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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Reisewarnung des Auswärtiges Amts
Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Informationsstand: 14.01.2021

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Zentralafrikanische Republik (CF)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Zentralafrikanischen Republik.

Ein negativer PCR-Test, bei Abflug maximal 72 Stunden alt, ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich. Die Körpertemperatur wird bei Ankunft überprüft und das Ausfüllen eines Formulars gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.

Ausreise und Transit

Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist nur eingeschränkt geöffnet und bei Dunkelheit grundsätzlich geschlossen. Es gibt nur wenige Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen. Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr geschlossen.

Beschränkungen im Land

Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.

Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt Maskenpflicht. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die geltende Reisewarnung.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über den aktuellen Stand der von der Regierung erlassenen Maßnahmen beim zentralafrikanischen Gesundheitsministerium.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
     

Für die Zentralafrikanische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
     

Für die Zentralafrikanische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Die Visabeantragung erfolgt bei der zuständigen Botschaft von Guinea-Bissau in Belgien.

Ambassade de la République centrafricaine
30, rue des Perchamps
75116 Paris
FRANKFREICH

Tel.: (0033 1) 45 27 37 21
Fax.: (0033 1) 45 27 37 21

Fakten

  • Hauptstadt: Bangui
  • Amtsprache: Sango, Französisch
  • Währung: CFA-Franc BEAC ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +236

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • identische Fotos
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 2 Visa Antragsformulare
    • online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Gelbfieberimpfnachweis
    • Es muß ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
      Hier finden Sie weitere Informationen:
      »www.frm-web.de
      (Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Visaausstellung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • identische Fotos
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
  • 2 Visa Antragsformulare
    • online beschreibbar hinterlegt bei Visum online bestellen
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Gelbfieberimpfnachweis
    • Es muß ein internationaler Impfpass mit dem Nachweis der Gelbfieberimpfung vorgelegt werden.
      Hier finden Sie weitere Informationen:
      »www.frm-web.de
      (Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Reisebestätigung
    • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
      Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund und die Dauer der Reise sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
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Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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