Einreise- & Visum-Bestimmungen
Einreise mit Kinderreisepässen
In den vergangenen Monaten konnten Familien mit Kindern wiederholt nicht nach Südafrika einreisen, weil die Kinder lediglich über - von Südafrika nicht anerkannte - verlängerte Kinderreisepässe verfügten.
Beachten Sie die Einreisebestimmungen und Anforderungen an die Reisedokumente. [... mehr]
Informationsstand: 26.10.2022
Aktuelles vom Auswärtigen Amt zu Südafrika
Ausschreitungen
In mehreren Großstädten führen seit der Verhaftung des ehemaligen Präsidenten Zuma Protestaktionen zu gewalttätigen Ausschreitungen mit Plünderungen und Brandstiftungen. Die Ausschreitungen konzentrieren sich auf einzelne Städte der Provinzen KwaZulu Natal und Gauteng. Dies hat punktuell zu Schließungen von Geschäften und Tankstellen geführt. In den genannten Provinzen sind vorübergehende Versorgungsengpässe vor allem bei Treibstoffen nicht ausgeschlossen. Eine Ausweitung der Ausschreitungen auf andere Regionen ist möglich.
- Informieren Sie sich über die lokalen Medien.
- Meiden Sie Demonstrationen und größere Menschenansammlungen weiträumig.
- Folgen Sie den Anweisungen lokaler Sicherheitskräfte.
Informationsstand: 15.07.2021

Republik Südafrika (ZA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen wie South African Tourism.
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen. COVID-Tests und Impfnachweise sind nicht mehr nachzuweisen.
Ausreise und Transit
Der Nachweis einer bestehenden Krankenversicherung ist nicht erforderlich, kann jedoch eine reibungslose Durchreise erleichtern. Ein- und Ausreisen auf dem Landweg sind nur an den hier genannten Grenzübergängen sowie am Übergang Telle Bridge zu Lesotho erlaubt. Alle kommerziellen Seehäfen sind geöffnet.
Reguläre internationale Flugverbindungen operieren mit eingeschränktem Angebot. Inlandsflüge verkehren regelmäßig.
Beschränkungen im Land
Der nationale Notstand wurde aufgehoben. Eine Maskenpflicht besteht nicht mehr.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der südafrikanischen Regierung.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten setzen Sie sich mit der südafrikanischen COVID-Hotline telefonisch (0800 029 999) oder WhatsApp (0600 12 3456) in Verbindung.
- Beachten Sie die Reise- und Sicherheitshinweise der angrenzenden Länder Südafrikas bei Einreise auf dem Landweg.
- Erkundigen Sie sich unbedingt bei Ihrer Fluggesellschaft über die aktuellen Beförderungsbedingungen und mögliche Änderungen im Flugplan.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
- Sie erhalten bei Einreise eine Besuchergenehmigung (sog. visitor’s permit)
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
-
Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 30 Tage
- Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen
- Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der Ausreise zurückgezahlt wird.
- Gelbfieber-Impfschein, falls die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet erfolgt. (Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter "Besonderheiten".)
Die Besuchergenehmigung bei Einreise kann für folgende Aufenthaltszwecke erteilt werden:
- Urlaub
- Geschäftsreise
- Tagungsbesuch, Seminar- oder Sportveranstaltung
- Studium / nicht länger als 3 Monate
- für begleitende Ehepartner und/oder Abhängige von einem Inhaber eines gültigen "visitor's permit', "study permit", "treaty permit", "business permit", "medical treatment permit", "work permit" oder "exchange permit"
- Ärztliche Behandlung / nicht länger als 3 Monate
- Studienjahr (sog. academic sabbatical) / nicht länger als 3 Monate
- Freiwillige und gemeinützige Tätigkeiten / nicht länger als 3 Monate
- Forschung / nicht länger als 3 Monate
Für die Republik Südafrika gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land touristisch oder geschäftlich zu bereisen und z.B dazu, ein Kurzzeitstudium aufzunehmen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist in manchen Fällen ein Geschäftsvisum notwendig.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für die folgenden Staatsangehörigen möglich:
Visumfreie einreise bis 90 Tage:
- Andorra, Argentinien, Australien, Belgien, Botswana, Brasilien, Chile, Dänemark, Ecuador, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und NordirlandIsland (Britische Inseln Bailiwick of Guernsey und Jersey, Isle of Man, Virgin Islands), Israel, Irland, Italien, Jamaika, Japan, Kanada, Liechtenstein, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Niederlande, Österreich, Paraguay, Portugal, San Marino, Schweden, Schweiz, Simbabwe, Singapur, Spanien, St. Vincent & Grenadines, Tschechische Republik, Uruguay, USA, Venezuela.
Visumfreie einreise bis 30 Tage:
- Antigua und Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hong Kong, Jordanien, Kapverdische Inseln, Lesotho, Macau, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mosambik, Namibia, Peru, Polen, Sambia, Sychellen, Slowakische Republik, Südkorea, Swaziland, Thailand, Türkei, Ungarn, Zypern.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen ein Visum vor Einreise.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen ohne Visum
-
Gültiger nationaler Reisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 30 Tage
- Unterlagen, die den Zweck und Dauer des Aufenthalts bestätigen
- Nachweis über ein gültiges Rückflugticket oder Zahlung einer Barhinterlegung (oder beides), die nach der Ausreise zurückgezahlt wird.
- Gelbfieber-Impfschein, falls die Einreise aus einem Gelbfiebergebiet erfolgt. (Ausführliche Informationen hierzu erhalten Sie unter "Besonderheiten".)
Für die Republik Südafrika gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land touristisch oder geschäftlich zu bereisen und z.B dazu, ein Kurzzeitstudium aufzunehmen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen ist in manchen Fällen ein Geschäftsvisum notwendig.
Besonderheiten
Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung (temporary residence permit) kann von dem zuständigen Konsulat für folgende Aufenthaltszwecke frühestens 3 Monate vor Einreise erteilt werden:
- Urlaub (länger als 3 Monate)
- Freiwillige Tätigkeit
- Freiwillige Tätigkeit bzw. Volontariat (länger als 3 Monate)
- Forschung (länger als 3 Monate
- Begleitender Ehepartner oder minderjährige Kinder (länger als 3 Monate)
- Unbezahltes Praktikum bei einer Firma (bis zu 6 Monate)
- Studium (länger als 3 Monate)
- Schüleraustausch (länger als 3 Monate)
- Studium als Teilnehmer eines bestehenden Austauschprogramms
- Medizinische Behandlung
- Rentner
- Arbeit
- Montage, Wartung, Reparatur (bis zu 6 Monate)
- Führung eines eigenen Geschäfts
Arbeitsvisa / Entsendungen zu längeren Aufenthalten
- Informationen sind für Vertragskunden online zum Formular BESTELLANKÜNDIGUNG hinterlegt.
Gelbfieber-Impfschein
-
Deutschland ist kein von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) erklärtes Gelbfiebergebiet; daher ist für die Einreise in die Republik Südafrika direkt aus Deutschland kein Gelbfieberimpfschein erforderlich.
Ein Gelbfieber-Impfschein ist für die Einreise in die Republik Südafrika allerdings erforderlich, wenn der ausländische Staatsbürger aus eine der folgenden Gelbfiebergebiete in die Republik Südafrika einreist: - Afrika: Äthiopien, Äquatorialguinea, Angola, Benin, Burkina Faso, Burundi, Demokratische Republik Kongo, Elfenbeinküste, Gabun, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kamerun, Kenia, Kongo, Liberia, Mali, Niger, Nigeria, Ruanda, Sao Tome & Principe, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sudan, , Tansania, Togo, Tschad, Uganda, Zentralafrikanische Republik.
- Südamerika: Bolivien, Brasilien, Ekuador, Französisch-Guyana, Guyana, Kolumbien, Panama, Peru, Surinam, Venezuela.
- Der Gelbfieber-Impfschein ist nicht erforderlich, wenn der ausländische Staatsbürger in direktem Transit durch ein solches Gebiet gereist ist.
Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern
Für die Ein- und Durchreise mit minderjährigen Kindern ist ab 01. Oktober 2014 das Mitführen einer Geburtsurkunde, aus der die Eltern ersichtlich sind, erforderlich, gegebenenfalls einer Einverständniserklärung des nicht begleitenden Elternteils oder Nachweis des alleinigen Sorgerechts. Detaillierte und verbindliche Informationen erhalten Sie bei der für Ihren Wohnort zuständigen südafrikanischen Auslandsvertretung.
Fakten
- Hauptstadt: Pretoria
- Amtsprache: Afrikaans, Englisch
- Währung: Rand ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +27
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land touristisch oder geschäftlich zu bereisen und z.B dazu, ein Kurzzeitstudium aufzunehmen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 30 Tage
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
-
Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 30 Tage
- mindestens 2 freie Seiten Sichtvermerk
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig mit schwarzer Tinte ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Dokumente, die den Zweck und die Dauer des Besuchs bestätigen
- Einladungsschreiben des Gastgebers in Südafrika oder Nachweis einer Hotelreservierung
-
Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel
- Kontoauszüge
- verfügbares Bargeld, einschließlich Reiseschecks
- Absichtserklärung des Gastgebers in Südafrika, falls erforderlich ergänzt durch Kontoauszüge oder Gehaltsnachweise, dass er, sollte dies nötig werden, die Kosten für den Unterhalt und die Ausreise des Antragstellers übernimmt
- Stipendien im Fall von Schülern oder Studenten
-
Nachweis über eine gültige Rückflugreservierung, falls der Aufenthalt 12 Monate nicht überschreitet
- Antragsteller, die diese Bedingung nicht erfüllen können, dürfen eine Kaution von EUR 767,00 hinterlegen, die nach der endgültigen Ausreise oder nach der Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung zurückgezahlt wird
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Südafrika Honorarkonsulat Dresden
Bautzener Str. 113
01099 Dresden - Südafrika Botschaft Berlin
Tiergartenstr. 18
10785 Berlin - Südafrika Honorarkonsulat Hamburg
Palmaille
22767 Hamburg - Südafrika Honorarkonsulat Kiel
Sophienblatt 11
24103 Kiel - Südafrika Honorarkonsulat Bremen
- Louis Delius GmbH & Co -
Parkallee 32
28209 Bremen - Südafrika Honorarkonsulat Hannover
Rominteweg 3
30559 Hannover - Südafrika Honorarkonsulat Dortmund
Klönnestr. 99
44143 Dortmund - Südafrika Generalkonsulat Frankfurt am Main
- Commerzbank -
Kaiserplatz
60261 Frankfurt am Main - Südafrika Generalkonsulat München
Sendlinger-Tor-Platz 5
80336 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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