Einreise- & Visum-Bestimmungen
Republik Vanuatu (VU)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei offiziellen Stellen Vanuatus.
Eine Impfung gegen COVID-19 wird von den Behörden Vanuatus für die Einreise empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Seit dem 12. September 2022 besteht für die Einreise nach Vanuatu keine COVID-19 Testpflicht mehr. Mit einem Touristenvisum reisende Personen können beim Check-in jedoch dazu aufgefordert werden, ein Rückflugticket und eine Buchungsbestätigung für eine Unterkunft – oder alternativ ein Schreiben von Verwandten/Bekannten in Vanuatu – vorzuzeigen.
Ausreise und Transit
Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die internen Bewegungseinschränkungen bleiben aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 dynamisch und können sich kurzfristig ändern.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der Regierung von Vanuatu.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsministerium von Vanuatu.
- Aufenthalte in fremden Staaten können sich derzeit auf Einreisemöglichkeiten in andere Länder auswirken. Informieren Sie sich daher vor Antritt jeder Reise über aktuelle Bestimmungen zu Einreise, Durchreise und Quarantäne der jeweiligen Reiseländer über die Reise- und Sicherheitshinweise.
im Web
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer