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Einreise- & Visum-Bestimmungen

Aktuelle Meldungen zum Land
Teilreisewarnung des Auswärtigen Amts - Kamerun
Vor Reisen
  • in die Region Extrême-Nord (einschließlich des Tschadsees),
  • in die Grenzgebiete zu Nigeria (mitsamt den anglophonen Regionen North-West und South-West),
  • zu Tschad (jeweils auf der gesamten Länge der Grenzen),
  • zur Zentralafrikanischen Republik.
  • in die anglophonen Regionen North-West und South-West und
  • zur Halbinsel Bakassi und Umgebung
wird gewarnt.

Von Reisen
  • in die Regionen Adamaoua und Nord sowie
  • alle entlegenen Gebiete Kameruns
wird abgeraten. [... mehr]
Informationsstand: 03.03.2022

Flagge von ##COUNTRYNAME##

Republik Kamerun (CM)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen bei offiziellen Stellen Kameruns, z.B. der kamerunischen Botschaft.

Kamerun hat seine Landesgrenzen teilweise geöffnet. Die Einreise per Flugzeug, Schiff oder Fahrzeug ist unter Auflagen möglich. Ausnahmen bestehen für die Einfuhr von Versorgungsgütern.

Die Einreise nach Kamerun ist derzeit nur kamerunischen Staatsangehörigen und Ausländern mit bestehendem Daueraufenthaltsrecht („Carte de Séjour“) gestattet. Kamerunische Auslandsvertretungen können unter bestimmten Auflagen auch anderen Personen Visa für einen kurzfristigen Aufenthalt erteilen.  Verbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die kamerunische Botschaft.

Bei der Einreise muss ein negativer PCR-Test, der nicht älter als 72 Stunden sein darf, vorgelegt werden. Weiterhin muss an den Flughäfen Jaunde-Nsimalen und Douala zusätzlich ein Antigen-Schnelltest gemacht werden. Erst wenn das negative Testergebnis vorliegt, kann die Einreise (Pass- und Zollkontrolle) stattfinden. Sofern das Testergebnis positiv ist, werden Einreisende den staatlichen Gesundheitsbehörden überstellt. Der Botschaft ist es in diesen Fällen nicht möglich, konsularische Hilfe zu leisten, da der Zugang verwehrt wird.

Ausreise und Transit

Bei Ausreise über die internationalen Flughäfen in Jaunde-Nsimalen und Douala wird ein negativer PCR-Test nur verlangt, wenn das Zielland diesen bei Einreise fordert. Der PCR-Test darf nicht älter als 72 Stunden sein. Für die Ausreisen auf dem See- oder Landweg, bzw. über die internationalen Flughäfen von Maroua und Garoua sind keine negativen PCR-Testnachweise erforderlich.

Beschränkungen im Land

Es gelten Beschränkungen im Land, die aber in der Praxis zum Großteil nicht umgesetzt werden.

In der Öffentlichkeit besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zum Einhalten von Abstandsregeln.

Empfehlungen

  • Achten Sie aus eigener Sicherheit auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokalen Behörden.
  • Informieren Sie sich über detaillierte und ergänzende Informationen beim kamerunischen Gesundheitsministerium.
  • Bei COVID-19 Symptomen oder Kontakt mit Infizierten kontaktieren Sie die COVID-19-Hotline 1510.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für die Republik Kamerun gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für die Republik Kamerun gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden.

Besonderheiten

Registrierung nach Einreise

Eine Registrierung ist nur bei einem Aufenthalt von über drei Monaten bei der örtlichen Immigrationsbehörde erforderlich.

Ausreise

Alle Reisenden, die das Land verlassen, müssen über ein gültiges, internationales Impfzertifikat mit einer dokumentierten Poliomyelitis-Impfung (Kinderlähmung) verfügen. Je nach Ausstellungsdatum und Tarif des Tickets, kann bei Ausreise eine Flughafensteuer anfallen. Sie beläuft sich auf knapp 15.000,- XAF und ist am Flughafen über die Fluggesellschaft zu zahlen. Sie muss in bar, in XAF, entrichtet werden.

Fakten

  • Hauptstadt: Yaounde
  • Amtsprache: Französisch, Englisch
  • Währung: CFA-Franc BEAC⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +237

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
    • Kopie des gültigen internationalen Impfausweises mit Gelbfieberimpfnachweises.
    • Hier finden Sie weitere Informationen:
      » http://www.frm-web.de
      (Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
  • Reisebestätigung + Hotelbestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte Hotelunterkunft.

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche und Verhandlungen zu führen oder den Besuch von Konferenzen und Seminaren.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit bei Visabeantragung mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • farbig
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Gelbfieberimpfnachweis (Kopie)
    • Kopie des gültigen internationalen Impfausweises mit Gelbfieberimpfnachweises.
    • Hier finden Sie weitere Informationen:
      » http://www.frm-web.de
      (Gelbfieberimpfstellen mit Liste)
  • Reisebestätigung + Hotelbestätigung
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte und bezahlte Hin- und Rückreise.
    • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die bezahlte Hotelunterkunft.
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    • Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit Angabe des Reisegrundes und der Reisedauer, die Anschrift der Kontaktfirma in Kamerun sowie mit einem Vermerk darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
  • Einladung des Geschäftspartners aus Kamerun (Kopie)

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen.

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Kamerun Konsulat Bonn (Bad Godesberg)
    Rheinallee 76
    53173 Bonn

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
» Disclaimer