Einreisen für Ausländer nach Myanmar sind grundsätzlich wieder möglich. Nähere Informationen erteilt die zuständige myanmarische Auslandsvertretung. Für Geschäfts- und touristische Reisen soll die Einholung elektronischer Visa („e-Visa“) unter bestimmten Bedingungen wieder möglich sein. Weitere Detailinformationen veröffentlichen die myanmarischen Behörden.
Einreisende Ausländer müssen einen internationalen Krankenversicherungsnachweis vorlegen, der explizit auch die Kostenübernahme bei COVID-19-Erkrankung beinhaltet. Vollständig gegen COVID-19 geimpfte Personen benötigen einen Impfnachweis (die Impfung muss vor mind. 14 Tagen erfolgt sein).
Nicht vollständig geimpfte Personen benötigen zudem einen negativen PCR-Test, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf. Alle Nachweise müssen in gedruckter Form vorgelegt werden.
Bei Vorliegen von Symptomen bei Einreise erfolgt ein kostenpflichtiger Schnelltest, bei einem positiven Testergebnis ist mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern bzw. bei Symptomfreiheit ggf. in vorbestimmten Hotels und hohen Kosten zu rechnen.
Kinder unter 12 Jahren sind von Impf- und Testpflichten befreit.
Die Ausreise im internationalen Luftverkehr ist möglich, allerdings bestehen derzeit nur wenige Flugverbindungen, u.a. der Fluglinien Myanmar Airlines International, Singapore Airlines, Thai Smile oder Myanmar National Airlines, die über die Fluglinien, Reiseportale oder über Reisebüros gebucht werden können. Eine rechtzeitige Buchung wird empfohlen.
Inlandsflüge sind in begrenztem Umfang möglich. Auf dem Landweg zu erreichende Grenzübergänge nach Indien sind für den Personenverkehr offenbar weiterhin geschlossen. An weiteren Grenzübergängen ist der Grenzübertritt auf dem Landweg oft nur Staatsangehörigen der jeweiligen Anrainerstaaten möglich.
Landesweit gelten noch diverse Einschränkungen. Viele Banken und Behörden bleiben geschlossen oder bieten nur Basisdienste an. Bargeldversorgung an Geldautomaten ist zumeist nicht möglich. Es besteht ein Versammlungsverbot für Gruppen ab fünf Personen.
Im öffentlichen Raum sollte weiterhin ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden. Abstandsregeln sind einzuhalten.
Für die Republik der Union von Myanmar gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen. Das Meditationsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, längere Aufenthalte zum Zwecke der Meditation in Myanmar zu verbringen.
Für folgende Nationalitäten ist die Visabeantragung ohne Wohnsitznachweis in Deutschland möglich:
Alle anderen Staatsangehörigen benötigen einen Wohnsitznachweis in Deutschland.
Für die Republik der Union von Myanmar gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, Konferenzen und Messen zu besuchen oder z. B. Verhandlungen zu führen. Das Meditationsvisum berechtigt den Antragsteller dazu, längere Aufenthalte zum Zwecke der Meditation in Myanmar zu verbringen.
Das Visum ist ab Ausstellung für 3 Monate gültig und berechtigt ab Einreise zu einem touristischen Aufenthalt von 28 Tagen. Touristen dürfen während ihres Aufenthaltes nur in Hotels und Gästehäusern untergebracht sein.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Das Visum ist ab Ausstellung für 3 Monate gültig und berechtigt ab Einreise zu einem geschäftlichen Aufenthalt von 28 Tagen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Für längere Aufenthalte zum Zwecke der Meditation kann ein Meditationsvisum beantragt werden. Das Meditationsvisum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig. Da die Bearbeitung einige Zeit dauern kann, wird vom Konsulat empfohlen, dieses Visum mindestens 2 Monate vor Abreise zu beantragen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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