Einreise- & Visum-Bestimmungen
Vereinigte Republik Tansania (TZ)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Tansanias.
Einreiseregelungen nach Tansania (Festland und Sansibar):
Es bestehen grundsätzlich keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Allen Reisenden wird empfohlen, bei Einreise einen Impfschutz gegen COVID-19 zu besitzen (die in Tansania und von der WHO anerkannten Impfstoffe sind maßgeblich).
Reisende sollten sich vorab über die Bestimmungen des Ziellandes oder der jeweiligen Fluggesellschaft informieren, da dort gesonderte Regelungen bezüglich der Notwendigkeit eines RT-PCR Test bestehen könnten.
Die tansanischen Gesundheitsbehörden können bei Einreise –kostenfreie - ad-hoc-Schnelltests anordnen. Einreisende müssen sich zudem einem Gesundheitsscreening unterziehen (wie z.B. Temperaturmessung). Reisende mit COVID-19-Symptomen müssen sich umgehend isolieren und mit weiteren Maßnahmen der Gesundheitsbehörden rechnen.
Reisende aus Uganda oder der Demokratischen Republik Kongo nach Tansania (Festland) müssen vorab online oder bei Einreise ein Gesundheitsformular ausfüllen (nicht COVID-19-sondern Ebola-bezogen).
Ausreise und Transit
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Abweichungen, z.B. aufgrund geänderter Beförderungsbedingungen erteilen die jeweiligen Fluggesellschaften. Der bisweilen benötigte PCR-Test kann vor Ort in Krankenhäusern oder am National Laboratory durchgeführt werden. Für Terminbuchungen ist eine Webseite eingerichtet.
Auf dem Festland Tansanias betragen die Kosten eines RT-PCR Test 115.000,-TZS/ca. 50 USD und für einen Schnelltest 23.000 TZS/ca. 10 USD. Auf Sansibar kostet ein RT-PCR-Test 80 USD, ein Antigen-Schnelltest 25 USD.
Für Ausreisen ab Sansibar mit Fly Dubai, Etihad oder Emirates die einen PCR-Test 24 bzw. 48 vor Abflug benötigen, kann dieser Test Online für das Zanzibar COVID-19 Testsystem gebucht werden (80 USD bzw. 110 USD für Tests innerhalb der nächsten 24 Stunden).
Es ist grundsätzlich empfehlenswert, sich vor Abreise über die Fluggesellschaft bzw. das Reisebüro über die aktuellen Regelungen des Bestimmungslandes zu erkundigen, insbesondere, da teils Transitregelungen gelten könnten.
Beschränkungen im Land
Es bestehen derzeit keinerlei Beschränkungen im Land. Bei einem Transfer von Sansibar nach Festland Tansania ist ggf. die Vorlage eines negativen Schnelltests erforderlich.
Empfehlungen
- Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft nach den genauen Beförderungsbestimmungen und informieren Sie sich unbedingt über die Einreisebestimmungen des Transit- oder Ziellandes.
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der tansanische Regierung bzw. der Botschaft von Tansania in Berlin.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt in Daressalam. Für das Festland Tansania ist der Gesundheitsnotruf 199; für Sansibar der Gesundheitsnotruf 190 eingerichtet.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- bei Ankunft auf den internationalen Flughäfen, dem Seehafen Sansibar oder den großen Grenzübergängen erhalten deutsche Touristen ein Visum
- die Gebühr beträgt ca. USD 50,00 oder ca. EUR 47,00
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Gültiger Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
- gültiges Gelbfieberimpfzeugnis (Empfehlung)
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.
Trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, wird grundsätzlich dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen. Einige Fluggesellschaften bestehen bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums und verweigern andernfalls den Transport.
Für die Vereinigte Republik Tansania gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein Einreise ohne Visum für nicht deutsche Staatsangehörige ist möglich
visumfreie Einreise für folgende Staatsangehörige:
- Hong Kong und Macao (Sonderverwaltungszonen der VR China), Ruanda, Rumänien sowie den Commonwealth Ländern mit Ausnahme von Australien, Bangladesch, Großbritannien, Indien, Kanada, Neuseeland, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka, Südfrika.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum for Einreise.
- Für folgende Nationalitäten ist die Visabeantragung ohne Wohnsitznachweis in Deutschland möglich: Österreich, Polen, Slowakei, Tschechische Republik, Ungarn.
Trotz der Möglichkeit eines Visums bei Ankunft, wird grundsätzlich dazu geraten, vor Antritt der Reise ein Visum zu beantragen. Einige Fluggesellschaften bestehen bereits vor Abflug auf Vorlage eines Visums und verweigern andernfalls den Transport.
"Referral Cases"
Es gibt einige Länder, deren Staatsangehörige vor Erteilung des Visums eine Sondergenehmigung beim Generalkommissar für Einwanderung oder beim Einwanderungskommissar (Sansibar) einholen müssen. Diese Länder fallen unter die Kategorie "Referral Cases".
Antragstellern, deren Staatsangehörigkeit in diese Kategorie fällt, wird davon abgeraten, Flugtickets zu buchen oder Zahlungen für Reservierungen in Tansania zu leisten, bevor sie die Genehmigung für ihr Visum erhalten. Die Beantragung sollte in diesen Fällen mindestens zwei Monate vor Reiseantritt erfolgen.
Für die Vereinigte Republik Tansania gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten: Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Besonderheiten
Impfnachweise
- Gelbfieberimpfungen für alle Reisenden innerhalb und ausserhalb Ostafrikas sind in Tansania nicht mehr erforderlich.
- Es wird jedoch allen Reisenden aus Ländern mit Gelfieberrisiko (wie z.B. Zentral Afrika und Süd Amerika) empfohlen, sich gegen diese tötliche Krankheit impfen zu lassen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Fakten
- Hauptstadt: Dodoma
- Amtsprache: Swahili
- Währung: Tansania-Schilling⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +255
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum wird zu Zwecken des Besuchs, des Tourismus, der Freizeit, des Urlaubs, der Teilnahme an Konferenzen, humanitären und karitativen Aktivitäten, des Familienbesuchs, der Gesundheitsbehandlung oder zu einem anderen von der ausstellenden Behörde festgelegten Zweck erteilt. Die Gültigkeitsdauer eines Touristenvisums beträgt maximal 90 Tage.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Kopie eines gültigen Reisepasses
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- 1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Datenblatt für den eVisa-Antrag
- vollständig ausgefüllt
- Unterschrieben
- Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und Rück- oder Weiterreise oder Kopie des Flugtickets
- Unterbringungsnachweis
- Kopie einer Buchungungsbestätigung eines Hotels, einer Pension etc.
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Reisende, die aus einem der folgenden Gründe in die Vereinigte Republik Tansania einreisen möchten, kann ein Geschäftsvisum für einen Zeitraum von höchstens 90 Tagen ausgestellt werden
Zwecke:
- Durchführung spezieller Aufgaben wie das Reparieren von Maschinen oder die Durchführung von Kurzzeittrainings
- Professionelle Kurzzeit-Tätigkeiten wie z. B. Wirtschaftsprüfung, Durchführung von Studien, Knüpfen von Geschäftskontakten, Vorkehrungen für Investitionen während der Startphase von Jungunternehmen
- Andere kurzfristige geschäftsbezogene Tätigkeiten, die von den Gesetzen des Landes anerkannt und von der ausstellenden Behörde festgelegt werden.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- 1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- 1 Datenblatt für den eVisa-Antrag
- vollständig ausgefüllt
- Unterschrieben
- Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angaben über den Grund der Reise, die Dauer des Aufenthalts, die Anschrift der Kontaktfirma in Tansania sowie mit der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten vollständig von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
- Einladungsschreiben des Geschäftspartners aus Tansania
- Handelsregisterauszug des Geschäftspartners aus Tansania
- Business License des Geschäftspartners aus Tansania
- TIN (TAX Identification Number) des Geschäftspartners aus Tansania
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Tansania Botschaft Berlin
Eschenallee 11
14050 Berlin - Tansania Honorarkonsulat Hamburg
Brahmsallee 72
20144 Hamburg
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer