Einreise- & Visum-Bestimmungen
Schweizerische Eidgenossenschaft (CH)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf den Webseiten der schweizerischen Behörden und Fedlex.
Bei Einreise in die Schweiz gelten keine pandemiebedingten Einschränkungen. Weitergehende Hinweise bietet das Schweizer Staatssekretariat für Migration.
Die Schweizer COVID-Zertifikate werden in der EU unter den gleichen Bedingungen wie das Digitale COVID-Zertifikat der EU akzeptiert.
Das Schweizer Zertifikat können Schweizer Staatsangehörige, EU-Bürger und Drittstaatsangehörige, auch Touristen, die sich rechtmäßig in der Schweiz aufhalten oder dort wohnen, erhalten, sofern diese vollständig geimpft, genesen oder negativ getestet sind. Die Gültigkeitsdauer des Schweizer Zertifikats unterscheidet sich je nach Dokumentationsart.
Ausreise und Transit
Für die Durchreise durch die Schweiz gelten keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die schweizerischen Behörden rufen zu eigenverantwortlichem Einhalten von Hygieneregeln auf. Die Kantone können kurzfristig weitere beschränkende Maßnahmen erlassen. Weitere Informationen bietet auch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz oder die App AlertSwiss.
Es besteht landesweit keine Maskenpflicht.
Empfehlungen
- Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die jeweilige kantonale Gesundheitsbehörde.
- Informieren Sie sich vor Reiseantritt in die Schweiz über AlertSwiss und ggf. die jeweiligen Kantonsregierungen über weitergehende kantonale Maßnahmen.
- Beachten Sie die aktuellen Informationen der schweizerischen Behörden, auf Fedlex, der Publikationsplattform des Bundesrechts und dem Schweizer Staatssekretariat für Migration.
- Informieren Sie sich über Maßnahmen beim Bundesamt für Gesundheit BAG, das unter +41 58 463 000 0 eine Hotline bietet.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise in die Schweiz für einen Aufenthalt bis 3 Monate kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
-
Personalausweis
Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
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visumfrei bis 3 Monate für Staatsangehörige des Schengenabkommens:
Belgien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn. -
visumfrei bis 3 Monate für Staatsangehörige der folgenden Länder:
Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Irland, Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Malaysia, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Montenegro, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, St. Kitts u. Nevis, Uruguay, Vatikanstadt, Venezuela, USA, Zypern. -
Reisende mit Schengenvisa
Reisende, die mit einem Schengen-Visum in das Schengen-Gebiet eingereist sind, können während der Gültigkeitsdauer des Visums innerhalb dieses Gebietes reisen. Auch wenn es an den Innengrenzen des Schengen-Gebietes keine Kontrollen gibt, müssen visumpflichtige Personen während ihres Aufenthaltes im Schengen-Gebiet einen Pass oder ein anderes anerkanntes Reisedokument sowie das Schengen-Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis eines Schengen-Staates mitführen.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
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nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein
Einreise mit Visum
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Nichtdeutsche Staatsangehörige der folgenden Länder benötigen ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Andorra, Angola, Äquatorial-Guinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Buthan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China (auch Hong Kong und Macau), Kongo (Dem. Rep.), Dominica, Dominikanische Republik, Dschibuti, Ecuador, Elfenbeinküste, Eritrea, Fidschi, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Hong Kong, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisien, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Brazzaville), Korea (Nord u. Süd), Kosovo, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Macao, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marschall-Inseln, Mauretanien, Mikronesien, Moldavien, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Nördliche Marianen, Oman, Pakistan, Palästina, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen,Russland, Ruanda, Salomonen, Sambia, Samoa (West-), Sao Tome und Principe, Saudi Arabien, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent u. Grenadinen, Südafrika, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Taiwan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu (Neue Hebriden), Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Zentralafrikanische Rep., Zimbabwe.
Besonderheiten
Einreise ohne Visum
- Wer visumfrei einreist, kann von der Grenzpolizei über den Aufenthaltszweck und die finanziellen Mittel befragt werden.
- Ein Aufenthalt in der Schweiz setzt immer voraus, dass genügend finanzielle Mittel für den gesamten Aufenthalt vorhanden sind.
-
Wer mittellos einreist und keine Angaben über den Aufenthaltsort und -zweck machen kann, riskiert, an der Grenze zurückgewiesen zu werden.
Es kann deshalb nützlich sein, wenn eine persönliche Einladung des Gastgebers vorgewiesen werden könnte oder wenn die einreisende Person vom Gastgeber persönlich am Flughafen abgeholt würde.
Dies ist jedoch nicht zwingend.
Fakten
- Hauptstadt: Bern
- Amtsprache: Deutsch, Französisch, Italienisch, Ratoromanisch
- Währung: Schweizer Franken ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +41
im Web
in Deutschland
- Schweiz Konsulat Berlin
Otto-von-Bismarck-Allee 4 A
10557 Berlin - Schweiz Konsulat Dresden
Leipziger Straße 116
1127 Dresden - Schweiz Konsulat Hamburg
Rathausmarkt 5
20095 Hamburg - Schweiz Konsulat Düsseldorf
Ernst-Gnoss-Straße 25
40219 Düsseldorf - Schweiz Konsulat Frankfurt/M.
Zeil 5
60313 Frankfurt am Main - Schweiz Konsulat Stuttgart
Hirschstraße 22
70173 Stuttgart - Schweiz Konsulat München
Briennerstraße 14/III
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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