Vor Reisen in die folgenden Provinzen wird gewarnt:
Die Ostprovinzen Nord-Kivu, Sud-Kivu, Ituri und Tanganyika sowie die an diese Provinzen angrenzenden Regionen der Provinzen Maniema, Tshopo, Haut-Katanga und Haut-Lomami.
Die Grenzregionen zur Zentralafrikanischen Republik und Südsudan der Provinzen Bas-Uele, Haut-Uele und Nord-Ubangi. Die Gebiete der Bateke- und Bayaka-Volksgruppen in den Provinzen Mai-Ndombe und Kwilu. Von nicht dringend erforderlichen Reisen in die übrigen Landesteile der Demokratischen Republik Kongo einschließlich der Hauptstadt Kinshasa wird derzeit abgeraten.
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Informationsstand: 23.11.2022
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite des kongolesischen Gesundheitsministeriums.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende benötigen zur Einreise weiterhin einen negativen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf. Zusätzlich wird bei Ankunft am Zielflughafen in der Dem. Rep. Kongo ein weiterer verpflichtender PCR-Test vorgenommen, für den man sich im Vorfeld beim kongolesischen Gesundheitsministerium zu registrieren hat. Die Kosten für diesen Test betragen je nach Zahlungsart ca. 45 USD. Für vollständig geimpfte Reisende ist die Testpflicht vollständig entfallen. Der vorhandene Impfschutz kann mit einem Impfausweis nachgewiesen werden. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen.
Nicht vollständig gegen COVID-19 geimpfte Reisende müssen für die Ausreise einen höchstens 72 Stunden alten, negativen PCR-Test vorlegen, der von einem vom kongolesischen Gesundheitsministerium anerkannten Institut durchgeführt sein muss. Es ist empfehlenswert, zwei Kopien des Testergebnisses mit sich zu führen.
Für vollständig geimpfte Reisende entfällt die Testpflicht. Der vorhandene Impfschutz kann mit einem Impfausweis nachgewiesen werden. Alle üblichen Vakzine und Kombinationen werden akzeptiert. Nachweise über Boosterimpfungen werden nicht in Betracht gezogen.
Da es an kongolesischen Flughäfen keine Transitbereiche gibt, gelten beim Verlassen des Flugzeuges die oben beschriebenen Einreiseregelungen.
Vollständig Geimpfte können unter Vorlage eines Impfnachweises nationale Flüge uneingeschränkt nutzen. Nicht vollständig Geimpfte müssen vor Antritt der Reise einen negativen Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Ankunft am Zielflughafen nicht älter als 14 Tage sein darf. An Posten der Sicherheitskräfte und Grenzen erfolgen vereinzelt Gesundheitskontrollen. In den Provinzen Ituri und Nordkivu gilt seit Mai 2021 Kriegsrecht („Etat de siège“) verbunden mit einer nächtlichen Ausgangssperre. Diese wurde lediglich für die Stadt Goma inzwischen wieder aufgehoben.
Für die Demokratische Republik Kongo gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Für die Demokratische Republik Kongo gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, um dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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