Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Panama (PA)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Panamas.
Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Eine Weiterreise nach Costa Rica auf dem Landweg ist möglich.
Es wird ausdrücklich auf die Ein- und Durchreisebestimmungen anderer Länder, insbesondere im Zusammenhang mit COVID-19, hingewiesen, da es am Flughafen Panama wiederholt zu Zurückweisungen von Durchreisenden wegen fehlender Impf-/Testnachweise kam.
Die panamaischen Behörden bringen zurückgewiesene Flugreisende in einem wenig komfortablen Wartebereich unter, bis eine alternative Ausreisemöglichkeit gefunden wurde.
Beschränkungen im Land
In Gesundheitseinrichtungen besteht weiterhin Maskenpflicht. Verstöße können mit Geldstrafen geahndet werden.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Hinweise beim Gesundheitsministerium Panamas oder folgen Sie diesem auf dessen Twitterkanal.
- Informieren Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft über die Beförderungsbedingungen.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Panama für einen Aufenthalt bis zu 90 Tagen kein Visum.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate
- Rückflugticket/Weiterreiseticket oder ein Visum für Nachbarland
- ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt: mindestens USD 500,00 oder Vorlage von Kreditkarten
- Empfohlene Impfung: Gelbfieber
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
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visumfrei bis 90 Tage für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
Argentinien, Belgien, Chile, Costa Rica, Dänemark, El Salvador, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Guatemala, Honduras, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Singapur, Spanien. -
visumfrei bis 30 Tage mit Touristenkarte für folgende Staatsangehörige, die als Touristen einreisen:
Antigua und Barbuda, Aruba, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bermuda, Bolivien, Brasilien, Ecuador, Grenada, Griechenland, Guyana, Irland, Island, Jamaika, Japan, Kanada, Kolumbien, Korea-Süd, Malta, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Paraguay, Peru, Samoa, San Marino, São Tomé und Principe, Schweden, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Suriname, Taiwan (China), Trinidad und Tobago, USA und Venezuela.
Visum vor Einreise
Achtung: Persönliche Beantragung erforderlich!
-
Nichtdeutsche Staatsangehörige
der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Äthiopien, Bahrain, Bangladesch, Benin, Bhutan, Botswana, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Dominikanische Republik, Estland, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, GUS-Staaten, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Jugoslawien (alle Nachfolgestaaten), Kambodscha, Kamerun, Katar, Kenia, Kiribati, Dem. Republik Kongo, Kongo, Korea-Nord, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Litauen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Papua-Neuguinea, Ruanda, Rumänien, Sambia, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Slowakische Republik, Somalia, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tansania, Togo, Tonga, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Tuvalu, Uganda, Ungarn, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Zentralafrikanische Republik. -
Nichtdeutsche Staatsangehörige
der folgenden Länder benötigen ein Visum vor Einreise und zusätzlich eine Genehmigung der panamaischen Einwanderungsbehörde:
Afghanistan, Albanien, Algerien, Andorra, Angola, Äthiopien, Bahrain, Bangladesch, Benin, Bhutan, Botswana, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Dominikanische Republik, Estland, Fidschi, Gabun, Gambia, Ghana, GUS-Staaten, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jemen, Jordanien, Jugoslawien (alle Nachfolgestaaten), Kambodscha, Kamerun, Katar, Kenia, Kiribati, Dem. Republik Kongo, Kongo, Korea-Nord, Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Lettland, Libanon, Liberia, Libyen, Litauen, Madagaskar, Malawi, Malaysia, Malediven, Mali, Marokko, Mauretanien, Mauritius, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Nauru, Nepal, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, Papua-Neuguinea, Ruanda, Rumänien, Sambia, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Simbabwe, Slowakische Republik, Somalia, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Tansania, Togo, Tonga, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Tuvalu, Uganda, Ungarn, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam und Zentralafrikanische Republik.
Besonderheiten
Achtung: Persönliche Beantragung erforderlich!
Wir können Ihnen bei der Visumbeantragung nur auf Anfrage behilflich sein.
Botschaft der Republik Panama
Joachim-Karnatz-Allee 45, 3. OG.
10557 Berlin-Tiergarten
Telefon: 030-226 05 81
Fax : 030 - 226 05 812
Bearbeitungszeiten im Konsulat
- normale Einreisevisa: ca. 24 Stunden, in der Regel werden die Visa sofort ausgestellt.
- genehmigungspflichtige Visa: ca. 3 Tage (nach Eintreffen der Bestätigung aus Panama).
Emfpohlene Impfungen
- Gelbfieber
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Fakten
- Hauptstadt: Panama Stadt
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Balboa, US Dollar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +507
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit bei Einreise mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
-
2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- identisch
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
- 2 Visa Antragsformulare
- Rückflugticket in Kopie
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma (bei Geschäftsreisen ohne Arbeitsaufnahme)
Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:- Grund und Dauer der Reise
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, einschließlich der Kosten einer eventuellen Rückführung.
- Adressat: Botschaft der Republik Panama, Konsularabteilung, Joachim-Karnatz-Allee 45, 10557 Berlin.
im Web
in Deutschland
- Panama Botschaft Berlin
Wichmannstr. 6
10787 Berlin - Panama Konsulat Hamburg
Gänsemarkt 44, 5. St.
20354 Hamburg - Panama Honorarkonsulat Mainz
Viermorgenweg 4
55124 Mainz - Panama Honorarkonsulat Grünwald
Nördliche Münchner Straße 31
82031 Grünwald
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer