Einreise- & Visum-Bestimmungen
Königreich Bahrain (BH)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise können sich sich mit der Pandemielage ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der bahrainischen Regierung.
Derzeit bestehen keine pandemiebedingten Einreisebeschränkungen.
Ausreise und Transit
Ein Transit am Bahrain International Airport ist für Passagiere der Gulf Air möglich.
Beschränkungen im Land
Im Rahmen des Hausrechts kann eine Maskenpflicht gelten, z.B. in medizinischen Einrichtungen.
Empfehlungen
- Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.
- Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der bahrainischen Regierung.
- Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das Gesundheitsamt, Tel. 444.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- Die Visumerteilung bei Ankunft auf dem Flughafen ist für einen Aufenthalt bis maximal 14 Tage für deutsche Touristen und Geschäftsreisende möglich.
- Das Konsulat in Deutschland erteilt keine Visa vor Einreise.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland (mindestens 6 Monate gültig)
- Nachweis der bestätigten Rück- und Weiterreisetickets
- Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
- Die Gebühr beträgt ca. EUR 15,00
Für das Königreich Bahrain gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für folgende Staatsangehörige möglich:
- Die Visumerteilung bei Ankunft auf dem Flughafen ist für einen Aufenthalt bis maximal 14 Tage für Staatsangehörige der EU-Mitgliedsstaaten möglich.
- Das Konsulat in Deutschland erteilt keine Visa vor Einreise.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für die oben genannten Staatsangehörigen mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Reisepass oder Kinderreisepass (mindestens 6 Monate gültig)
- Nachweis der bestätigten Rück- und Weiterreisetickets
- Ausreichende Geldmittel für den Aufenthalt
- Die Gebühr beträgt ca. EUR 15,00
Einreise mit Visum
Alle Nationalitäten, die nicht zu den EU-Mietgliedsstaaten gehören, benötigen ein Visum vor Einreise
-
Die Visa müssen unter folgendem Link beantragt werden:
http://www.evisa.gov.bh/VisaBhr1En.html
Für das Königreich Bahrain gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Besonderheiten
Geschäftsreisen
- Die Einholung einer Genehmigungsnummer beim Ministerium für Informationen ist vor Abflug zwingend notwendig.
Fakten
- Hauptstadt: Manama
- Amtsprache: Arabisch
- Währung: Bahrain Dinar ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +973
im Web
in Deutschland
- Bahrain Botschaft Berlin
Klingelhöferstr. 7
10785 Berlin
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer