Vor Reisen
Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft.
Kamerun hat seine Landesgrenzen teilweise geöffnet. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist unter Auflagen möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.
Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Kamerunische Auslandsvertretungen können unter bestimmten Auflagen auch anderen Personen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilen. Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.
Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Weiterhin muss an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt. Der Botschaft ist es in diesen Fällen nicht möglich, konsularische Hilfe zu leisten, da der Zugang verwehrt wird.
Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test nur verlangt, wenn das Zielland diesen bei Einreise fordert. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.
Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden.
In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln.
Für die Republik Kamerun gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Für die Republik Kamerun gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.
Eine Registrierung ist nur bei einem Aufenthalt von über drei Monaten bei der örtlichen Immigrationsbehörde erforderlich.
Alle Reisenden, die das Land verlassen, müssen über ein gültiges, internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis-Impfung (Kinderlähmung) verfügen. Je nach Ausstellungsdatum und Tarif des Tickets, kann bei Ausreise eine Flughafensteuer anfallen. Sie beläuft sich auf knapp 15.000,- XAF und ist am Flughafen über die Fluggesellschaft zu zahlen. Sie muss in bar, in XAF, entrichtet werden.
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.
Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:
Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.
Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt
Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer