Vor Reisen nach Belarus wird gewarnt. [... mehr]
Informationsstand: 25.02.2022
Bestimmungen zur Ein- und Ausreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Ein- und Ausreisebestimmungen bei dem belarussischen Grenzschutz (Tel: +375 17 329 1898).
Derzeit bestehen keine COVID-19-bedingten Einreisebeschränkungen.
Eine Durchreise auf dem Landweg über Polen nach Deutschland und eine Ausreise nach Litauen sind grundsätzlich möglich, s. Reise- und Sicherheitshinweise Polen bzw. Litauen.
Es bestehen derzeit keine einschränkenden COVID-19-Maßnahmen.
Die visafreie Einreise zum privaten-, touristischen oder geschäftlichen Zweck muss über den Grenzkontrollpunkt am Nationalen Flughafen Minsk erfolgen, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Republik Belarus gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, Freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Die visafreie Einreise zum privaten, touristischen oder geschäftlichen Zweck muss über den Grenzkontrollpunkt am Nationalen Flughafen Minsk erfolgen, dabei ist Folgendes bereitzuhalten:
Für Staatsangehörigen von China, Gambia, Haiti, Honduras, Indien, Libanon, Namibia, Samoa, Vietnam ist zusätzlich ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder des Schengen-Raumes im Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf deren Territorium sowie Flugtickets erforderlich, die den Abflug vom Nationalen Flughafen Minsk innerhalb von 30 Tagen nach Einreise nach Belarus bestätigen (Nachweis der Rückkehrwilligkeit).
* Ein gültiges Multivisum der EU-Staaten oder der Staaten des Schengen-Raumes im gültigen Reisepass mit einem Vermerk über Einreise auf denen Territorium sowie Flugtickets, in deren Datum des Abfluges vom Nationalen Flughafen Minsk bestätigt ist, sind erforderlich.
*** Darunter Personen, die Nichtbürger-Status in der Republik Lettland haben.
**** Darunter staatenlose Personen mit dem ständigen Wohnsitz in der Republik Estland.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Für die Republik Belarus gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Besuchervisum berechtigt dazu, Freunde oder Verwandte zu besuchen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Das Transitvisum berechtigt dazu, Belarus zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Visum berechtigt zu einem maximalen Transitaufenthalt von 48 Stunden.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Besuchervisum berechtigt dazu, Freunde oder Verwandte zu besuchen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer