumfrei einreist, kann von der Grenzpolizei über den Aufenthaltszweck und die finanziellen Mittel befragt werden.
  • Ein Aufenthalt in Liechtenstein setzt immer voraus, dass genügend finanzielle Mittel für den gesamten Aufenthalt vorhanden sind.
  • Wer mittellos einreist und keine Angaben über den Aufenthaltsort und -zweck machen kann, riskiert, an der Grenze zurückgewiesen zu werden. Es kann deshalb nützlich sein, wenn eine persönliche Einladung des Gastgebers vorgewiesen werden könnte oder wenn die einreisende Person vom Gastgeber persönlich am Flughafen abgeholt würde. Dies ist jedoch nicht zwingend.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfrei bis 3 Monate für Staatsangehörige des Schengenabkommens:
    Belgien, , Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal,  Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn.
  • visumfrei bis 3 Monate für Staatsangehörige der folgenden Länder:
    Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Schweiz, Malaysia, Mauritius, Mazedonien, Mexiko,  Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Kitts u. Nevis, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, USA, Zypern.
  • Reisende mit Schengenvisa
    Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • gültiger nationaler Reisepass oder Kinderreisepass

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Liechtenstein Botschaft Berlin
    Mohrenstr. 42
    10117 Berlin
  • Liechtenstein Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Bethmannst. 7-9
    60311 Frankfurt am Main
  • Liechtenstein Honorarkonsulat München
    c/o Waigel Rechtsanwälte
    Nymphenburgerstr. 4
    80335 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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