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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Usbekistan (UZ)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der usbekischen Regierung.

Nach offizieller Mitteilung des usbekischen Außenministeriums ist der Grenzübergang Termiz (Hairaton) bis auf Weiteres komplett geschlossen.

Im Zeitraum vom 5. bis 12. November 2022 kann es am Grenzübergang „Jartepa-avtorodorjniy“ an der usbekisch-tadschikischen Staatsgrenze aufgrund von Bauarbeiten zur Verweigerung des Grenzübertritts kommen.

Die usbekische Regierung gibt Änderungen von Regelungen zur Einreise sowie zur Eindämmung der Pandemie mitunter sehr kurzfristig bekannt, zum Teil nur über soziale Medien.

Zur Einreise nach Usbekistan sind auf dem Luft- und Landweg keine Nachweise zum COVID-Impfschutz oder PCR-Tests vorzulegen.

Ausreise und Transit

Der Linienflugverkehr findet regulär statt. Die Flugverbindung mit Umstieg in Moskau ist derzeit aufgrund der Einstellung des Flugverkehrs zwischen Russland und Deutschland nicht möglich. Der Grenzübergang auf dem Landweg ist erfahrungsgemäß nicht immer möglich.

Beschränkungen im Land

Derzeit gibt es keine Einschränkungen durch Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Dies kann sich aber jederzeit kurzfristig ändern. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im öffentlichen Nahverkehr oder belebten Plätzen wie Schulen, Einkaufszentren, etc. wird empfohlen.

Empfehlungen

  • Bitte informieren Sie sich über Details der genannten Einschränkungen, die sich sehr kurzfristig ändern können, in den lokalen Medien.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Beachten Sie die Hinweise der usbekischen Regierung und ergänzende Informationen.
  •  

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

Unabhängig von dem Zweck der Reise dürfen Staatsangehörige von Deutschland bis zu 30 Tage ohne Visum einreisen. Vorraussetzung ist ein bei Ausreise noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepass. 

Diese Regelung gilt nicht für Staatenlose, einschließlich Personen unter 16 Jahren die ihren ständigen Wohnsitz in den Hoheitsgebiet der genannten Länder haben.

Einreise mit Visum

Deutsche Geschäftsreisende nach Usbekistan erhalten innerhalb von 2 Tagen beim Generalkonsulat der Republik Usbekistan ein Mehrfach-Jahresvisum. Dafür ist eine Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan notwendig. Diese Einladung ist nicht mehr über das usbekische Aussenministerium zu bestätigen. Auch für deutsche Touristen gibt es ein Mehrfach-Monatsvisum. Dafür ist keine Einladung oder Voucher notwendig.

Für die Republik Usbekistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Privatvisum berechtigen den Antragsteller dazu, Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Usbekistan zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Usbekistan touristisch aufzuhalten. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Unter bestimmten Bedingungen ist eine Einreise ohne Visum unabhängig von dem Reisezweck für nachfolgende Nationalitäten möglich

unbegrenzte Aufenhaltsdauer:

  • Armenien
  • Aserbaidschan
  • Belarus
  • Georgien
  • Kasachstan
  • Moldau
  • Russland
  • Ukraine

bis zu 60 Tage Aufenthalt (mit bei Ausreise noch min. 6 Monate gültigen Reisepass):

  • Kirgisistan

bis zu 30 Tage Aufenthalt (mit bei Ausreise noch min. 6 Monate gültigen Reisepass):

  • Andorra
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Australien
  • Bahamas
  • Barbados
  • Belgien
  • Belize
  • Bosnien und Herzegowina
  • Brasilien
  • Brunei Darussalam
  • Bulgarien
  • Chile
  • Costa Rica
  • Dänemark
  • Deutschland
  • Dominica
  • Dominikanische Republik
  • El Salvador
  • Estland
  • Finnland
  • Frankreich
  • Grenada
  • Griechenland
  • Großbritannien und Nordirland
  • Guatemala
  • Honduras
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Israel
  • Italien
  • Jamaika
  • Japan
  • Kanada
  • Korea
  • Kroatien
  • Kuba
  • Lettland
  • Liechtenstein
  • Litauen
  • Lucia
  • Luxemburg
  • Malaysia
  • Malta
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei
  • Montenegro
  • Neuseeland
  • Nicaragua
  • Niederlande
  • Norwegen
  • Österreich
  • Panama
  • Polen
  • Portugal
  • Rumänien
  • San Marino
  • Schweden
  • Schweiz
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Spanien
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • Tadschikistan
  • Tadschikistan
  • Trinidad und Tobago
  • Tschechien
  • Türkei
  • Ungarn
  • Vatikan
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Zypern

bis zu 7 Tage Aufenthalt (mit bei Ausreise noch min. 6 Monate gültigen Reisepass):

  • China
  • Hongkong

Alle anderen Staatsangehörigen benötigen Viumsunterstützung vom usbekischen Aussenministerium.

Für die Republik Usbekistan gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Privatvisum berechtigen den Antragsteller dazu, Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Usbekistan zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Es berechtigt den Antragsteller nicht, sich in Usbekistan touristisch aufzuhalten. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Fakten

  • Hauptstadt: Taschkent
  • Amtsprache: Usbekisch
  • Währung: Som (russ. Sum) ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +998

Informationen zum Transitvisum

Zur Beantragung eines Transitvisums für Usbekistan muss ein Visum des Ziellandes bereits im Reisepass eingetragen sein. Transitreisende mit dem Pkw, dem Bus oder LKW müssen innerhalb von 72 Stunden nach der Einreise Usbekistan verlassen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Lettland, Japan, Grossbritannien, Spanien, Italien, Österreich, Schweiz oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
    • kopie aller Seiten des Reisepasses, auch der leeren Seiten
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Wichtiger Reisehinweis: Bitte halten Sie bei Einreise 4 zusätzliche Passfotos für notwendige Registrierungen bereit.
  • 1 Visa Antragsformular
    • es wird nur noch der online-Antrag mit Direkteingaben auf der Seite des Aussenministeriums akzeptiert!
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller nach Ausdruck persönlich unterschrieben

Zusatzinformationen für Transitreisende

Folgende Dokumente müssen bei einer Transitreise über den Landweg eingereicht werden:

  • Visum des Ziellandes bereits im Reisepass eingetragen
  • Kopien von Durchfahrtsunterlagen der nachfolgenden Staaten mit bestätigtem Datum
  • Internationaler Führerschein
  • Bestätigung über technisch einwandfreien Zustand des Fahrzeuges (z.B. letzter TÜV-Bericht)
  • Für LKWs: Unterlagen zur transportierten Ware und deren Bestimmungsort

Informationen zum Privatvisum

Das Privatvisum berechtigt zu einem Aufenthalt je nach Beantragung von bis zu maximal 30 Tagen am Stück.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Lettland, Japan, Grossbritannien, Spanien, Italien, Österreich, Schweiz oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
    • kopie aller Seiten des Reisepasses, auch der leeren Seiten
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Wichtiger Reisehinweis: Bitte halten Sie bei Einreise 4 zusätzliche Passfotos für notwendige Registrierungen bereit.
  • 1 Visa Antragsformular
    • es wird nur noch der online-Antrag mit Direkteingaben auf der Seite des Aussenministeriums akzeptiert!
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller nach Ausdruck persönlich unterschrieben
  • Einladungsformular von Verwandten, Freunden oder Bekannten in Usbekistan
    • ausgefüllt und bestätigt bei den örtlichen Behörden des Innenministeriums der Republik Usbekistan
    • vom Außenministerium genehmigt

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt zu einem touristischen Aufenthalt je nach Beantragung von bis zu maximal 30 Tagen am Stück.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Lettland, Japan, Grossbritannien, Spanien, Italien, Österreich, Schweiz oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
    • kopie aller Seiten des Reisepasses, auch der leeren Seiten
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Wichtiger Reisehinweis: Bitte halten Sie bei Einreise 4 zusätzliche Passfotos für notwendige Registrierungen bereit.
  • 1 Visa Antragsformular
    • es wird nur noch der online-Antrag mit Direkteingaben auf der Seite des Aussenministeriums akzeptiert!
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller nach Ausdruck persönlich unterschrieben
  • Viumsunterstützung vom usbekischen Aussenministerium erforderling (für Staatsangehörige die nicht aus Belgien, Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Lettland, Österreich, Schweiz oder Spanien kommen)
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt zu einem geschäftlichen Aufenthalt je nach Beantragung von bis zu maximal 30 Tagen am Stück.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Lettland, Japan, Grossbritannien, Spanien, Italien, Österreich, Schweiz oder
    • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 3 Monate
    • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 
    • kopie aller Seiten des Reisepasses, auch der leeren Seiten
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
    • Wichtiger Reisehinweis: Bitte halten Sie bei Einreise 4 zusätzliche Passfotos für notwendige Registrierungen bereit.
  • 1 Visa Antragsformular
    • es wird nur noch der online-Antrag mit Direkteingaben auf der Seite des Aussenministeriums akzeptiert!
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller nach Ausdruck persönlich unterschrieben
  • Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan
    • diese muss bei Antragstellern der folgenden Nationalitäten nicht mehr vom usbekischen Aussenministerium bestätigt sein: Deutschland, Belgien, Frankreich, Großbritannien, Italien, Japan, Lettland, Österreich, Schweiz und Spanien.
    • bei Antragstellern anderer Nationalitäten (als die oben genannten), muss die einladende usbekische Organisation vor Antragstellung die Bestätigung des usbekischen Aussenministeriums einholen.
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Konsulate
in Deutschland
  • Usbekistan Botschaft Berlin
    Perleberger Str. 62
    10559 Berlin
  • Usbekistan Honorarkonsulat Bremen
    Speicherhof 308
    28217 Bremen
  • Usbekistan Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Zeppelinallee 31
    60325 Frankfurt am Main

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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