Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der ivorischen Regierung.
Die Luftgrenzen von Côte d´Ivoire sind für Passagierflüge geöffnet. Seit dem 15. Februar 2023 sind auch wieder alle Landgrenzen für den Personen- und Güterverkehr geöffnet.
Vollständig geimpfte Reisende müssen bei Einreise ihren Impfstatus nachweisen. Boosterimpfungen werden nicht vorausgesetzt.
Für die Einreise nach Côte d’Ivoire bestehen für nicht vollständig geimpfte Reisende folgende Voraussetzungen:
Für die Ausreise von nicht vollständig Geimpften, oder wenn das Zielland den Nachweis eines negativen PCR-Tests verlangt, gelten folgende Bedingungen:
Es gibt derzeit keine Maskenpflicht im öffentlichen Raum. In Hotels, Restaurants, Kinos, etc. sind gewisse Hygieneauflagen zu beachten.
Einschränkungen können jederzeit wieder angeordnet werden.
Für Cote dIvoire (Elfenbeinküste) gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um Freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Für Cote dIvoire (Elfenbeinküste) gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um Freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer