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Einreise- & Visum-Bestimmungen


Flagge von ##COUNTRYNAME##

Haschemitisches Königreich Jordanien (JO)


Covid-19 Informationen

Einreise

Bestimmungen zur Einreise können sich, abhängig von der Pandemielage, ändern. Bitte informieren Sie sich zusätzlich über die aktuellen Einreisebestimmungen auf der Webseite der zuständigen jordanischen Botschaft oder der jordanischen Regierung.

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen, s. aber Ausreise und Transit.

Ausreise und Transit

Der Queen Alia International Airport in Amman und der King Hussein Airport in Aqaba sind geöffnet.

Die folgenden jordanischen Landesgrenzen sind derzeit unter Auflagen (z.B. Begrenzung der Personenzahl) geöffnet: Al-Omari und Al-Mudawwarah (mit Saudi-Arabien), Sheikh-Hussein- und King-Hussein-Brücke (mit dem Westjordanland und Israel) und Jaber (mit Syrien). Kommerzieller LKW-Transport über die Landesgrenzen ist weiterhin erlaubt. Weitere Informationen erteilen die örtlichen Behörden.

Beschränkungen im Land

Derzeit gibt es keine COVID-19-bedingten Einschränkungen.

Empfehlungen

  • Informieren Sie sich zu aktuellen Einreisebestimmungen bei der für Sie zuständigen jordanischen Botschaft oder dem jordanischen Tourismusverband.
  • Achten Sie auf die Einhaltung der AHA-Vorschriften und befolgen Sie zusätzlich die Hinweise lokaler Behörden.

Informationen für deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum für die oben genannten Staatsangehörigen ist möglich:

  • Für Deutsche Staatsangehörige ist die Visumerteilung bei Ankunft auf dem Flughafen Queen Alia International Airport in Amman möglich. Es wird jedoch dringend dazu geraten, das Visum vor Einreise zu besorgen.
  • wenn keine Arbeitsaufnahme erfolgt
  • wenn keine berufliche, schulische oder studentische Ausbildung erfolgt
  • wenn bisher kein Visumantrag oder die Einreise abgelehnt wurde

In allen anderen Fällen wird ein Visum für die Einreise benötigt.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige ohne Visum

Für die Einreise werden folgende Dokumente und Unterlagen gefordert:

  • Bei Einreise 6 Monate gültiger Reisepass oder Kinderreisepass der Bundesrepublik Deutschland

Für das Haschemitische Königreich Jordanien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche zu führen, Messen und Vorträge zu besuchen und Verhandlungen zu führen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Jordanien zu Durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.

Informationen für nicht deutsche Staatsangehörige

Eine Einreise ohne Visum ist nicht möglich

Für das Haschemitische Königreich Jordanien gibt es eine grundsätzliche Aufteilung von Visa-Arten:
Das Touristenvisum berechtigt dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche zu führen, Messen und Vorträge zu besuchen und Verhandlungen zu führen. Das Transitvisum berechtigt dazu, Jordanien zu Durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.

Besonderheiten

Arbeitsvisum

  • Informationen sind für Vertragskunden online zum Formular BESTELLANKÜNDIGUNG hinterlegt.

Registrierungspflicht nach Einreise

  • Alle Reisenden mit einem längeren Aufenthalt als 1 Monat müssen sich innerhalb von 28 Tagen nach Ankunft bei der zuständigen Polizeidienststelle ihres Aufenthaltsortes melden.

Fakten

Informationen zum Transitvisum

Das Transitvisum berechtigt dazu, Jordanien zu Durchreisen um zu seinem Zielland zu gelangen.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Visum des Ziellandes

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Informationen zum Touristenvisum

Das Touristenvisum berechtigt den Antragsteller dazu, das Land zu bereisen und dort Urlaub zu machen. Das Visum ist ab Ausstellungsdatum 2 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 28 Tagen ab Einreisedatum.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann
  • Kinderreisepass
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

Informationen zum Geschäftsvisum

Das Geschäftsvisum berechtigt dazu, Geschäftsgespräche zu führen, Messen und Vorträge zu besuchen und Verhandlungen zu führen. Das Visum ist ab Ausstellungsdatum 2 Monate gültig und berechtigt zu einem Aufenthalt von bis zu 28 Tagen ab Einreisedatum.

Einreisebestimmungen mit Visum

Folgende Dokumente müssen eingereicht werden:

  • Originalreisepass
    • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
    • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
      EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
    • Passgültigkeit ab Einreise mindestens 6 Monate
    • mindestens 1 freie Seite Sichtvermerk
    • kein israelischer Stempelvermerk im Reisepass, da dies zu einer Einreiseverweigerung führen kann
  • 1 Passfoto des Antragstellers
    • biometrisch
    • nicht älter als 6 Monate
    • Größe: 3,5 x 4,5 cm
    • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • 1 Visa Antragsformular
    • vollständig ausgefüllt
    • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma mit folgenden Angaben
    • Grund und Dauer der Reise
    • Beruf des Reisenden
    • Art und Umfang der beabsichtigten Tätigkeit
    • Adressdaten des jordanischen Partners
    • Bestätigung, dass die anfallenden Reise- und Aufenthaltskosten von der deutschen Firma übernommen werden
    • Adressat: Botschaft des Haschemitischen Königreichs Jordanien, Konsularabteilung, Heerstr. 201, 13595 Berlin

Die Visumbeschaffung kann über unser Team erfolgen

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Konsulate
in Deutschland
  • Jordanien Botschaft Berlin
    Heerstr. 201
    13595 Berlin
  • Jordanien Honorarkonsulat Düsseldorf
    Neuer Zollhof 1
    40221 Düsseldorf
  • Jordanien Honorarkonsulat Wiesbaden
    An der Ringkirche 6
    65197 Wiesbaden

Bitte beachten Sie die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes unter:
» Reise & Sicherheit - Auswärtiges Amt


Die aufgeführten Einreisebestimmungen werden von uns regelmäßig aktualisiert. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der aufgeführten Einreisebestimmungen übernehmen wir keine Gewähr! Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne, dass wir sofort informiert werden. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu den Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Länder erteilen.
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