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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Staat Malaysia (MY)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise ändern sich mit der Pandemielage häufig. Bitte informieren Sie sich zusätzlich bei den offiziellen Stellen Malaysias.

Bei allen Einreisenden werden Temperaturmessungen durchgeführt. Bei Krankheitssymptomen sind weitere Tests und ggfs. Quarantäne vorgesehen. Die malaysische Regierung empfiehlt, sich vor Einreise die App „MySejahtera“ herunterzuladen, da andernfalls – abhängig von der aktuellen pandemischen Lage - der Zugang zu Einkaufszentren, etc. beeinträchtigt sein kann. 

Ausreise und Transit

Derzeit gibt es keine gesonderten Vorschriften für Transit und Ausreise. 

Beschränkungen im Land

Es besteht Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, Krankenhäusern und medizinischen Einrichtungen; darüber hinaus für Personen mit COVID-19-Symptomen oder einem positiven COVID-19-Test. Einkaufszentren, etc. können die Vorlage der App „MySejahtera“ verlangen.

Das Gesundheitsministerium stellt die jeweils geltenden Regelungen in malaysischer Sprache zur Verfügung. Englischsprachige Informationen sind über die lokalen Medien erhältlich.

Empfehlungen

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Ein Visum bei Einreise ist für deutsche Staatsangehörige möglich:

  • bei Ankunft auf dem Flughafen erhalten deutsche Staatsangehörige ein Visum für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt bis maximal 90 Tage
  • Eine Berufstätigkeit ist nicht erlaubt

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige mit Visum bei Einreise

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
    • Passgültigkeit bei Einreise: mindestens 6 Monate

Für den Staat Malaysia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Bei einer Arbeitsaufnahme ist ein Arbeitsvisum erforderlich.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für den Staat Malaysia gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Für Geschäftsgespräche, Verhandlungen oder den Besuch von Konferenzen muss ein Geschäftsvisum beantragt werden. Bei einer Arbeitsaufnahme ist ein Arbeitsvisum erforderlich.

Besonderheiten

Arbeitsvisum vor Einreise erforderlich!

Informationen sind für Vertragskunden online zum Formular BESTELLANKÜNDIGUNG hinterlegt.

Fakten

Visum bestellen

Konsulate
in Deutschland
  • Malaysia Botschaft Berlin
    Klingelhöferstr. 6
    10785 Berlin
  • Malaysia Honorarkonsulat Hamburg
    Kajen 2
    20459 Hamburg
  • Malaysia Generalkonsulat Frankfurt am Main
    - Kastor, Etage 17-18 -
    Platz der Einheit 1
    60327 Frankfurt am Main
  • Malaysia Honorargeneralkonsulat Böblingen
    Wolf-Hirth-Str. 37
    71034 Böblingen

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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