Einreise- & Visum-Bestimmungen

Republik Chile (CL)
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise nach Chile ist derzeit grundsätzlich für alle Personen wieder möglich. Bestimmungen zur Einreise können sich jedoch mit der Pandemielage schnell ändern. Bitte informieren Sie sich deshalb immer bei den offiziellen Stellen Chiles.
Die Pandemiesituation in Chile wird durch die zuständigen chilenischen Behörden in drei Krisenstufen unterteilt, welche sowohl die Ein-und Ausreise aus dem Land als auch die Bewegungsmöglichkeiten innerhalb Chiles betreffen.
Das Land befindet sich derzeit in Krisenstufe 1. Dies bedeutet, dass die Ein-und Ausreise uneingeschränkt unter Beachtung der regulären Bestimmungen möglich ist. Zur Einreise wird in Krisenstufe 1 kein Impfnachweis gefordert, jedoch ist dieser zur freien Bewegung innerhalb Chiles nötig. Es wird daher empfohlen, die im Ausland erhaltenen Impfungen in Chile vor Einreise in das Land anerkennen zu lassen. Dies geschieht über die Beantragung eines sogenannten Pase de Movilidad (PdM) ein elektronischer Impfpass. Die Bearbeitungszeit wird von den chilenischen Behörden mit bis zu zehn Tagen angegeben. Die Vorgehensweise zur Beantragung finden Sie hier in spanischer Sprache.
Auch ist in Krisenstufe 1 zur Einreise kein negativer PCR-Test erforderlich, wird aber von den chilenischen Behörden empfohlen. Es werden stichprobenartig PCR-Tests am Flughafen nach Einreise durch die chilenische Gesundheitsbehörde durchgeführt. In diesem Fall muss bis zur Vorlage des Testergebnisses eine Quarantäne eingehalten werden. Bei positivem Testergebnis verlängert sich diese zwingend um sieben Tage.
Unabhängig von der Krisenstufe muss vor Einreise eine ausdrücklich für Chile geltenden Auslandsreisekrankenversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 30.000 USD und mit Deckung für alle COVID-19-Behandlungen für Personen, die nicht in Chile ansässig sind, abgeschlossen werden.
Zudem müssen alle Reisenden einen internationalen Gesundheitspass (Pasaporte de Salud, digital zu erstellen) mitführen, der maximal 48 Stunden vor Ausreise aus dem Herkunftsland erstellt werden darf.
Die genau aufgeschlüsselten Einreisebestimmungen für alle drei Krisenstufen sowie die Mitteilung in welcher Krisenstufe das Land sich jeweils aktuell befindet, werden auf Spanisch hier mitgeteilt.
Ausreise und Transit
Der internationale Transit am Flughafen Santiago de Chile ist möglich, sofern der Flughafen nicht verlassen wird. Internationaler und nationaler Flugverkehr finden in reduziertem Umfang statt.
Ab dem 1. Mai sollen alle Grenzübergänge wieder geöffnet sein.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des nationalen Planes „Plan Seguimos Cuidándos Paso a Paso“ erfolgt in Abhängigkeit vom örtlichen COVID-19-Geschehen eine Rückkehr zur Normalität in drei Krisenstufen.
Im öffentlichen Raum besteht vielfach noch die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.
Die touristische Infrastruktur ist in großen Teilen nicht voll umfänglich nutzbar. Zahlreiche Nationalparks haben eingeschränkte Öffnungszeiten mit Obergrenzen für Besucherzahlen. Der Zugang ist nur mit PdM (Pase de Movilidad) möglich.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können hohe Geldstrafen verhängt werden.
- Informieren Sie sich zu detaillierten Maßnahmen und ergänzenden Hinweisen über das chilenische Gesundheitsministerium.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das chilenische Gesundheitsministerium.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:
- bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine "Tarjeta de Turismo" (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. Eine einmalige Aufenthaltsverlängerung um weitere 90 Tage ist möglich.
- wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
- wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
- wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Mindestens 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass
- Flugtickets
- Reisedokumente für die Rück- oder Weiterreise
Für die Republik Chile gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Republik Chile gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Fakten
- Hauptstadt: Santiago de Chile
- Amtsprache: Spanisch
- Währung: Chilenischer Peso ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +56
im Web
in Deutschland
- Chile Botschaft Berlin
Mohrenstr. 42
10117 Berlin - Chile Generalkonsulat Hamburg
Hirschgraben 30
22089 Hamburg - Chile Honorarkonsulat Kiel
Maklerstr. 11-14
24159 Kiel - Chile Honorarkonsulat Bremen
Wilhelm-Kaisen-Brücke 1
28195 Bremen - Chile Honorarkonsulat Köln
Cäcilienstr. 48
50667 Köln - Chile Generalkonsulat Frankfurt/M.
- 1. Stock -
Schwindstr. 10,
60325 Frankfurt am Main - Chile Honorarkonsulat Stuttgart
Hermannstr. 5
70178 Stuttgart - Chile Generalkonsulat München
Innere Wiener Str. 11a
81667 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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