Einreise- & Visum-Bestimmungen
Neuseeland (NZ)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite von New Zealand Immigration.
Derzeit ist kein Impfnachweis für die Einreise nach Neuseeland erforderlich. Einreisenden wird jedoch geraten, sich dies vor Abflug zusätzlich von der jeweiligen Fluggesellschaft bestätigen zu lassen.
Schnelltests (Rapid Antigen Test RAT) nach Ankunft sind optional. Reisende erhalten RAT-Tests am Flughafen und werden gebeten, Tests am Ankunftstag und an Tag fünf oder sechs durchzuführen. Wenn einer dieser Selbsttests positiv ausfällt, ist eine siebentägige Selbstisolation einzuhalten, weitere Informationen, auch für Mitreisende des selben Haushalts können den Hinweisen der neuseeländischen Behörden entnommen werden.
Die derzeit geltenden Einreisevoraussetzungen können bei den neuseeländischen Behörden eingesehen werden.
Ausreise und Transit
Aktuelle Informationen bieten Unite against COVID-19 oder Immigration NZ.
Beschränkungen im Land
Die Maskenpflicht gilt noch in Krankenhäusern, sonstigen Gesundheitseinrichtungen sowie Alten- und Pflegeheimen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der neuseeländischen Regierung und nutzen Sie im Land die neuseeländische Tracing-App unter Aktivierung der Bluetooth-Funktion.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die Healthline.
- Beachten Sie stets neueste Veröffentlichungen der New Zealand Immigration oder kontaktieren Sie die für Sie zuständige neuseeländische Auslandsvertretung.
- Bitte erkundigen Sie sich vor Abflug bei Ihrer Fluggesellschaft nach den geltenden Beförderungsbedingungen.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich
- für einen touristischen Aufenthalt bis zu 3 Monaten
In allen anderen Fällen wird ein Visum vor Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass: mindestens 3 Monate länger als der geplante Aufenthalt
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise innerhalb der visafreien 3 Monate (Flugtickets)
- Nachweis ausreichender Geldmittel: pro Person für jeden Monat EUR 500,00
Für Neuseeland gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Neuseeland aufzunehmen.
Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Neuseeland aufzunehmen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
visumfrei für einen kürzeren Aufenthalt als 3 Monate auch für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
Andorra, Argentinien , Bahrein, Belgien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland (nur mit Pässen, die nach dem 01.01.06 ausgestellt wurden), Hong Kong (Staatsangehörige der VR China mit Wohnsitz in der Verwaltungsregion Hong Kong), Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Norwegen, Niederlande ,Österreich, Oman, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Saudi Arabien, Schweden, Schweiz, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Tschechische Republik, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikan Stadt, Vereinigte Arabische Emirate, Zypern.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- gültiger Reisepass: mindestens 3 Monate länger als der geplante Aufenthalt
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise innerhalb der visafreien 3 Monate (Flugtickets)
- Nachweis ausreichender Geldmittel: pro Person für jeden Monat EUR 500,00
Für Neuseeland gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in Neuseeland aufzunehmen.
Das Arbeitsvisum berechtigt dazu, eine Arbeit in Neuseeland aufzunehmen.
Besonderheiten
Für Antragsteller, die aus nicht visafreien Ländern stammen und die ihren Hauptwohnsitz in Deutschland oder Österreich haben
- die Antragstellung sollte wegen längerer Bearbeitungszeit im Konsulat 4 Monate vor der geplanten Abreise erfolgen
- schriftliche Bestätigung des deutschen oder österreichischen Arbeitgebers oder Universität (keine Immatrikulationsbescheinigung) über die Weiterbeschäftigung bzw. Fortsetzung des Studiums
- sollte der Ehepartner, der einen deutschen Reisepass besitzt, mitreisen: zusätzlich die Kopie des Reisepasses des Ehepartners und Kopien der Reisetickets des Ehepartners
- bei Antragstellung noch keine Buchungsbestätigung der Flugdaten mitsenden, da das Konsulat den Antragsteller diesbezüglich kontaktieren wird
Zuständigkeit
Das Konsulat ist auch akkreditiert für Antragsteller aus folgenden Ländern:
- Deutschland
- Estland
- Lettland
- Liechtenstein
- Litauen
- Schweiz
- Tschechische Republik
Fakten
- Hauptstadt: Wellington
- Amtsprache: Englisch, Maori
- Währung: Neuseeland Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +64
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit bei Ausreise mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
-
1 Visa Antragsformular (für Besucher INZ 1017)
- online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Nachweis eines gültigen und bezahlten Flugtickets (inklusive Nachweis über die Rück- und Weiterreise)
- Bestätigung des Reisebüros oder
- Kopie der gültigen Weiterflugtickets
-
Nachweis der vorhandenen finanziellen Mittel
- EUR 500,00 pro Person für jeden Monat in Neuseeland oder
- EUR 200,00 pro Person für jeden Monat bei Verwandtenbesuchen oder wenn die Hotelkosten bereits bezahlt sind
- Der Nachweis kann durch Hotelcoupon oder schriftliche Bestätigung der in Neuseeland lebenden Verwandten erfolgen.
-
Der Nachweis der finanziellen Mittel kann erfolgen durch:
- Travellerschecks
- Kreditbrief
- Kontoauszug einer deutschen, österreichischen oder neuseeländischen Bank, auf dem der Antragsteller namentlich erwähnt ist.
- Eltern können die finanzielle Garantie ihrer Kinder durch ein Bestätigungsschreiben mit dem letzten Kontoauszug übernehmen.
im Web
in Deutschland
- Neuseeland Konsulat Berlin
Friedrichstrasse 60
10117 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer