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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Sicherheitsheinweise des Auswärtigen Amts
Von Reisen in das burundisch-kongolesisch –ruandische Grenzgebiet - westlich und östlich der Route Nationale (RN) 10 und nördlich der RN 6 (nördlich und westlich der Stadt Cibitoke und auch nördlich der Stadt Kayanza, besonders das Kibira-Waldgebiet) - wird dringend abgeraten. Von Reisen in die Provinz Bubanza wird abgeraten. Das gilt nicht für die Provinzhauptstädte.
Informationsstand: 20.05.2021

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Burundi (BI)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei einer offiziellen Stelle Burundis.

Seit dem 5. Januar 2023 ist weder bei Einreise über den Flughafen Bujumbura noch bei Einreise an den Landesgrenzen ein Corona-Test notwendig.

Ausreise und Transit

Für die Ausreise ist ein negatives Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden sein darf (Kosten ca. 25 EUR), nur dann nachzuweisen, wenn die Fluglinie und das Zielland dies verlangen.

Beschränkungen im Land

Derzeit sind größere private Feiern oder Zusammenkünfte aus sozialem Anlass lediglich am Wochenende gestattet. Trotz ihres lediglich empfehlenden Charakters können Verstöße durch Bußgelder geahndet werden. Für den Besuch in Behörden und im Personennahverkehr besteht Maskenpflicht. Handhygieneregeln werden empfohlen, werden jedoch von einzelnen lokalen Verwaltungen als verbindlich angesehen.

Empfehlungen

  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der burundischen Regierung.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Burundi gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist nicht möglich

  • Es wird ein Visum vor Einreise benötigt

Für die Republik Burundi gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Besonderheiten

Zuständigkeitsbereich der Botschaft

  • Die Botschaft von Burundi in Berlin ist für folgende Nationalitäten zuständig: Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Norwegen, Schweden, Slowakei, Tschechien, Türkei, Vatikan

Impfvorschriften

  • Bei Einreisen direkt aus Europa ist keine Impfung vorgeschrieben.

Gelbfieberimpfnachweis bei Einreise aus Infektionsgebieten
Für Reisende, die sich innerhalb der letzten 6 Tage vor Ankunft in Burundi in Infektionsgebieten aufgehalten oder diese durchreist haben, ist die Gelbfieberimpfung zwingend vorgeschrieben. Von dieser Regelung sind Kinder unter 1 Jahr und Transitreisende, die bei der Durchreise den Flughafen nicht verlassen haben, ausgenommen.

Hier finden Sie weitere Informationen:
» http://www.frm-web.de
(Gelbfieberimpfstellen mit Liste)

Empfohlene Impfungen:
Gelbfieber, Hepatitis, Tyhphus, Meningitis (für Induvidualreisende)

Fakten

  • Hauptstadt: Bujumbura
  • Amtsprache: Kirundi, Französisch
  • Währung: Burundi Franc ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +257

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Norwegen, Schweden, Slowakei, Tschechien, Türkei, Vatikan oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Hotel- und Flugbestätigung
    • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über das gebuchte Hotel und die gebuchte Hin- und Rückreise.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Lettland, Litauen, Österreich, Norwegen, Schweden, Slowakei, Tschechien, Türkei, Vatikan oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 2 Passfotos des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • identisch
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 2 Visa Antragsformulare
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung
    Ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
    • Grund und Dauer der Reise
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Aufenthaltsorte, Adressdaten des Geschäftspartners
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden.
    • Adressat: Botschaft von Burundi, Konsularabteilung, Berliner Str. 36, 10715 Berlin.
  • Einladung des Geschäftspartners aus Burundi
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Konsulate
in Deutschland
  • Burundi Botschaft Berlin
    Berliner Str. 36
    10715 Berlin
  • Burundi Honorarkonsulat Stuttgart
    Danneckerstr. 4
    70182 Stuttgart

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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