Einreise- & Visum-Bestimmungen
Nepal (NP)
Covid-19 Informationen
Einreise
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
Für die Einreise ist entweder ein Nachweis über die vollständige COVID-19-Impfung oder ein negativer PCR-Test erforderlich. Kinder unter fünf Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen.
Als vollständig geimpft gelten alle Reisenden 14 Tage nach der letzten notwendigen Impfung gemäß den WHO-Richtlinien für vollständigen Impfschutz. Der Impfnachweis ist entweder in Form des gelben WHO Impfbuchs oder als Impfnachweis (z.B. COVID-19-Zertifikat der EU) mit QR-Code (in Englisch), ausgedruckt oder in einer App, mitzuführen.
Der negative PCR-Test (Gene Xpert/True NAAT oder äquivalenter Test) darf beim Abflug nicht älter als 72 Stunden sein.
Weitere Einreisevorschriften (z.B. Visaerfordernisse) siehe Einreise und Zoll.
Ausreise und Transit
Bei Ausreise sind die Einreisevorschriften der Zielländer bzw. die Impf- und Hygienevorschriften der Fluggesellschaften zu beachten.
Ausländern ist der Grenzübertritt auf dem Landweg erlaubt (Ausnahme: Indien erlaubt weiterhin keine Einreise auf dem Landweg mit einem indischen Touristen-Visum). Das Visum für das Zielland ist vorzulegen. Kurzfristige Schließungen einzelner Grenzübergänge sind möglich.
Bei nationalen Flügen kann ein Nachweis des Impfstatus oder ein PCR-Test verlangt werden.
Beschränkungen im Land
Derzeit gelten keine pandemiebedingten Beschränkungen.
Empfehlungen
- Befolgen Sie die Hinweise lokaler Behörden.
- Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie das nächstgelegene Krankenhaus. Eine Liste von Krankenhäusern finden Sie auf der Webseite der Deutschen Botschaft Kathmandu.
- Beachten Sie die Informationen der nepalesischen Einwanderungsbehörde.
- Halten Sie Ihre Eintragungen in der Krisenvorsorgeliste aktuell.
Informationen für deutsche Staatsangehörige
Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:
- Für deutsche Touristen ist die Visumerteilung bei Ankunft auf dem Flughafen (Kathmandu oder an jedem Grenzübergang) für einen Aufenthalt bis zu maximal 90 Tage möglich.
In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise
Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:
- Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- Kinderreisepass
- Passgültigkeit mindestens 6 Monate bei Einreise
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
- 1 Passfoto
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- Nachweis der Rück- oder Weiterreisetickets mit bestätigter Flugbuchung
Für das Land Nepal gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige
Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich
Für das Land Nepal gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Fakten
- Hauptstadt: Kathmandu
- Amtsprache: Nepali
- Währung: Nepalesische Rupie ⇒ Währungsrechner öffnen
- Telefonvorwahl: +977
Informationen zum Touristenvisum
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen, dort Urlaub zu machen oder Freunde und Verwandte zu besuchen. Das Visum ist ab Ausstellung 180 Tage gültig und berechtigt je Einreise einen Aufenthalt von bis zu 15 / 30 oder 90 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
EU-Bürger: auch ohne Meldebescheinigung /Wohnsitznachweis für Deutschland möglich. - Passgültigkeit bei Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
gültiger Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Informationen zum Geschäftsvisum
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Konferenzen zu besuchen oder Verhandlungen und Geschäftsgespräche zu führen. Das Visum ist ab Ausstellung 180 Tage gültig und berechtigt je Einreise einen Aufenthalt von bis zu 15 / 30 oder 90 Tagen.
Einreisebestimmungen mit Visum
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
-
Originalreisepass
- gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
-
nationaler Reisepass mit mindestens 3 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland.
EU-Bürger: auch ohne Meldebescheinigung /Wohnsitznachweis für Deutschland möglich. - Passgültigkeit bei Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
gültiger Kinderreisepass
- Passgültigkeit bei Visaausstellung mindestens 6 Monate
- mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“
-
1 Passfoto des Antragstellers
- biometrisch
- nicht älter als 6 Monate
- farbig
- Größe: 3,5 x 4,5 cm
- nur Originale: keine Scans oder Kopien
-
1 Visa Antragsformular
- vollständig ausgefüllt
- vom Antragsteller persönlich unterschrieben
-
Reisebestätigung
- Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise
-
Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
- Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit folgenden Angaben:
- Grund und Dauer der Reise
- Beruf des Reisenden
- Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
- Adressdaten des nepalisischen Partners
- zu besuchende Orte
- Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma vollständig übernommen werden
- Bestätigung, dass der Reisende nach seiner Rückkehr weiter beschäftigt wird
- Adressat: Botschaft der Demokratischen Bundesrepublik Nepal, Konsularabteilung, Guerickestr. 27, 10587 Berlin
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
im Web
in Deutschland
- Nepal Konsulat Berlin
Guerickestrasse 27
10587 Berlin - Nepal Honorarkonsulat Köln
Hohenzollernring 26
50672 Köln - Nepal Honorarkonsulat Dreieich
Robert-Bosch-Str. 32
60599 Dreieich - Nepal Honorarkonsulat Stuttgart
Schloßstraße 21
70174 Stuttgart - Nepal Honorary Consulate General of Nepal
Residenzstr. 25
80333 München
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer