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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Rumänien (RO)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Rumäniens.

Die Einreise nach Rumänien ist ohne COVID-19-bedingte Einschränkungen möglich.

Ausreise und Transit

Der Transit auf dem Landweg ist möglich.

Beschränkungen im Land

Es bestehen keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich über detaillierte Maßnahmen und ergänzende Informationen der rumänischen Regierung.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie einen Allgemeinarzt und bitten ihn um Rat. Falls der Arzt nicht erreichbar ist, wenden Sie sich an die regional zuständige Gesundheitsbehörde. Im Notfall wählen Sie die Notrufnummer 112.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist möglich

  • Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Rumänien kein Visum.
  • Meldepflicht 15 Tage nach Einreise
    Alle EU-Bürger müssen sich 15 Tage nach Einreise bei der zuständigen lokalen Polizei anmelden.
  • Aufenthaltserlaubnis ab 3 Monate nach Einreise erforderlich
    Alle EU-Bürger können sich bis zu 3 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis in Rumänien aufhalten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass/ Personalausweis

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist für folgende Staatsangehörige möglich

  • visumfreie Einreise für EU-Staatsbürger sowie Dänemark, Island, Norwegen, Schweiz, Liechtenstein.
  • visumfrei auch für Reisende mit gültigem Schengen Visum oder Aufenthaltserlaubnis für die EU (ausgenommen Türkei)
  • visumfreie Einreise auch für folgende Staatsangehörige:
    Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Brunei, Chile, Costa Rica, Guatemala, Honduras,  Israel, Japan, Kanada, Kroatien, Malaysia, Mauritius, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, El Salvador, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts und Nevis, Südkorea, Uruguay, USA, Vatikanstadt, Venezuela.
  • Meldepflicht 15 Tage nach Einreise
    Alle EU-Bürger müssen sich 15 Tage nach Einreise bei der zuständigen lokalen Polizei anmelden.
  • Aufenthaltserlaubnis ab 3 Monate nach Einreise erforderlich
    Alle EU-Bürger können sich bis zu 3 Monate ohne Aufenthaltserlaubnis in Rumänien aufhalten.

Einreisebestimmungen für nicht deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass oder Kinderreisepass

Visum vor Einreise

  • Nichtdeutsche Staatsangehörige
    der folgenden Länder benötigen grundsätzlich ein Visum vor Einreise:
    Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrein, Bangladesch, Belarus, Belize, Benin, Bhutan, Burma/Myanmar, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Botsuana, Burkina Faso, Burundi, China, Cote dIvoire, Dominika, Dominikanische Republik,Dschibuti, Ecuador, Eritrea, Fidschi, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Grenada, Guinea, Guinea Bissau, Guyana, Haiti, Indien, Indonesien, Irak, Iran, Jamaika, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kenia, Kirgisistan,Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo (Dem.Rep.), Kuba, Kuwait, Laos, Lesotho, Libanon, Liberia, Libyen, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mazedonien, Mikronesien, Moldau, Montenegro, Mongolei, Mosambik, Namibia, Nauru, Nepal, Nigeria, Nordkorea, Nördliche Marianen, Oman, Pakistan, Palau, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Ruanda, Russland, Salomonen, Sambia, Sao Tome u. Principe, Saudi Arabien, Senegal, Serbien, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, St. Lucia, St. Vincent u. die Grenadinen, Südafrika, Sudan, Surinam, Swasiland, Syrien, Tadschikistan, Tansania, Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Trinidad u. Tobago, Tschad, Tunesien, Türkei, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vereinigte Arabische Emirate, Vietnam, Westsamoa, Zentralafrikanische Republik.

Fakten

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Konsulate
in Deutschland
  • Rumänien Konsulat Berlin
    Dorotheenstr. 62-66
    10117 Berlin
  • Rumänien Konsulat Bonn
    Legionsweg 14
    53117 Bonn
  • Rumänien Konsulat München
    Richard-Strauss-Straße 149
    81679 München

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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