Vor Reisen
Die „Dahiye“ und die südlichen Vororte Beiruts umfassen die Gebiete:
Von Reisen
Von einer Einreise in den Libanon auf dem Seeweg über den Hafen Tripoli oder auf dem Landweg über Syrien wird dringend abgeraten, siehe auch Reisewarnung für Syrien. Individualreisende sollten ausschließlich den Flughafen Beirut für Ein- und Ausreisen nutzen.[... mehr]
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der libanesischen Regierung.
Bei Einreise muss weder das Ergebnis eines PCR-Tests noch das eines Antigen-Schnelltests vorgelegt werden. Die Bestimmungen der Fluggesellschaften können ggf. hiervon abweichen.
Derzeit gelten keine COVID-19-bedingten Beschränkungen.
Es kann weiterhin kurzfristig zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens kommen, insbesondere an religiösen Feiertagen.
Für den öffentlichen Raum (allerdings nur bei Ansammlungen im Freien sowie in geschlossenen Räumen) sowie in medizinischen Einrichtungen gilt eine Empfehlung zum Tragen von Mund-Nasen-Schutzmasken und zur Einhaltung des Mindestabstands von einem Meter.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für die Libanesische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Alle oben nicht genannten Staatsangehörigen und in allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
Für die Libanesische Republik gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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