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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Chile (CL)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich mit der Pandemielage schnell ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb immer bei den offiziellen Stellen Chiles.

Die Einreisebestimmungen für Touristen ohne Wohnsitz in Chile haben sich wie folgt geändert:

Für Geimpfte ist die Einreise nach Chile mit einer Impfbescheinigung des Landes möglich, in dem man geimpft wurde. Dazu muss zusätzlich ein gültiger Identitätsnachweis vorgelegt werden. Künftig gilt die Impfbescheinigung als „Pase de Movilidad“ für ausländische Touristen, s. auch Beschränkungen im Land.

Ungeimpfte Reisende müssen vor Abreise nach Chile einen negativen PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, vorlegen.

Eine Krankenversicherung, die auch COVID-19-Behandlungen abdeckt, ist nicht obligatorisch, wird jedoch empfohlen.

Stichprobenartig werden nach Einreise PCR-Tests am Flughafen von der chilenischen Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.

Die für Chilenen und Ausländer mit Wohnsitz in Chile gültigen Einreisebestimmungen veröffentlichen die chilenischen Behörden in spanischer Sprache.

Ausreise und Transit

Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Im Rahmen des nationalen Planes „Plan Seguimos Cuidándos Paso a Paso“ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Einteilung in drei Krisenstufen.

Im öffentlichen Raum besteht vielfach noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.

Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit „Pase de Movilidad“ (PdM) möglich.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium. 

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Eine einmalige Aufenthaltsverlängerung um weitere 90 Tage ist möglich.
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
  • Flugtickets
  • Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise

Für die Republik Chile gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für die Republik Chile gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.

Fakten

  • Hauptstadt: Santiago de Chile
  • Amtsprache: Spanisch
  • Währung: Chilenischer Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +56
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Konsulate
in Deutschland
  • Chile Botschaft Berlin
    Mohrenstr. 42
    10117 Berlin
  • Chile Generalkonsulat Hamburg
    Hirschgraben 30
    22089 Hamburg
  • Chile Honorarkonsulat Kiel
    Maklerstr. 11-14
    24159 Kiel
  • Chile Honorarkonsulat Bremen
    Wilhelm-Kaisen-Brücke 1
    28195 Bremen
  • Chile Honorarkonsulat Köln
    Cäcilienstr. 48
    50667 Köln
  • Chile Generalkonsulat Frankfurt/M.
    - 1. Stock -
    Schwindstr. 10,
    60325 Frankfurt am Main
  • Chile Honorarkonsulat Stuttgart
    Hermannstr. 5
    70178 Stuttgart
  • Chile Generalkonsulat München
    Innere Wiener Str. 11a
    81667 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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