Einreise- & Visum-Bestimmungen
Demokratische Volksrepublik Korea (KP)
Covid-19 Informationen
Einreise
Die Einreise nach Nordkorea ist seit März 2020 für Ausländer strikt untersagt.
Ausreise und Transit
Der Flug- und Schienenverkehr zwischen Nordkorea und dem Ausland (China und Russland) ist bis auf Weiteres komplett eingestellt.
Beschränkungen im Land
Die Deutsche Botschaft ist wie die anderen Botschaften europäischer Staaten seit März 2020 vorübergehend geschlossen. Eine konsularische Unterstützung für deutsche Staatsangehörige ist gegenwärtig nicht gewährleistet.
Es muss davon ausgegangen werden, dass das örtliche Gesundheitssystem nicht über die Möglichkeiten zur Diagnose und Behandlung einer akuten COVID-19-Erkrankung verfügt.
Die pandemiebedingten Hygieneregeln sollten zur eigenen Sicherheit eingehalten werden. Dazu gehören das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, gute Handhygiene und die Wahrung sozialer Distanz.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden. Bei Verstößen gegen die Hygienevorschriften können Geldstrafen verhängt werden.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Falls eine Arbeitsaufnahme erfolgt, muss ein Arbeitsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für die Demokratische Volksrepublik Korea (Nordkorea) gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land ausschließlich touristisch zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Falls eine Arbeitsaufnahme erfolgt, muss ein Arbeitsvisum beantragt werden.
Fakten
- Hauptstadt: Pjöngjang
- Amtsprache: Koreanisch
- Währung: Won (= 100 Chon) ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +850
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Einreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- 2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
- 1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Reisebestätigung vom Korea International Tourist Bureau (KITB)
- Das KITB muss bestätigen, dass die Reise gebucht und bezahlt ist. Zusätzlich muss auf dieser Bestätigung ein Genehmigungsvermerk für die Visumerteilung notiert sein.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
- Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik oder
- nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt - Passgültigkeit bei Einreise mindestens 3 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- 2 Passfotos des Antragstellers
- nicht älter als 6 Monate
- identisch
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
- Da die Konsulate die Anforderungen an die eingereichten Passfotos kurzfristig ändern können, empfehlen wir Ihnen, sicherheitshalber immer biometrische Passfotos bei Visumanträgen zu verwenden. Sie ersparen sich damit unter Umständen eine verlängerte Bearbeitungszeit im Konsulat.
- 1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
- Einladung des nordkoreanischen Geschäftspartners
- In der Einladung muss mitgeteilt werden, dass die Genehmigung zur Visumerteilung in PYONGYANG beantragt wurde und direkt an die Botschaft in Berlin gesandt wird.
im Web
in Deutschland
- Nordkorea (Korea, Dem. Volksrep.) Konsulat Berlin
Glinkastraße 5-7
10117 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer