Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Sudan (SD)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Sudans.
Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Ein COVID-19-Test ist für die Ausreise grundsätzlich nicht vorgeschrieben. Abhängig von der genutzten Fluggesellschaft und dem Zielland, kann dieser jedoch verpflichtend sein.
Beschränkungen im Land
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Beschränkungen im Land.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Sudan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich
- Es wird ein Visum vor Einreise benötigt
Für die Republik Sudan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Besonderheiten
Registrierungspflicht
Alle Reisende müssen sich binnen drei Tagen beim Ausländeramt Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, Tel: +249 83781084, +249 83796502). Hotels bieten ihren Gästen in der Regel gegen Gebühr an, die Registrierung zu besorgen.
Impfvorschriften
- Bei Einreisen direkt aus Europa ist keine Impfung vorgeschrieben
- Gelbfieberimpfnachweis bei Einreise aus Infektionsgebieten
Für Reisende, die sich innerhalb der letzten 6 Tage vor Ankunft in Sudan in Infektionsgebieten aufgehalten oder diese durchreist haben, ist die Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Von dieser Regelung sind Kinder unter 1 Jahr und Transitreisende, die bei der Durchreise den Flughafen nicht verlassen haben, ausgenommen.
-
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
- Empfohlene Impfungen
Gelbfieber, Hepatitis A, Tyhphus, Meningitis (für Induvidualreisende)
Fakten
- Hauptstadt: Khartum
- Amtsprache: Englisch und Arabisch
- Währung: Sudanesisches Pfund (SDG)⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +249
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 3 freie Seiten Sichtvermerk
- zusätzlich für das Konsulat: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
- keine israelischen Sichtvermerke oder Ein- und Ausreisestempel
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 3 freie Seiten Sichtvermerk
- zusätzlich für das Konsulat: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
- keine israelischen Sichtvermerke oder Ein- und Ausreisestempel
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig in englischer Sprache ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- unbedingt mit dem PC ausfüllen (nicht handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
- besondere Gerätschaften (Videokameras, PCs, etc.) im Antrag auflisten und bestätigen, dass die Gerätschaften wieder ausgeführt werden
- Kopie der Hotelbuchung oder Bestätigung der Gastgeber
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 3 freie Seiten Sichtvermerk
- zusätzlich für das Konsulat: 1 Passkopie (Lichtbildseite)
- keine israelischen Sichtvermerke oder Ein- und Ausreisestempel
-
2 Passfotos des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig in englischer Sprache ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
- unbedingt mit dem PC ausfüllen (nicht handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
- besondere Gerätschaften (Videokameras, PCs, etc.) im Antrag auflisten und bestätigen, dass die Gerätschaften wieder ausgeführt werden
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung
- Adressat: Adressat: Botschaft der Republik Sudan, Konsularabteilung, Kurfürstendamm 151, 10709 Berlin
- Einladung des sudanesischen Geschäftspartners in Kopie
im Web
in Deutschland
- Sudan Botschaft Berlin
Katharinenstr. 17
10711 Berlin - Sudan Honorarkonsulat Bremen
Getreidestr. 7
28217 Bremen - Sudan Honorarkonsulat Idstein
Lanaer Str. 1
65510 Idstein
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer