Vor Reisen in die Zentralafrikanische Republik wird gewarnt.
Informationsstand: 14.01.2021
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen der Zentralafrikanischen Republik.
Ein negativer PCR-Test, bei Abflug maximal 72 Stunden alt, ist zur Einreise auf dem Luftweg erforderlich. Die Körpertemperatur wird bei Ankunft überprüft und das Ausfüllen eines Formulars gefordert. Eine 14-tägige Quarantäne ist obligatorisch, die am Wohnort wahrgenommen werden kann.
Bei der Einreise auf dem Landweg kann von Reisenden, die aus einem Risikogebiet kommen, die Vorlage eines negativen PCR-Tests gefordert werden.
Der internationale Flughafen Bangui M’Poko ist nur eingeschränkt geöffnet und bei Dunkelheit grundsätzlich geschlossen. Es gibt nur wenige Flugverbindungen in die Zentralafrikanische Republik. Änderungen von Flugplan und Beförderungsbestimmungen sind jederzeit möglich, es kann auch kurzfristig zu Flugstreichungen kommen. Die offiziellen Grenzübergänge sind in den Nachtstunden von 19 bis 5 Uhr geschlossen.
Es gilt eine Ausgangssperre zwischen 23 Uhr und 5 Uhr.
Bei öffentlichen Stellen und Behörden gilt Maskenpflicht. Das Waschen der Hände bei Eintritt in geschlossene Räume ist obligatorisch, sofern eine Vorrichtung vorhanden ist.
Für die Zentralafrikanische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Für die Zentralafrikanische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Ambassade de la République centrafricaine
30, rue des Perchamps
75116 Paris
FRANKFREICH
Tel.: (0033 1) 45 27 37 21
Fax.: (0033 1) 45 27 37 21
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer