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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts zu Libanon

Vor Reisen

  • in die Bezirke Hermel und Baalbek nördlich der Stadt Baalbek, sowie
  • in die Ortschaften Britel, Hortalaa, El Nabi Chit und deren unmittelbare Umgebung sowie
  • in grenznahe Gebiete zu Syrien und Israel,
  • in palästinensischeFlüchtlingslager oder in die südlichen Vororte Beiruts, insbesondere in die „Dahiye“ wird gewarnt.

Die „Dahiye“ und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete:

  • südlich des Camille Chamoun Stadions und der Adnan Al Hakim Straße bis auf Höhe des Flughafens,
  • von der Küste bis zur Camille Chamoun Straße/Old Saida Straße, einschließlich der Gebiete Bir Hassan, Chiyah, Ghobeiry, Haret Hreik, Borj El Brajneh, Mar Elias, Er Rouais und Laylaki (ausschließlich der Flughafenstraße [51] und der Gebiete zwischen dem Golfclub und dem Flughafen).

Von Reisen

  • in die Bezirke Akkar, Rachaya, Hasbaya und Marjaayoun,
  • in die übrigen Gebiete im Bezirk Baalbek,
  • in die Stadt Tripoli sowie
  • in Gebiete südlich des Litani mit Ausnahme der Stadt Tyros
    wird dringend abgeraten.

Von einer Einreise in den Libanon auf dem Seeweg über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird dringend abgeraten, siehe auch Reisewarnung für Syrien. Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen.[... mehr]


Informationsstand: 20.06.2022

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Libanesische Republik (LB)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.

Bei Einreise muss weder das Ergebnis eines PCR-Tests noch das eines Antigen-Schnelltests vorgelegt werden. Die Bestimmungen der Fluggesellschaften können ggf. hiervon abweichen.

Ausreise und Transit

Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.

Beschränkungen im Land

Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.

Für den öffentlichen Raum (allerdings nur bei Ansammlungen im Freien sowie in geschlossenen Räumen) sowie in medizinischen Einrichtungen gilt eine Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken und zur Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der libanesischen Regierung und erkundigen Sie sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der zuständigen libanesischen Botschaft zu den aktuellen Einreisebestimmungen.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
  • Stellen Sie sicher, dass Sie ausreichenden Krankenversicherungsschutz haben, der auch die Behandlung bei einer Infektion mit COVID-19 abdeckt. Tragen Sie einen Nachweis darüber bei Einreise mit sich.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das libanesische Gesundheitsamt unter +961 (0) 1 594459. Eine Übersicht der Testzentren veröffentlicht das libanesische Gesundheitsministerium.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist möglich:

  • Deutsche Staatsangehörige können bei Ankunft auf dem Flughafen (in Beirut) und an den Grenzstellen ein Visum für einen Aufenthalt bis maximal 1 Monat erhalten.
  • Das Visum kann vorort bis 3 Monate verlängert werden

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Reisepass oder Kinderreisepass der Republik Deutschland, der mindestens 3 Monate länger als das Visum gültig sein muss.
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.

Für die Libanesische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Ein Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich:

  • visumfrei für Touristen bis 1 Monat (verlängerbar bis 3 Monate):
    Andorra, Antigua und Barbuda,  Argentinien, Armenien, Aserbaidschan,  Australien, Bahamas, Barbados, Belarus, Belgien, Belize, Bhutan, Brasilien, Bulgarien, Chile, China Rep., Costa Rica, Dänemark, Dominikanische Republik, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Georgien, Großbritannien, Hong Kong , Irland, Island, Italien, Japan, Jugoslawien, Kanada, Kasachstan, Kirgistan, Korea (Süd-), Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Malaysia, Malta, Mexiko, Monaco, Moldavien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Neuseeland, Niederlande ,Österreich, Palau, Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Samoa, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, St. Kitts und Nevis, Tadschikistan, Trinidad und Tobago, Tschechische Republik, Türkei (nur am Flughafen), Turkmenistan, Ukraine, Ungarn, USA, Usbekistan, Venezuela, Zypern.

Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen und in allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Nationaler Reisepass oder Kinderreisepass, der mindestens 3 Monate länger als das Visum gültig sein muss.
  • Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung.

Für die Libanesische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.

Fakten

  • Hauptstadt: Beirut
  • Amtsprache: Arabisch, Französisch
  • Währung: Libanesisches Pfund ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +961

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Farbkopie der ersten 3 Seiten des Reisepasses
    • Farbkopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Farbkopie der ersten 3 Seiten des Reisepasses
    • Farbkopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 3 Monate länger als das Visum
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • Farbkopie der ersten 3 Seiten des Reisepasses
    • Farbkopie der gültigen Aufenthaltserlaubnis
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Reisebestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
  • Empfehlungsschreiben der deutschen Firma
    • Schreiben des deutschen Unternehmens mit genauen Angaben über den Grund und die Dauer der geplanten Reise, sowie die Aufenthaltsorte in Libanon. Eine Kostenübernahmebestätigung ist vorteilhaft.
  • Einladung des Geschäftspartners in Libanon
    • Die Einladung muss die vollständige Anschrift des Partners in Libanon enthalten.
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Konsulate
in Deutschland
  • Libanon Botschaft Berlin
    Berliner Str. 127
    13187 Berlin
  • Libanon Honorarkonsulat Frankfurt am Main
    Mainzer Landstr. 268
    60326 Frankfurt/M

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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