Einreise- & Visum-Bestimmungen
Fürstentum Monaco (MC)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der Regierung Monacos.
Die monegassische Regierung unterscheidet zwischen Reisenden aus „grün“, „orange“ und „rot“ eingestuften Ländern. Als „grün“ eingestufte Länder gelten u.a. Deutschland und alle EU-Staaten. Die Einstufungen anderer Länder können auf dieser Webseite nachgelesen werden.
Einreisende ab 16 Jahren aus diesen Ländern müssen einen höchstens 24 Stunden vor Reisebeginn vorgenommenen PCR-Test oder Antigentest vorweisen. Alternativ ist der Nachweis eines vollständigen Impfstatus mit einem von der Europäischen Arzneimittelbehörde EMA zugelassenen Impfstoff oder der mindestens 11 Tage, jedoch höchstens sechs Monate alte Nachweis der Genesung von einer COVID-19-Infektion zu erbringen. Ausgenommen sind Reisende aus den französischen Départements Alpes Maritimes und Var sowie der italienischen Provinz Imperia sowie Personen, die aufgrund ihrer Tätigkeit regelmäßig die Grenze überqueren müssen, und beruflich Reisende, deren Dringlichkeit oder Häufigkeit solche Tests nicht zulassen.
Die Einreise aus Ländern, die von der monegassischen Regierung als „orange“ oder „rot“ eingestuft sind, unterliegen weitergehenden Beschränkungen.
Ohne ein entsprechendes Testergebnis bzw. einen Impfnachweis werden Einreisende durch die monegassische Gesundheitsbehörde zur Einhaltung einer Quarantäne verpflichtet. Durch Vornahme eines PCR-Tests in einem lizenzierten Labor vor Ort kann die Quarantäne verkürzt werden.
Die monegassischen Behörden stellen den digitalen Impfpass (Monaco Safe Pass = pass sanitaire) für in Monaco negativ getestete, genesene oder vollständig geimpfte Personen aus. Dieser ist gültig für die Länder Monaco und Frankreich und kann auf Antrag in das Digitale COVID-Zertifikat der EU umgewandelt werden. Auch Impfnachweise anderer Staaten werden in Monaco anerkannt. Weitere Informationen sind auf der Internetseite der monegassischen Regierung veröffentlicht.
Privatjachten auch mit ausländischer Flagge können in den Hafen von Monaco einlaufen. Privatjachten mit Besatzung müssen sich mit 48 Stunden Vorlauf bei der Seepolizeiabteilung der monegassischen Sicherheitsbehörde anmelden.
Ausreise und Transit
Es gibt keine COVID-19-bedingen Einschränkungen.
Beschränkungen im Land
Die Vorlage eines „Pass sanitaire“ ist nur noch für den Besuch von Gesundheitseinrichtungen und Pflegeheimen notwendig.
Empfehlungen
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der monegassischen Regierung.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, gehen Sie nicht unangekündigt zu einem Arzt, sondern kontaktieren Sie den Feuerwehrnotruf 18 oder 112. Eine Informationshotline ist täglich von 9 bis 20 Uhr telefonisch erreichbar: +377 92 05 55 00 und per E-Mail.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist möglich
- Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Monaco kein Visum.
- Bei einem längeren Aufenthalt muss eine Aufenthaltserlaubnis bei der für den neuen Wohnsitz zuständigen örtlichen Polizeidienststelle unter Vorlage des Reisepasses beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Reisepass
Passgültigkeit: bis zu 1 Jahr nach Ablauf der Gültigkeit
-
Personalausweis
Gültigkeit: bis zu einem Jahr nach Ablauf der Gültigkeit -
Vorläufiger Personalausweis
Gültigkeit: muss gültig sein.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich
-
visumfrei für alle EU-Bürger
Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern.
Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
-
nationaler Reisepass oder Kinderreisepass
Passgültigkeit: muss gültig sein
Fakten
- Hauptstadt: Monaco
- Amtsprache: Französisch
- Währung: Euro ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +377
im Web
in Deutschland
- Monaco Botschaft Berlin
Klingelhöferstr. 7
10785 Berlin - Monaco Honorarkonsulat Potsdam
Puschkinallee 17
14469 Potsdam - Monaco Honorarkonsulat Hamburg
Glashüttenstr. 79
20357 Hamburg - Monaco Honorarkonsulat Düsseldorf
Feldmühleplatz 1
40545 Düsseldorf - Monaco Honorarkonsulat Frankfurt am Main
Frauenlobstr. 86
60487 Frankfurt am Main - Monaco Honorarkonsulat Stuttgart
Bopserwaldstr. 58
70184 Stuttgart - Monaco Honorarkonsulat München
Brienner Str. 28
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer