Von Reisen in das burundisch-kongolesisch –ruandische Grenzgebiet - westlich und östlich der Route Nationale (RN) 10 und nördlich der RN 6 (nördlich und westlich der Stadt Cibitoke und auch nördlich der Stadt Kayanza, besonders das Kibira-Waldgebiet) - wird dringend abgeraten. Von Reisen in die Provinz Bubanza wird abgeraten. Das gilt nicht für die Provinzhauptstädte.
Informationsstand: 20.05.2021
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Burundis.
Seit dem 5. Januar 2023 ist weder bei Einreise über den Flughafen Bujumbura noch bei Einreise an den Landesgrenzen ein Corona-Test notwendig.
Für die Ausreise ist ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Kosten ca. 25 EUR), nur dann nachzuweisen, wenn die Fluglinie und das Zielland dies verlangen.
Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße durch Bußgelder geahndet werden. Für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr besteht Maskenpflicht. Handhygieneregeln werden empfohlen, werden jedoch von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen.
Für die Republik Burundi gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Für die Republik Burundi gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Gelbfieberimpfnachweis bei Einreise aus Infektionsgebieten
Für Reisende, die sich innerhalb der letzten 6 Tage vor Ankunft in Burundi in Infektionsgebieten aufgehalten oder diese durchreist haben, ist die Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Von dieser Regelung sind Kinder unter 1 Jahr und Transitreisende, die bei der Durchreise den Flughafen nicht verlassen haben, ausgenommen.
Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
Empfohlene Impfungen:
Gelbfieber, Hepatitis, Tyhphus, Meningitis (für Induvidualreisende)
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer