Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Costa Rica (CR)
Covid-19 Informationen
Einreise
Für Costa Rica bestehen aktuell keine zusätzlichen Einreisevoraussetzungen aufgrund der Pandemie. Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage aber kurzfristig ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb zusätzlich beim offiziellen costa-ricanischen Tourismusinstitut.
Ausreise und Transit
Derzeit bestehen keine Beschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die generelle Maskenpflichtgilt nur noch in medizinischen Einrichtungen.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Es wird empfohlen, zum eigenen Schutz eine Maske zu tragen.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der costa-ricanischen Regierung.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie bitte die nationale COVID-Hotline unter 1322 (englisch/spanisch).
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei einem touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Beweis der Zahlungsfähigkeit, dies entspricht US$100 pro Aufenthaltsmonat.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:
- Visumfrei für Touristen und Geschäftsreisende bis 90 Tage: Andorra, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Brasilien, Bulgarien, Chile, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Holland, Irland, Island, Israel, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Lettland, Lichtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Mexiko, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nordirland, Norwegen, Österreich, Panama, Paraguay, Polen, Portugal, Puerto Rico, Republik, Südkorea, Rumänien, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Südafrika, Trinidad und Tobago, Tschechien, Ungarn, Uruguay, USA, Vatikan, Zypern.
- Visumfrei für Touristen bis 30 Tage: Antigua und Barbados, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Bulgarien, Chile, Dominica, El Salvador, Estland, Granada, Guatemala, Guyana, Honduras, Irland, Island, Jamaika, Mexiko, Philippinen, Russland, San Cristobal, San Marino, San Cincente, Saint Lucia, Singapur, Slowakei, Südafrika, Suriname, Taiwan, Türkei, Vatikan, Venezuela.
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen auf jeden Fall für die Einreise ein Visum.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
- Beweis der Zahlungsfähigkeit, dies entspricht US$100 pro Aufenthaltsmonat.
Fakten
- Hauptstadt: San Jose
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Colón ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +506
im Web
in Deutschland
- Costa Rica Honorarkonsulat Leipzig
Brandvorwerkstr. 52 - 54
04275 Leipzig - Costa Rica Botschaft Berlin
- 2. Etage -
Reinhardtstr. 47a
10117 Berlin - Costa Rica Honorarkonsulat Hamburg
Meyerhofstr. 8
22609 Hamburg - Costa Rica Honorarkonsulat Hannover
Marienstr. 8
30171 Hannover - Costa Rica Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Nieder Kirchweg 22
65934 Frankfurt am Main
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer