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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Reisewarnung des Auswärtigen Amts - Ukraine
Vor Reisen in die Ukraine wird gewarnt. [... mehr]
Informationsstand: 25.02.2022

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Ukraine (UA)


Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige können für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum einreisen.
  • Die innerhalb des halben Jahres (ab Ersteinreise / Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet.
  • Die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres sind unbeschränkt.
  • Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist spätestens 3 Werktage vor Ablauf der bei Einreise erfolgten Registrierung möglich. Die Verlängerung muss bei der zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle (WGIRFO) erfolgen.

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass, der bei Ausreise noch mindestens 1 Monat gültig ist.
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine

Für die Republik Ukraine gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Privatvisum berechtigt dazu, Privatpersonen in der Ukraine zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in der Ukraine aufzunehmen. Das Transitivisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich für folgende Staatsangehörige:

  • Visumfreie Einreise für folgende Nationalitäten:
    • Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Georgien, Moldau, Russland, Usbekistan
  • Visumfrei für einen Aufenthalt bis 90 Tage (innerhalb einer Frist von 6 Monaten seit der ersten Einreis) für folgende Nationalitäten:
    • EU-Mitgliedstaaten, Andorra, Island, Japan, Kanada, Korea (Republik), Liechtenstein, Monaco, Mongolei, Moldau, Norwegen, Paraguay, Polen, Rumänien, San Marino, Schweiz, USA, Vatikanstadt
       
  • Die oben genannten Staatsangehörigen können für einen Aufenthalt bis maximal 90 Tage pro Halbjahr (ab Ersteinreise) ohne Visum einreisen.
  • Die innerhalb des halben Jahres (ab Ersteinreise / Stempel der Grenzbehörde) in der Ukraine verbrachten Tage werden zusammengerechnet.
  • Die Zahl der Einreisen innerhalb des halben Jahres sind unbeschränkt.
  • Eine Verlängerung des Aufenthaltes ist spätestens 3 Werktage vor Ablauf der bei Einreise erfolgten Registrierung möglich. Die Verlängerung muss bei der zuständigen ukrainischen Pass- und Meldestelle (WGIRFO) erfolgen.

In allen anderen Fällen und für alle oben nicht genannten Nationalitäten wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass, der bei Ausreise noch mindestens 1 Monat gültig ist.
  • Nachweis einer Reisekrankenversicherung mit Gültigkeit in der Ukraine

Für die Republik Ukraine gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Privatvisum berechtigt dazu, Privatpersonen in der Ukraine zu besuchen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren. Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in der Ukraine aufzunehmen. Das Transitivisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen.

Fakten

Informationen zum Transitvisum

Das Transitivisum berechtigt dazu, das Land zu Durchreisen, um zu seinem Zielland zu gelangen. Das Visum ist für eine Durchreise von bis zu 5 Tagen gültig.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 1 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 1 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Krankenversicherung mit Gültigkeit für die Ukraine
    • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes.
  • Vorlage der Fahrkarte oder des Flugtickets in Kopie
  • Visum des Ziellandes in Kopie

Informationen zum Privatvisum

Das Privatvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Freunde oder Verwandte zu besuchen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 1 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 1 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Krankenversicherung mit Gültigkeit für die Ukraine
    • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes.
  • Einladung
    • Entsprechende Originaleinladung, die bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des ukrainischen Innenministeriums zu beantragen ist
    • Nicht erforderlich für Staatsangehörige der EU-Mitgliedstaaten, Kanada, Schweiz, Japan, Türkei und Slowakei (bis 6 Monate Aufenthalt)

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 1 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 1 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Krankenversicherung mit Gültigkeit für die Ukraine
    • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes.
  • Unterlagen, die den touristischen Charakter der Reise bestätigen
    • Die Unterlagen müssen vor Beantragung des Visums in einer ukrainischen Reiseagentur, die über eine Referenznummer des Aussenministeriums der Ukraine verfügt, erstellt werden.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 1 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Krankenversicherung mit Gültigkeit für die Ukraine
    • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes.
  • Einladung des Geschäftspartners aus der Ukraine
    • Einladung des Geschäftspartners aus der Ukraine für Geschäftsreisende aller Nationalitäten bei einer Visagültigkeit ab 6 Monaten
    • Reisende mit folgenden Nationalitäten benötigen für eine Geschäftsreise von 3 bis 6 Monaten keine Einladung: Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsstaaten, sowie von Kanada, der Schweiz, Japan, der Türkei und der Slowake
    • Die Einladung ist bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des ukrainischen Innenministeriums von einer ukrainischen Organisation, Behörde, Firma usw. zu beantragen.

Informationen zum Studentenvisum

Das Studentenvisum berechtigt dazu, ein Studium in der Ukraine aufzunehmen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Ausreise mindestens 1 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben.
  • Krankenversicherung mit Gültigkeit für die Ukraine
    • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung für die Dauer des Aufenthaltes.
  • Originaleinladung des Ministeriums für Bildung der Ukraine
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Konsulate
in Deutschland
  • Ukraine Honorarkonsulat Leipzig
    August-Bebel-Str. 51
    04275 Leipzig
  • Ukraine Botschaft Berlin
    Albrechtstr. 26
    10117 Berlin
  • Ukraine Generalkonsulat Hamburg
    Mundsburger Damm 1
    22087 Hamburg
  • Ukraine Generalkonsulat Düsseldorf
    Immermannstr. 50-52
    40210 Düsseldorf
  • Ukraine Honorarkonsulat Mainz
    - IHK für Rheinhessen -
    Schillerplatz 7
    55116 Mainz
  • Ukraine Generalkonsulat Frankfurt am Main
    Vilbeler Str. 29
    60313 Frankfurt am Main
  • Ukraine Generalkonsulat München
    Lessingstr, 14
    80336 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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