Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Es bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Es bestehen keine pandemiebedingten Einschränkungen.
Für die Republik Südafrika gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land touristisch oder geschäftlich zu bereisen und z.B dazu, ein Kurzzeitstudium aufzunehmen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist in manchen Fällen ein Geschäftsvisum notwendig.
Visumfreie einreise bis 90 Tage:
Visumfreie einreise bis 30 Tage:
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Für die Republik Südafrika gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land touristisch oder geschäftlich zu bereisen und z.B dazu, ein Kurzzeitstudium aufzunehmen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist in manchen Fällen ein Geschäftsvisum notwendig.
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (temporary residence permit) kann von dem zuständigen Konsulat für folgende Aufenthaltszwecke frühestens 3 Monate vor Einreise erteilt werden:
Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern ist ab 01. Oktober 2014 das Mitführen einer Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, erforderlich, gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land touristisch oder geschäftlich zu bereisen und z.B dazu, ein Kurzzeitstudium aufzunehmen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer